Zu den in der „Gemeinsamen Erklärung über Ausbau und Vertiefung der Deutsch-Vietnamesischen Beziehungen" vom 6. Januar 1995 vorgesehenen Abschiebungen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Vietnamesinnen und Vietnamesen
der Abgeordneten Andrea Lederer, Ulla Jelpke und der weiteren Abgeordneten der PDS
Vorbemerkung
Am 6. Januar 1995 unterzeichneten der Staatsminister beim Bundeskanzler, Bernd Schmidbauer, und der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Dr. Werner Hoyer, in Ho-Chi-Minh-Stadt mit der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam eine „Gemeinsame Erklärung über Ausbau und Vertiefung der Deutsch-Vietnamesischen Beziehungen".
In Punkt 6 b) der — inzwischen auch vom Bundeskabinett gebilligten — Erklärung wird die Zahl von „40 000 bereits ausreisepflichtigen vietnamesischen Staatsbürgern" genannt.
Nach Bekanntwerden der „Gemeinsamen Deutsch-Vietnamesischen Erklärung" kam es zu Äußerungen von Landesministern und Mitgliedern der Bonner Regierungskoalition, die geeignet sind, in der Bevölkerung ein aggressives Klima gegen die an den Rand der bundesrepublikanischen Gesellschaft gedrängten Vietnamesinnen und Vietnamesen zu fördern:
- Der Berliner Innensenator, Dieter Heckelmann (CDU) nahm die „Gemeinsame Erklärung" zum Anlaß, eine schärfere Gangart gegen „Straftäter" zu fordern, die „eine Form der Kriminalität in die Stadt gebracht hätten, die bis zu Mord und Totschlag geführt habe" (Frankfurter Rundschau, 14. Januar 1995). Damit meinte der Innensenator nicht etwa die bekannten aktiven Nazibanden der Stadt, sondern — mit den in der „Gemeinsamen Erklärung" anvisierten Vietnamesinnen und Vietnamesen — ausgerechnet jene Bevölkerungsgruppe, die im Sommer 1992 in Rostock-Lichtenhagen Ziel eines eben von solchen Neonazis entfachten Pogroms war.
- Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Carl-Dieter Spranger, sprach in seiner Pressemitteilung vom 11. Januar 1995 von „40 000 illegal in Deutschland lebenden vietnamesischen Staatsbürgern" und rückte eine Bevölkerungsgruppe damit pauschal in die Nähe von kriminellen Straftätern.
- Der entwicklungspolitische Sprecher der Fraktion der CDU/CSU, Dr. Winfried Pinger, gab in seiner Presseerklärung vom 12. Januar 1995 seine Meinung kund, daß „das Abkommen zwischen Vietnam und der Bundesrepublik Deutschland beweise, daß die Entwicklungszusammenarbeit in der Lage ist, die Asylproblematik zu entschärfen". Damit zündelt der entwicklungspolitische Sprecher der Unionsparteien erneut mit dem gefährlichen Feuer einer ausländerfeindlich unterlegten Asylrechtsdebatte, die bekanntermaßen in offenen Rassismus und gegen Ausländerinnen und Ausländer gerichtete Pogrome mündete.
Das Unterzeichnen der „Gemeinsamen Deutsch-Vietnamesischen Erklärung", wie auch die oben wiedergegebene bedrohliche Begleitmusik aus den Reihen der Bonner Regierungskoalition, lösten bei den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Vietnamesinnen und Vietnamesen einen tiefen Schock aus. Heribert Prantl hat in einem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung (vom 18. Januar 1995) diese Stimmungslage treffend so zusammengefaßt: „Gestern hieß der Schlachtruf: ,Wir räuchern sie aus!' Heute heißt die Devise: ,Wir werfen sie raus!' [...] Die Opfer von damals sind wieder Opfer".
In einer Fragestunde des Parlaments am 18. Januar 1995 versuchten Abgeordnete verschiedener im Deutschen Bundestag vertretener Parteien, Klarheit darüber zu erlangen, wie viele Vietnamesinnen und Vietnamesen von dem in Aussicht genommenen Rücknahmeübereinkommen tatsächlich betroffen sein würden.
Selbst über die Anzahl in der Bundesrepublik Deutschland lebender Vietnamesinnen und Vietnamesen herrschte allseitige Unkenntnis. Die Antworten, die seitens der Bundesregierung von dem Staatsminister beim Bundeskanzler, Bernd Schmidbauer, und dem Staatsminister im Auswärtigen Amt, Dr. Werner Hoyer, vorgetragen wurden, blieben unbefriedigend und machen weitere Sachaufklärung notwendig.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen22
Wie viele Vietnamesinnen und Vietnamesen leben insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland?
