Korruption (I.): Förderung deutscher Wirtschaftsinteressen im Ausland durch Vorteilsgewährung und Bestechung
des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Thema Korruption erfährt zu Recht zunehmend öffentliche Aufmerksamkeit. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich zum Ziel gesetzt, kontinuierlich mit parlamentarischen Initiativen und Anfragen die Entwicklung dieses besorgniserregenden Phänomens aufzuklären sowie notwendige Gegenmaßnahmen zu fördern.
Daher fragen wir die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Erkenntnisse über eine versuchte bzw. vollendete Beteiligung deutscher Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sowie von Unternehmen mit deutscher Mehrheitsbeteiligung an Korruptionsfällen im Ausland während der letzten fünf Jahre liegen der Bundesregierung vor?
In welchen Ländern ereigneten sich diese Fälle jeweils in welcher Anzahl?
In wie vielen Fällen gewährten die Täter geldwerte Vorteile
a) zur Erlangung individueller Vorteile,
b) zur Erlangung von Vorteilen für ihr Unternehmen
aa) zur Erlangung privater oder öffentlicher Aufträge,
bb) zur Erlangung behördlicher Erlaubnisse u. ä.?
Weitere Einzelheiten hinsichtlich der unter Frage 3 b genannten bekannt gewordenen Fälle:
a) Welche Wirtschafts-Branchen waren auf der „Geber- und Nehmerseite" in welchen Ländern jeweils wie häufig beteiligt?
b) Welche Bereiche öffentlicher Verwaltung waren auf der „Nehmerseite" in welchen Ländern jeweils wie häufig beteiligt?
c) Welche Art geldwerter Vorteile wurde in welchem Umfang jeweils wie häufig gewährt?
d) Welches Volumen hatten die erlangten öffentlichen oder privaten Aufträge? Welchen Wert hatten die erlangten behördlichen Konzessionen usw.?
e) In wie vielen Fällen hatte die Vorteilsgewährung den gewünschten Erfolg? In wie vielen Fällen blieb es bei einem Versuch?
f) Welche Schäden sind der Volkswirtschaft der betreffenden Länder in diesen Fällen dadurch entstanden, daß Unternehmen mit deutscher Mehrheitsbeteiligung statt inländischer Konkurrenten die erhofften Aufträge, Konzessionen o. ä. erhielten?
g) Welche Vorteile und Zuwächse sind der deutschen Volkswirtschaft in diesen Fällen dadurch entstanden, daß Unternehmen mit deutscher Mehrheitsbeteiligung statt ihrer ausländischen Konkurrenten die erhofften Aufträge, Konzessionen o. ä. erhielten?
Was ist der Bundesregierung über Art und Umfang von Sanktionsmaßnahmen der ausländischen Behörden in diesen Fällen bekannt?
Welche Möglichkeiten der Strafverfolgung von (versuchter) Vorteilsgewährung bzw. Bestechung gegenüber Bediensteten ausländischer Behörden bestehen nach deutschem Strafrecht, insbesondere aufgrund des § 5 Nr. 13, des § 6 Nr. 9 sowie des § 7 StGB?
In wie vielen Fällen sind in solchen Fällen Strafverfahren mit welchen Ergebnissen durchgeführt worden?
Sieht die Bundesregierung in der vorgenannten Fallgruppe exekutiven oder legislativen Änderungsbedarf, um die strafrechtliche Ahndung zu intensivieren, ggf. welchen?
In welchen Ländern bestehen welche Art von Sanktionsandrohungen für Fälle eigennütziger Vorteilsgewährung im Bereich der Privatwirtschaft?
Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung, Fälle eigennütziger Vorteilsgewährung im Bereich der Privatwirtschaft im In- und Ausland unter Strafe zu stellen?
Falls hierfür kein Bedarf gesehen wird, aus welchen Erwägungen nicht?
In welchen Ländern ist — ähnlich wie in Deutschland — die steuerliche Absetzbarkeit von gewährten Schmiergeldern sowie geldwerten Vorteilen vorgesehen?
In welchem Umfang sind dem deutschen Fiskus in den letzten fünf Jahren Steuerausfälle durch die Absetzbarkeit und tatsächliche Absetzung solcher Aufwendungen jeweils im In- und Ausland entstanden?
Sofern die Bundesregierung hinsichtlich der vorstehend erfragten Probleme derzeit nicht über ausreichende Informationen verfügen sollte: Welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um künftig genauer beurteilen zu können, in welchem Ausmaß und mit welchen Folgen sich Deutsche bzw. deutsche Unternehmen im Ausland korruptiver Verhaltensweisen zur Durchsetzung ihrer wirtschaftlichen Interessen bedienen?