Aufnahme und Eingliederung der Spätaussiedler
der Abgeordneten Fritz Rudolf Körper, Bernd Reuter, Jochen Welt, Günter Graf (Friesoythe), Hans-Peter Kemper, Thomas Krüger, Dorle Marx, Dr. Willfried Penner, Gisela Schröter, Johannes Singer, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Siegfried Vergin, Ute Vogt (Pforzheim), Dieter Wiefelspütz, Gerd Andres, Christel Deichmann, Gabriele Fograscher, Lothar Ibrügger, Christa Lörcher, Angelika Mertens, Doris Odendahl, Leyla Onur, Dagmar Schmidt (Meschede), Ursula Schmidt (Aachen), Regina Schmidt-Zadel, Dietmar Thieser, Margot von Renesse, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Peter Dreßen, Walter Kolbow, Siegfried Scheffler, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Brigitte Schulte (Hameln), Bodo Seidenthal, Uta Titze-Stecher, Dr. Peter Struck, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
I. Aufnahme und Verteilung
1. Wie viele Spätaussiedler (§ 4 des Bundesvertriebenengesetzes [BVFG)), Ehegatten und Abkömmlinge (§ 7 Abs. 2 BVFG) und sonstige Familienangehörige (§ 8 Abs. 2 BVFG) sind in den Jahren 1993 und 1994 in Deutschland aufgenommen worden, und wie wurden sie zahlenmäßig auf die einzelnen Länder verteilt?
Wurden zugunsten/zu Lasten einzelner Länder Ende 1992, 1993, 1994 ggf. nach dem Verteilungsschlüssel bestehende Salden zeitnah ausgeglichen?
2. Wie viele dieser Personen sind jeweils entsprechend der Verteilungsentscheidung des Bundesverwaltungsamtes in den einzelnen Zuweisungsländern tatsächlich aufgenommen worden?
3. Wie viele Spätaussiedler und Familienangehörige sind den einzelnen Bundesländern in den Jahren 1993 und 1994 nach § 8 Abs. 6 BVFG jeweils auf die Landesquote angerechnet worden?
4. Wie wirkt sich die Abweichung der tatsächlichen Niederlassung von den Verteilentscheidungen auf das Verteilungsverfahren (§ 8 BVFG) aus, insbesondere welcher Verwaltungsaufwand wird dadurch hervorgerufen?
5. Wird die vom Verteilungsschlüssel verfolgte angemessene Lastenverteilung zwischen den Ländern noch im erforderlichen Umfang erreicht?
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die nach wie vor starke Abwanderung der Spätaussiedler aus den neuen Bundesländern?
Welche Integrationshilfen könnten dieser Abwanderung entgegenwirken?
Gibt es hierzu Programme?
7. Inwieweit sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Bundesländer in der Lage, die Wünsche der Spätaussiedler nach bestimmten Verteilungsentscheidungen in örtlicher Hinsicht, insbesondere im Rahmen der Familienzusammenführung angemessen zu erfüllen?
8. Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um zukünftig die Bereiche Familienzusammenführung und Integration mit geringerem Verwaltungsaufwand effektiver zu gestalten?
II. Eingliederung der Spätaussiedler und ihrer Familienangehörigen
9. Ist der Bundesregierung bekannt, daß Spätaussiedler inzwischen nur noch sehr geringe, die Ehegatten und Abkömmlinge völlig unzureichende Sprachkenntnisse besitzen und der auf sechs Monate gekürzte Sprachkurs vor diesem Hintergrund zur Vermittlung der vor allem für die berufliche Eingliederung notwendigen Sprachkenntnisse nicht ausreichend ist?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesen Mißstand zu beheben?