Wie viele hiervon sind
a) Inhaber einer Aufenthaltsberechtigung,
b) Inhaber einer unbefristeten oder befristeten Aufenthaltserlaubnis (bitte zahlenmäßig aufschlüsseln),
c) Vietnamesinnen und Vietnamesen mit einer Aufenthaltsbefugnis nach § 32 AuslG,
d) Asylberechtigte,
e) im Asylverfahren befindliche Asylbewerberinnen und Asylbewerber,
f) Vietnamesinnen und Vietnamesen mit einer Duldung gemäß § 55 AuslG (Wie viele sind hiervon sofort vollziehbar ausreisepflichtig?),
g) in Abschiebeverfahren, aber nicht in Abschiebehaft befindliche Vietnamesinnen und Vietnamesen,
h) in Abschiebehaft befindliche Vietnamesinnen und Vietnamesen,
i) untergetauchte Vietnamesinnen und Vietnamesen (abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber ohne Duldung und Vietnamesinnen und Vietnamesen, denen kein Bleiberecht bzw. keine Duldung zuerkannt wurde, bitte genau aufschlüsseln),
j) illegal eingewanderte Vietnamesinnen und Vietnamesen.
a) Welche dieser Angaben beruht auf gesicherten behördlichen Erkenntnissen (bitte die Quelle angeben)?
b) Welche dieser Angaben beruht lediglich auf Schätzungen?
c) Nach welcher Methode wurden diese Schätzungen aufgestellt?
d) Mit welchen rechnerischen Unbekannten wurden diese Schätzungen erstellt?
e) Welche Schwankungsbreiten ergeben sich bei diesen Schätzungen?
Ist die vom Staatsminister beim Bundeskanzler, Bernd Schmidbauer, in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 18. Januar 1995 genannte Zahl von 97 000 vietnamesischen Staatsbürgern, die derzeit in der Bundesrepublik Deutschland leben würden, zutreffend?
Wie setzt sich die Zahlenangabe von Staatsminister Bernd Schmidbauer — in Anlegung unseres Katalogs aus Frage 2 — zusammen?
Wie kommt der Staatsminister beim Bundeskanzler, Bernd Schmidbauer, dazu, in der Fragestunde des Deutschen Bundestages, die von dem Abgeordneten Dieter Schanz (SPD) getroffene Feststellung „wie wir alle wissen, leben in der Bundesrepublik Deutschland rund 60 000 vietnamesische Staatsbürger" als „korrekt" zu bezeichnen, obwohl sie in eklantem Widerspruch zu seinen vorangegangenen Angaben steht?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Ausländerbeauftragte des Berliner Senats, Barbara John (CDU), die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland „aufenthaltsrechtlich gemeldeten" Vietnamesinnen und Vietnamesen auf 96 000 beziffert?
Ist diese Zahl zutreffend?
Wenn nein, worauf stützt die Bundesregierung ihre Kenntnisse?
In Fortführung der in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 12/6926) gemachten Angaben fragen wir die Bundesregierung, wie die Zahlen der Asylverfahren von Vietnamesinnen und Vietnamesen für das Jahr 1994 aussehen?
Gab es seit 1989 abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, denen keine Duldung nach § 55 AsylVfG erteilt werden konnte?
Wurden diese Personen
— in Abschiebehaft genommen (wenn ja, wie viele und wie lange war im Durchschnitt die Abschiebehaft bzw. was war die längste diesbezügliche Abschiebehaftdauer),
— abgeschoben (wenn ja, wie viele)?
Auf welche Nachprüfungen des UNHCR bezieht sich das Bundesministerium des Innern, wenn es in einer Unterrichtung (vom 12. Januar 1995) behauptet, daß abgelehnte Vietnamesinnen und Vietnamesen nach ihrer Rückkehr „keine politische Verfolgung zu befürchten haben" (Hervorhebung im Original)?
a) Ist der Bundesregierung bekannt, daß u. a. in der Zeitung „Das Fenster" (Februar 1993) — die Zeitschrift von Amnesty International in Mecklenburg-Vorpommern — über „Umerziehungslager " in Vietnam berichtet worden ist?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnis von ähnlichen Berichten über politische Verfolgung in Vietnam?
Wenn ja, wie kommentiert die Bundesregierung diese?
c) Mit welchen präventiven Sicherungsmaßnahmen plant die Bundesregierung im Falle der anstehenden Massenabschiebungen, etwaige politische Verfolgungen von zurückgekehrten Vietnamesinnen und Vietnamesen auch im Einzelfall auszuschließen?
