Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zur privaten Vorfinanzierung im Straßenverkehr
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der weiteren Abgeordneten der PDS
Vorbemerkung
Auf die Anfrage in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 18. Januar 1995, wann mit einer Stellungnahme der Bundesregierung zum Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zu rechnen sei, antwortete der Bundesminister für Verkehr, Matthias Wissmann, sinngemäß, nur weil Bundesrechnungshof auf dem Bericht stehe, müsse das die Bundesregierung noch lange nicht beeindrucken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Ist die oben zitierte Äußerung des Bundesministers für Verkehr in der Bundesregierung mehrheitsfähig?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Präsidentin des Bundesrechnungshofes (BRH), Dr. Hedda Czasche-Meseke (CDU), daß die private Vorfinanzierung mehrerer Straßenbauprojekte nach dem „Konzessionsmodell” keine wirtschaftlichen Vorteile für den Bund brächte?
Welche Vorteile sieht die Bundesregierung in der privaten Vorfinanzierung?
Welche Auffassung hat die Bundesregierung zur Kritik von Frau Dr. Czasche-Meseke: „Der Weg der Haushaltskonsolidierung wird mit privaten Vorfinanzierungen nur verlängert, die Tendenz, heute Verträge zu Lasten künftiger Generationen einzugehen, noch verstärkt.” (Handelsblatt vom 16. Januar 1995)?
Die BRH-Prüfungen haben u. a. ergeben, daß bei dem Projekt A 8, Teilstück Perl/Borg-Merzig/Wellingen etwa 11 Mio. DM gespart werden könnten, wenn statt der privaten Finanzierung eine über den Bundeshaushalt erfolgen würde.
Welche Haltung hat die Bundesregierung zu diesem durch den BRH nachgewiesenen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit?
Wann ist mit einer Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht des BRH zu rechnen, und inwieweit wird sie in den laufenden Haushaltsberatungen Berücksichtigung finden können?