10. Wie viele Spätaussiedler besitzen nach Meinung der Bundesregierung die doppelte Staatsangehörigkeit?
a) Wie hoch war die Anzahl der in den Jahren ab 1985 übergesiedelten Spätaussiedler und Abkömmlinge, die mit einem Ausländer verheiratet waren (differenziert nach Ländern)?
b) Wie viele der mit einer/einem Spätaussiedlerin/ Spätaussiedler verheirateten ausländischen Ehepartner beantragen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit?
c) Wie vielen wird die deutsche Staatsangehörigkeit gewährt?
d) Wie gestalten sich die Wartefristen ab Antragstellung bis zur Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit in der Regel?
e) Inwieweit gleichen sich notwendige Integrationsmaßnahmen und Beratungen für in der Bundesrepublik Deutschland lebende Spätaussiedler und Abkömmlinge denen für ausländische Migranten an (Sprachkurse, Schul- und Berufsausbildung, Familienberatung, Gesundheitsberatung u. a.), so daß hier ggf. — in bestimmten Bereichen — eine gemeinsame Konzeption erarbeitet werden könnte, die ethnische Unterschiede bedenkt?
f) Wäre ein solches Migrationskonzept nicht auch unter dem an Bedeutung gewinnenden Gesichtspunkt zu erörtern, daß eine steigende Anzahl von Spätaussiedlern und Abkömmlingen mit Ausländern verheiratet sind?
11. Wie groß ist der Anteil der Aussiedler an der Gesamtzahl der Arbeitslosen, deren Einreise in das Bundesgebiet längstens fünf Jahre zurückliegt (Stichtag 31. Dezember 1994)?
12. Wie hat sich der Anteil der Aussiedler an der Gesamtzahl der Arbeitslosen in den Jahren 1992, 1993 und 1994 in den einzelnen Arbeitsbereichen der Bundesrepublik Deutschland entwickelt?
13. Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die berufliche Eingliederung zu verbessern, damit nicht immer mehr Aussiedler auf lange Zeit arbeitslos und damit auf Sozialhilfe angewiesen sein werden?
14. Wie beurteilt die Bundesregierung die beruflichen Voraussetzungen der Spätaussiedler und ihre Chancen, einen Arbeitsplatz zu erhalten?
Was will die Bundesregierung tun, um die berufliche Eingliederung zu verbessern?
15. a) Welchen Stellenwert mißt die Bundesregierung im Rahmen ihrer generellen Wohnungspolitik der Unterbringung von Spätaussiedlern in eine eigene Wohnung nach der Zeit der Erstaufnahme zu?
b) Welche längerfristigen Programme sind für diesen Komplex entwickelt worden?
c) Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Verweildauer in Übergangswohnheimen nach Aussage der Betreuungsverbände ständig zunimmt, da die Spätaussiedler aufgrund der fehlenden beruflichen Eingliederung keine eigene Wohnung finden können?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegen diese Entwicklung?
d) Durch die lange Verweildauer in beengten Wohnverhältnissen und die teilweise katastrophalen Zustände in den Übergangswohnheimen entstehen zunehmend soziale Konfliktherde. Was unternimmt die Bundesregierung, um diese nicht hinnehmbaren Zustände zu beseitigen?
III. Eingliederungshilfen
16. Welche Eingliederungshilfen des Bundes für Spätaussiedler gibt es?
17. Welche Eingliederungshilfen oder sonstige Leistungen des Bundes sind seit dem 1. Januar 1993 wie gekürzt oder eingestellt worden?
Wie hoch ist die dadurch erzielte finanzielle Entlastung des Bundes?
18. Inwieweit werden dadurch Kosten auf andere Träger (Länder, Kommunen) verlagert, und ist die Bundesregierung bereit, Landkreise, die aufgrund von Nach- bzw. Zuzügen einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Spätaussiedlern aufweisen und in der Folge hohe Sozialhilfekosten zu tragen haben, finanziell zu unterstützen?
19. Wie wirken sich die zum Teil drastisch gekürzten Eingliederungshilfen auf die Integration der Spätaussiedler aus?
20. Wie viele Spätaussiedler beziehen (in absoluten Zahlen und prozentual) Sozialhilfe und Eingliederungshilfe?
Wie haben sich die Dauer des Bezugs dieser Leistungen und die Aufwendungen der Kommunen vor der Erstattung durch die Länder hierfür seit 1. Januar 1993 entwickelt?