Wie groß war 1989 die Anzahl der in den alten Bundesländern lebenden „boatpeople", die in den 70er Jahren unter großem politischen und privaten Engagement in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen und asylrechtlich anerkannt worden sind?
a) Wie viele von ihnen sind seither nach Vietnam zurückgekehrt?
b) Wie viele haben entsprechende staatliche Rückkehrhilfen in Anspruch genommen?
c) Wurden bislang „boatpeople" nach Vietnam abgeschoben?
Wenn ja, wann und wie viele?
d) Gibt es „boatpeople", die noch keinen unbef risteten Aufenthaltstitel haben?
e) Wenn ja, ist geplant, „boatpeople" den Asylstatus abzuerkennen?
f) Ist geplant, „boatpeople" im Rahmen des „Rückkehrübereinkommens" mit Vietnam in ihre alte Heimat abzuschieben?
g) Sind „boatpeople" Teil der „40 000 ausreisepflichtigen vietnamesischen Staatsbürger"?
Wie viele vietnamesische Vertragsarbeiterinnen und Vertragsarbeiter der ehemaligen DDR stellten zum Stichtag am 17. April 1994 einen Antrag für eine Aufenthaltsbefugnis?
a) Wie viele erhielten eine derartige Aufenthaltsbefugnis?
b) Wie viele derjenigen Vietnamesinnen und Vietnamesen, die keine Aufenthaltsbefugnis erhielten, bekamen dennoch den Status einer Duldung zuerkannt?
c) Wie viele der ehemaligen vietnamesischen DDR-Vertragsarbeiterinnen und -Vertragsarbeiter, die über eine Duldung verfügen, sind sofort vollziehbar ausreisepflichtig?
d) Auf welchen Zeitraum wurden diese Aufenthaltsbefugnisse und Duldungen befristet?
e) Wie oft können diese verlängert werden?
f) Bieten Aufenthaltsbefugnis und Duldung die Grundlage, nun in ein rechtliches Daueraufenthaltsverfahren einzutreten?
g) Ist geplant, nach dem Abschluß eines Deutsch-Vietnamesischen Rücknahmeübereinkommens, Aufenthaltsbefugnisse für Vietnamesinnen und Vietnamesen nicht mehr zu verlängern?
h) Unter welchen Voraussetzungen sollen nach Abschluß eines Deutsch-Vietnamesischen Rückübernahmeübereinkommens noch Aufenthaltsbefugnisse bzw. Duldungen erteilt und/oder verlängert werden?
i) Wie viele derjenigen vietnamesischen Vertragsarbeiterinnen und Vertragsarbeiter der ehemaligen DDR, die einen Antrag auf Aufenthaltsbefugnis gestellt hatten, erhielten weder diese Befugnis noch eine Duldung?
j) Wurden gegen diese Personen Ausweisungsverfahren eingeleitet?
k) Wie viele von ihnen wurden in Abschiebehaft genommen?
l) Wie lange war der durchschnittliche Zeitraum bei der diesbezüglichen Abschiebehaft?
m) Was war der längste Zeitraum bei einer diesbezüglichen Abschiebehaft?
n) Wie viele Vietnamesinnen und Vietnamesen befinden sich derzeit in Abschiebehaft?
o) Wie viele von diesen Vietnamesinnen und Vietnamesen sind tatsächlich abgeschoben worden?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Menschen, die nach § 32 AuslG unter Berücksichtigung der Festlegungen des Beschlusses der Ministerpräsidenten der Länder vom 17. Juni 1993 zur Bleiberechtsregelung für Vertragsarbeiterinnen und Vertragsarbeiter der ehemaligen DDR eine Aufenthaltsbefugnis besitzen, sich legal in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten?
Ist der Aufenthalt von ehemaligen Vertragsarbeiterinnen und Vertragsarbeitern, die nach der Bleiberechtsregelung keine Befugnis erhielten und denen bis zur Entscheidung eines Klageverfahrens eine Duldung nach § 55 AuslG erteilt wurde, aus Sicht der Bundesregierung, legal?
Betrachtet die Bundesregierung als „legal" den Aufenthalt von
a) Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit Aufenthaltsgenehmigung nach § 55 AsylVfG und
b) abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, denen eine Duldung nach § 55 AuslG erteilt worden ist?
Beabsichtigt die Bundesregierung, den Beschluß der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder vom 17. Juni 1993 zur Bleiberechtsregelung für Vertragsarbeiterinnen und Vertragsarbeiter der ehemaligen DDR rückgängig zu machen oder zu ändern oder entsprechende Änderungen zu empfehlen?
Wenn ja, welche Änderungen sind vorgesehen oder sollen vorgeschlagen werden?
