Kürzung der Mittel zur AIDS-Aufklärung
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant, im Rahmen der Erwirtschaftung der globalen Minderausgabe im Haushalt 1997, die Mittel zur AIDS-Aufklärung (Titel 531 16) um 4,85 Mio. DM zu kürzen.
Mit der ebenso geplanten Verschiebung der Personalkosten der AIDS-Telefonberatung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in den Haushaltstitel 531 16 ergibt sich insgesamt eine faktische Kürzung von 5,55 Mio. DM. Dies bedeutet die Kürzung der Ausgaben „Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet der AIDS-Bekämpfung" um fast ein Drittel der ursprünglich vorgesehenen Mittel.
In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage „Umsetzung der Deklaration des Pariser AIDS-Gipfels 1994 in der Bundesrepublik Deutschland" (Drucksache 13/5755) erklärte die Bundesregierung, daß die Behauptung, „... , daß die Haushaltsmittel, die aus dem Bundeshaushalt der Deutschen AIDS-Hilfe e.V. zugewendet werden, seit einigen Jahren beständig abnehmen, ..." „... nicht zutreffend" sei. Vielmehr entspräche „Die gesellschafts- und gesundheitspolitische Strategie der AIDS-Politik der Bundesregierung ... den in der Deklaration zum Ausdruck gebrachten Prinzipien" . Die Pariser Deklaration spricht jedoch ausdrücklich von adäquaten Ressourcen, die zur Verfügung gestellt werden müssen, um AIDS besser bekämpfen zu können.
Ebenso erhob der Deutsche Bundestag die Forderung, die Mittel zur AIDS-Aufklärung nicht zu kürzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Ist es, unbemerkt von Parlament - und Öffentlichkeit, zu einer Schwerpunktverschiebung in der AIDS-Politik der Bundesregierung gekommen?
Welche neuen Schwerpunkte sieht die Bundesregierung, bzw. welche Schwerpunkte sind bislang ausreichend bearbeitet und bedürfen daher keiner weiteren Finanzierung?
Ist die Bundesregierung in der Lage, dem Deutschen Bundestag eine genaue Aufstellung der nicht weiter zu bearbeitenden Themen, unter Angabe der Gründe, warum eine Weiterführung von Fachleuten als nicht sinnvoll eingeschätzt wurde, zu erstellen?
Hat sich die Haltung der Bundesregierung zur Förderung der Deutschen AIDS-Hilfe e. V. seit dem 11. Oktober 1996 (Tag der Antwort auf die o. g. Kleine Anfrage) verändert?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, wird die Bundesregierung den Haushaltstitel 531 16 in seiner vom Deutschen Bundestag beschlossenen Höhe belassen?
Ist die Bundesregierung in der Lage, dem Deutschen Bundestag eine Folgekostenanalyse der Kürzungen im Epl.15, Titel 531 16, vorzulegen?