21. a) ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen das Bundesverwaltungsamt Anträge zur Anerkennung als Spätaussiedler von Personen, die sich schon im Bundesgebiet aufhalten, ablehnt?
b) Wie viele Widerspruchs- und Klageverfahren gegen diese Ablehnungsbescheide sind momentan anhängig?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Schicksal derjenigen Menschen, die als Härtefälle anerkannt werden oder deren Anträge als Spätaussiedler endgültig auch nach juristischen Erwägungen abschlägig beschieden werden?
22. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Fachkompetenz der Verwaltungsbehörden in den betreffenden Rechtsbereichen in den neuen Bundesländern zu fördern?
23. a) Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, daß die Akzeptanz von Spätaussiedlern in der Bevölkerung abnimmt und diese von der zunehmenden Fremdenfeindlichkeit vermehrt betroffen sind?
b) Was gedenkt die Bundesregierung gegen diesen Trend zu unternehmen?
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie viele Spätaussiedler (§ 4 des Bundesvertriebenengesetzes [BVFG)), Ehegatten und Abkömmlinge (§ 7 Abs. 2 BVFG) und sonstige Familienangehörige (§ 8 Abs. 2 BVFG) sind in den Jahren 1993 und 1994 in Deutschland aufgenommen worden, und wie wurden sie zahlenmäßig auf die einzelnen Länder verteilt?
Wurden zugunsten/zu Lasten einzelner Länder Ende 1992, 1993, 1994 ggf. nach dem Verteilungsschlüssel bestehende Salden zeitnah ausgeglichen?
Wie viele dieser Personen sind jeweils entsprechend der Verteilungsentscheidung des Bundesverwaltungsamtes in den einzelnen Zuweisungsländern tatsächlich aufgenommen worden?
Wie viele Spätaussiedler und Familienangehörige sind den einzelnen Bundesländern in den Jahren 1993 und 1994 nach § 8 Abs. 6 BVFG jeweils auf die Landesquote angerechnet worden?
Wie wirkt sich die Abweichung der tatsächlichen Niederlassung von den Verteilentscheidungen auf das Verteilungsverfahren (§ 8 BVFG) aus, insbesondere welcher Verwaltungsaufwand wird dadurch hervorgerufen?
Wird die vom Verteilungsschlüssel verfolgte angemessene Lastenverteilung zwischen den Ländern noch im erforderlichen Umfang erreicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die nach wie vor starke Abwanderung der Spätaussiedler aus den neuen Bundesländern?
Welche Integrationshilfen könnten dieser Abwanderung entgegenwirken?
Gibt es hierzu Programme?
Inwieweit sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Bundesländer in der Lage, die Wünsche der Spätaussiedler nach bestimmten Verteilungsentscheidungen in örtlicher Hinsicht, insbesondere im Rahmen der Familienzusammenführung angemessen zu erfüllen?
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um zukünftig die Bereiche Familienzusammenführung und Integration mit geringerem Verwaltungsaufwand effektiver zu gestalten?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Spätaussiedler inzwischen nur noch sehr geringe, die Ehegatten und Abkömmlinge völlig unzureichende Sprachkenntnisse besitzen und der auf sechs Monate gekürzte Sprachkurs vor diesem Hintergrund zur Vermittlung der vor allem für die berufliche Eingliederung notwendigen Sprachkenntnisse nicht ausreichend ist?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesen Mißstand zu beheben?
Wie viele Spätaussiedler besitzen nach Meinung der Bundesregierung die doppelte Staatsangehörigkeit?
Wie hoch war die Anzahl der in den Jahren ab 1985 übergesiedelten Spätaussiedler und Abkömmlinge, die mit einem Ausländer verheiratet waren (differenziert nach Ländern)?
Wie viele der mit einer/einem Spätaussiedlerin/ Spätaussiedler verheirateten ausländischen Ehepartner beantragen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit?
Wie vielen wird die deutsche Staatsangehörigkeit gewährt?
Wie gestalten sich die Wartefristen ab Antragstellung bis zur Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit in der Regel?
Inwieweit gleichen sich notwendige Integrationsmaßnahmen und Beratungen für in der Bundesrepublik Deutschland lebende Spätaussiedler und Abkömmlinge denen für ausländische Migranten an (Sprachkurse, Schul- und Berufsausbildung, Familienberatung, Gesundheitsberatung u. a.), so daß hier ggf. — in bestimmten Bereichen — eine gemeinsame Konzeption erarbeitet werden könnte, die ethnische Unterschiede bedenkt?