Welche der sich derzeit in der Bundesrepublik Deutschland aufhaltenden Vietnamesinnen und Vietnamesen werden von der Bundesregierung als „illegal eingewanderte vietnamesische Staatsbürger" angesehen (bitte nach entsprechenden Gruppen zahlenmäßig aufschlüsseln)?
Wie kommt die Bundesregierung auf die Zahl von „40 000 ausreisepflichtigen vietnamesischen Staatsbürgern", die im Rahmen des geplanten deutsch-vietnamesischen Rückübernahmeübereinkommens abgeschoben werden sollen?
a) Bezieht sich diese Zahl ausschließlich — wie in der „Gemeinsamen Erklärung" angegeben, nur auf heute „bereits ausreisepflichtige" Vietnamesinnen und Vietnamesen?
b) Oder beinhaltet die Zahl von 40 000 ausreisepflichtigen Vietnamesinnen und Vietnamesen auch solche, die im Laufe des geplanten Abschiebezeitraums (1995 bis 2000) ihren Aufenthaltstitel verlieren/nicht mehr verlängert bekommen und infolgedessen — zeitlich also erst in Zukunft — „ausreisepflichtig" werden?
c) Oder umfaßt diese Zahl von 40 000 ausreisepflichtigen vietnamesischen Staatsbürgern auch solche Vietnamesinnen und Vietnamesen, die sich im Moment noch nicht auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden, die aber — entsprechend von Prognosen — legal oder illegal in die Bundesrepublik Deutschland einreisen werden?
d) Wenn ja, verfügt die Bundesregierung über derartige Prognosen?
e) Wie viele „illegale vietnamesische Einwanderinnen und Einwanderer" werden dementsprechend erwartet?
f) Nach welchen wissenschaftlichen Methoden wurden derartige Prognosen erstellt?
Wie setzt sich die Gruppe der abzuschiebenden Vietnamesinnen und Vietnamesen — in Anlehnung des in Frage 2 entworfenen Katalogs — zusammen (bitte nach Gruppen zahlenmäßig aufschlüsseln)?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Ausländerbeauftragte des Berliner Senats, Barbara John (CDU), in einem Interview mit dem Ostdeutschen Rundfunk (am 11. Januar 1995) die „realistische Zahl" der von dem Rückkehrübereinkommen betroffenen vietnamesischen Staatsbürger auf „etwa 20 000" schätzte?
Aufgrund welcher Berechnungen kommt die Bundesregierung zu anderen Ergebnissen?
Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung in der Gemeinsamen Erklärung folgenden Stufenplan für die Abschiebung von Vietnamesinnen und Vietnamesen geplant hat:
1995 2 500 Personen,
1996 5 000 Personen,
1997 6 000 Personen,
1998 6 500 Personen,
sowie in den drei Jahren 1998 bis 2000 noch einmal 20 000 Personen abzuschieben?
a) Sollen diese Abschiebezahlen so — verbindlich — in dem geplanten Rückübernahmeübereinkommen festgelegt werden?
Wenn nein, wie sehen die Vorarbeiten für einen dann neuartigen Stufenplan aus?
b) Geht die Bundesregierung davon aus, daß sie alle in der Bundesrepublik Deutschland ohne Aufenthaltstitel lebenden Vietnamesinnen und Vietnamesen 1995 abschieben wird?
c) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, denjenigen Vietnamesinnen und Vietnamesen, die keinen Aufenthaltstitel besitzen und die auch nicht umgehend abgeschoben werden, eine soziale Existenzsicherung zu gewährleisten?
Ist — in diesem Zusammenhang — der Bundesregierung die Aussage der Ausländerbeauftragten des Berliner Senats, Barbara John (CDU), bekannt, daß vietnamesische Staatsbürger als Konsequenz der „Gemeinsamen Deutsch-Vietnamesischen Erklärung" „in die Arme von Kriminellen getrieben werden"?
Teilt die Bundesregierung diese Ansicht?
Wenn ja, welche — nicht unbedingt rechtlichen, aber politischmoralischen — Konsequenzen plant die Bundesregierung aus dieser Erkenntnis zu ziehen?
Plant die Bundesregierung, dem guten Beispiel anderer EU-Staaten (wie z. B. Spanien und Portugal) zu folgen und mit Hilfe einer Stichtagsregelung den Status von „illegalen Einwanderinnen und Einwanderern" bzw. untergetauchter ehemaliger vietnamesischer Vertragsarbeiterinnen und Vertragsarbeiter nachträglich zu legalisieren?
Wenn ja, wie könnte eine derartige Stichtagsregelung aussehen?
Wenn nein, warum nicht?