Arbeitsmarktzugang von Migrantinnen und Migranten
der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jan Korte, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Anlässlich der Präsentation der Studie mit dem Titel „Arbeitsmarktintegration von Zuwanderern in Deutschland“ der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gerd Andres, in seiner Rede am 2. Dezember 2005, die Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten sei von zentraler Bedeutung (http://www.gerd-andres.de/content/05332.php?a=&b=). Er wies darauf hin, dass die Arbeitslosenquote der Migrantinnen und Migranten inzwischen mehr als doppelt so hoch ist wie die der Erwerbslosen insgesamt. Sie lag im Jahresdurchschnitt 2004 bei 24,5 Prozent im Vergleich zur Gesamtquote von 11,5 Prozent. Auch im Jahresdurchschnitt 2005 hat sich laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit an der hohen Arbeitslosenquote bei Migrantinnen und Migranten nichts geändert.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts waren 2003 24 Prozent der ausländischen Beschäftigten sozialversicherungspflichtig beschäftigt, während die Quote bei den Deutschen 33 Prozent betrug („Sechster Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland“, Juni 2005, Bundestagsdrucksache 15/5826). Das Gutachten des Sachverständigenrats für Zuwanderung und Integration aus dem Jahr 2004 belegt, dass lediglich 3,6 Prozent der Beschäftigten im öffentlichen Dienst Migrantinnen und Migranten waren („Migration und Integration – Erfahrungen nutzen, Neues wagen“, Jahresgutachten 2004 des Sachverständigenrates für Zuwanderung und Integration). Ihr Anteil im produzierenden Gewerbe hingegen lag bei 10,5 Prozent (Bundestagsdrucksache 15/5826).
Auch die neue Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer, brachte bei der Vorstellung der zitierten OECD-Studie am Tag ihres Amtsantritts zum Ausdruck, wie wichtig eine Verbesserung der Beschäftigungschancen für Zuwanderer sei (Periodische Berichte vom 13. Dezember 2005). Im Rahmen einer Unterrichtung über die Migrationsberichte 2003 und 2004 und den Sechsten Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland in der 9. Sitzung des Innenausschusses am 8. März 2006 hat die Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer erneut den Zugang von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt als eine wesentliche Voraussetzung für die Integration bezeichnet. Eine im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 (Bundesratsdrucksache 299/04) zeigen, dass Deutschland Maßnahmen, die zur Verstärkung der Anstrengungen zur Integration der Zuwanderer dienen, Vorrang einräumen sollte.
Drucksache 16/938 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele Personen fielen in den Jahren 1998 bis 2005 unter das so genannte Vorrangprinzip („Blüm-Arbeitsverbotserlass“) und hatten infolgedessen keinen Zugang zum Arbeitsmarkt?
Plant die Bundesregierung, das System der für Unionsbürger geltenden gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen auf bestimmte Drittstaaten – gegebenenfalls modifiziert – zu übertragen (s. a. „Sechster Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland“ vom Juni 2005, Bundestagsdrucksache 15/5826, Seite 47) und damit für einzelne Personengruppen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern?
Falls nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen sind geplant, um
den überproportionalen Rückgang sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von Migrantinnen und Migranten zu stoppen?
Falls keine Maßnahmen geplant sind, warum nicht?
dem überproportionalen Anstieg der Zahl von Migrantinnen und Migranten, die geringfügig entlohnt beschäftigt sind, entgegenzuwirken?
Falls keine Maßnahmen geplant sind, warum nicht?
Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um bei sozialversicherungspflichtig beschäftigten Migrantinnen und Migranten die Konzentration auf wenige Wirtschaftssektoren und Wirtschaftszweige zu überwinden?
Falls keine Maßnahmen ergriffen wurden, warum nicht?
Welche konkreten Maßnahmen wurden seit dem Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 22. Juli 2003 über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergriffen, um die Differenz zwischen den Arbeitslosenquoten von Unionsbürgern und Drittstaatenangehörigen erheblich zu verringern?
Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, damit die Zielvorgabe der EU-Richtlinien erreicht wird, bis 2010 diese Differenz um die Hälfte zu reduzieren?
Falls keine Maßnahmen geplant sind, warum nicht?