Wäre ein solches Migrationskonzept nicht auch unter dem an Bedeutung gewinnenden Gesichtspunkt zu erörtern, daß eine steigende Anzahl von Spätaussiedlern und Abkömmlingen mit Ausländern verheiratet sind?
Wie groß ist der Anteil der Aussiedler an der Gesamtzahl der Arbeitslosen, deren Einreise in das Bundesgebiet längstens fünf Jahre zurückliegt (Stichtag 31. Dezember 1994)?
Wie hat sich der Anteil der Aussiedler an der Gesamtzahl der Arbeitslosen in den Jahren 1992, 1993 und 1994 in den einzelnen Arbeitsbereichen der Bundesrepublik Deutschland entwickelt?
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die berufliche Eingliederung zu verbessern, damit nicht immer mehr Aussiedler auf lange Zeit arbeitslos und damit auf Sozialhilfe angewiesen sein werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die beruflichen Voraussetzungen der Spätaussiedler und ihre Chancen, einen Arbeitsplatz zu erhalten?
Was will die Bundesregierung tun, um die berufliche Eingliederung zu verbessern?
Welchen Stellenwert mißt die Bundesregierung im Rahmen ihrer generellen Wohnungspolitik der Unterbringung von Spätaussiedlern in eine eigene Wohnung nach der Zeit der Erstaufnahme zu?
Welche längerfristigen Programme sind für diesen Komplex entwickelt worden?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Verweildauer in Übergangswohnheimen nach Aussage der Betreuungsverbände ständig zunimmt, da die Spätaussiedler aufgrund der fehlenden beruflichen Eingliederung keine eigene Wohnung finden können?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegen diese Entwicklung?
Durch die lange Verweildauer in beengten Wohnverhältnissen und die teilweise katastrophalen Zustände in den Übergangswohnheimen entstehen zunehmend soziale Konfliktherde. Was unternimmt die Bundesregierung, um diese nicht hinnehmbaren Zustände zu beseitigen?
Welche Eingliederungshilfen des Bundes für Spätaussiedler gibt es?
Welche Eingliederungshilfen oder sonstige Leistungen des Bundes sind seit dem 1. Januar 1993 wie gekürzt oder eingestellt worden?
Wie hoch ist die dadurch erzielte finanzielle Entlastung des Bundes?
Inwieweit werden dadurch Kosten auf andere Träger (Länder, Kommunen) verlagert, und ist die Bundesregierung bereit, Landkreise, die aufgrund von Nach- bzw. Zuzügen einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Spätaussiedlern aufweisen und in der Folge hohe Sozialhilfekosten zu tragen haben, finanziell zu unterstützen?
Wie wirken sich die zum Teil drastisch gekürzten Eingliederungshilfen auf die Integration der Spätaussiedler aus?
Wie viele Spätaussiedler beziehen (in absoluten Zahlen und prozentual) Sozialhilfe und Eingliederungshilfe?
Wie haben sich die Dauer des Bezugs dieser Leistungen und die Aufwendungen der Kommunen vor der Erstattung durch die Länder hierfür seit 1. Januar 1993 entwickelt?
Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen das Bundesverwaltungsamt Anträge zur Anerkennung als Spätaussiedler von Personen, die sich schon im Bundesgebiet aufhalten, ablehnt?
Wie viele Widerspruchs- und Klageverfahren gegen diese Ablehnungsbescheide sind momentan anhängig?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Schicksal derjenigen Menschen, die als Härtefälle anerkannt werden oder deren Anträge als Spätaussiedler endgültig auch nach juristischen Erwägungen abschlägig beschieden werden?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Fachkompetenz der Verwaltungsbehörden in den betreffenden Rechtsbereichen in den neuen Bundesländern zu fördern?
Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, daß die Akzeptanz von Spätaussiedlern in der Bevölkerung abnimmt und diese von der zunehmenden Fremdenfeindlichkeit vermehrt betroffen sind?
Was gedenkt die Bundesregierung gegen diesen Trend zu unternehmen?