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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Planungsstand, Finanzierung und Umsetzung der Schienenverkehrsprojekte im Zusammenhang mit dem Strukturwandel in der Lausitz

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

07.01.2026

Aktualisiert

21.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/342323.12.2025

Planungsstand, Finanzierung und Umsetzung der Schienenverkehrsprojekte im Zusammenhang mit dem Strukturwandel in der Lausitz

der Abgeordneten Christian Görke, Caren Lay, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Sahra Mirow, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die Verbesserung der Erreichbarkeit und die raumwirksame Vernetzung der Lausitz mit benachbarten Metropol- und Wirtschaftsregionen genießt im „Lausitzprogramm 2038“ oberste Priorität. Dafür sind jedoch erhebliche Engpässe in der Schieneninfrastruktur zu beseitigen, um das erwartete Wachstum des Personen- und Güterverkehrs aufnehmen zu können. In diesem Zusammenhang gibt es Schienenverkehrsprojekte in der Lausitz, welche in Anlage 4, Abschnitt 2 zu § 21 des Strukturstärkungsgesetzes enthalten sind. Zuständig für den Abschluss der Finanzierungsvereinbarungen zur Planung und Umsetzung der Maßnahmen des Strukturstärkungsgesetzes sind der Bund und die Deutsche Bahn (DB) Netz AG.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche konkreten Maßnahmen beinhalten jeweils die in der Vorbemerkung der Fragesteller angeführten Schienenverkehrsprojekte, die in der Lausitz im Zusammenhang mit dem Strukturwandel realisiert werden sollen (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)?

2

Welchen gegenwärtigen Planungsstand haben diese Schienenverkehrsprojekte (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)?

3

Welchen Finanzierungsstand haben diese Schienenverkehrsprojekte gegenwärtig (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)?

4

Für welche Vorhaben wurden bereits Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen, und welche Planungsschritte sind dadurch ggf. abgedeckt (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)?

5

Welcher Zeitplan wird für die in Rede stehenden Schienenverkehrsprojekte jeweils verfolgt (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)?

6

Bis wann sollen die Planungen dieser Schienenverkehrsprojekte abgeschlossen sein (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)?

7

Bis wann ist mit einer Fertigstellung der baulichen Realisierung zu rechnen (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)?

8

Wie werden die Vorhaben untereinander priorisiert (bitte die Priorisierung aller Vorhaben untereinander darstellen)?

9

Verfolgt die Bundesregierung – über die im Zusammenhang mit dem Strukturstärkungsgesetz geplanten Projekte hinaus – weitere Vorhaben zur Anpassung bzw. zum Ausbau des Schienenverkehrs in der Lausitz, und welche sind das?

10

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um angesichts des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „spätestens“ angestrebten Kohleausstiegs 2038 die im Strukturstärkungsgesetz geplanten Projekte zu beschleunigen?

11

Sind innerhalb der in der Vorbemerkung der Fragestellenden angeführten Schienenverkehrsprojekte Kostensteigerungen entstanden, wenn ja, aus welchem Grund, und in welcher Höhe (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)?

12

In welcher Höhe sind Mittel, die zuvor für das ICE-Instandhaltungswerk der DB in Cottbus eingeplant waren, freigeworden (siehe Bundestagsdrucksache 21/1512)?

13

Wird die Bundesregierung die in Frage 11 erfragten Kostensteigerungen über die freigewordenen Mittel aus dem ICE-Instandhaltungswerk kompensieren?

14

Wird mit diesen freigewordenen Mitteln aus dem ICE-Instandhaltungswerk der DB in Cottbus für andere Schienenverkehrsprojekte in der Lausitz geplant, wenn ja, für welche Vorhaben, in welcher Höhe (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln), und wenn nein, wofür sollen die Mittel eingesetzt werden?

15

Bei welchen Projekten bestehen Vereinbarungen mit den jeweiligen Ländern Brandenburg oder Sachsen bzw. (freiwillige) Verpflichtungen der Länder zur Übernahme von Planungskosten, und in welchem Umfang?

Berlin, den 12. Dezember 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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