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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Unbegleitete Minderjährige in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 13010601)

Herausnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge aus dem Asylverfahren, Behandlung der Minderjährigen bei der Einreise auf den Flughäfen, Gewährung eines besonderen Schutzes für weibliche Minderjährige

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

29.06.1995

Aktualisiert

26.07.2022

BT13/165507.06.1995

Unbegleitete Minderjährige in der Bundesrepublik Deutschland

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/1655 07. 06. 95 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Friedhelm Julius Beucher, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Anni Brandt-Elsweier, Gabriele Fograscher, Arne Fuhrmann, Günter Graf (Friesoythe), Klaus Hagemann, Christel Hanewinckel, Ingrid Holzhüter, Barbara Imhof, Hans-Peter Kemper, Fritz Rudolf Körper, Thomas Krüger, Christa Lörcher, Dorle Marx, Angelika Mertens, Ursula Mogg, Dr. Edith Niehuis, Dr. Willfried Penner, Bernd Reuter, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Gisela Schröter, Lisa Seuster, Johannes Singer, Dr. Peter Struck, Siegfried Vergin, Ute Vogt (Pforzheim), Jochen Welt, Hildegard Wester, Dieter Wiefelspütz, Hanna Wolf, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD Unbegleitete Minderjährige in der Bundesrepublik Deutschland Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabriele Fograscher und weiterer Abgeordneter der Fraktion der SPD zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (Drucksache 13/1076) zeigt, daß das Asylrecht nicht in allen Fällen der Situation von Kindern und Jugendlichen, die ohne Begleitung von erwachsenen Angehörigen in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, gerecht wird: Nur wenige der unbegleiteten Minderjährigen können Fluchtmotive nachweisen, die den engen asylrechtlichen Regelungen von politischer Verfolgung entsprechen. Die Gründe, die zum Verlassen ihrer Heimat führen, sind — wie auch die Bundesregierung bestätigt — vielfältig und spiegeln das gesamte Drama der weltweiten Flucht- und Migrationsbewegung wider. Dennoch ist nicht sichergestellt, daß die Kinder und Jugendlichen einen ihrer Lage gemäßen Schutz und besondere Zuwendungen erhalten. Nach den asyl- und ausländerrechtlichen Bestimmungen werden sie grundsätzlich wie Erwachsene behandelt. Um dem besonderen Schutz- und Hilfsbedürfnis von unbegleiteten Minderjährigen gerecht werden zu können, sind differenzierte Regelungen notwendig. Wir fragen daher die Bundesregierung: 1. Wie vereinbart sich nach Auffassung der Bundesregierung das deutsche Asyl- und Ausländerrecht bezüglich seiner Wirkungen gegenüber Minderjährigen mit dem internationalen Recht der Genfer Flüchtlingskonvention, dem Haager Minderjährigen-Schutzabkommen sowie der VN-Konvention über die Rechte des Kindes? Drucksache 13/1655 • Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode 2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung vieler Menschenrechts-, Flüchtlings- und Kinder-Fach-Organisationen, wonach die Beachtung der unter Frage 1 genannten Abkommen und des Vorrangs des Kindeswohls sie veranlassen müßte, unbegleitete Minderjährige aus dem neugeregelten Asylverfahren, insbesondere hinsichtlich der Drittstaatenregelung und des Flughafenverfahrens, herauszunehmen, ihnen vielmehr für die Dauer eines Clearing-Verfahrens (in dem die gesamten Lebensumstände des Kindes sowie die drohenden Gefahren im Herkunftsland einschließlich einer Rückkehr abgeklärt werden) eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen? 3. Wie viele Fälle sind bekannt, in denen unbegleitete Minderjährige an deutschen Flughäfen zurückgewiesen worden sind? 4. In wie vielen Fällen haben diese Kinder, soweit sie unter 16 Jahre alt waren, einen Asylantrag gestellt? 5. Können die Betroffenen ein Schutzbegehren äußern, und wird dies von den Behörden auch als solches gewertet? 6. Wie lange dauert es am Flughafen (z. B. Frankfurt/Main), bis dem unbegleiteten Minderjährigen ein Pfleger/Vormund bestellt wird? 7. In wie vielen Fällen wurde unbegleiteten Minderjährigen die Einreise gemäß § 18 a Abs. 6 Nr. 1 und 2 des Asylverfahrensgesetzes gestattet? 8. In wie vielen Fällen wurden unbegleitete Minderjährige bei der Einreise aus einem sog. „sicheren Drittstaat" in diesen zurückgeschoben? 9. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zum Schutz von zurückgeschobenen unbegleiteten Minderjährigen in einen „sicheren Drittstaat", wenn dieser Staat die oben genannten internationalen Abkommen nicht unterzeichnet hat oder erkennbar nicht beachtet? 10. Hält die Bundesregierung die Durchführung von Handwurzelröntgenuntersuchungen ohne gesetzliche Grundlage im Hinblick auf Artikel 2 Abs. 2 GG für rechtmäßig? 11. Entspricht die Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen auf dem Flughafengelände (z. B. Frankfurt/Main) den Vorschriften über eine kind- und jugendgerechte Unterbringung und Betreuung nach dem KJHG? 12. Inwieweit wird unbegleiteten Minderjährigen, die nicht kurzfristig zurückgeführt werden können, eine schulische oder berufliche Ausbildung angeboten, damit den jungen Menschen bei einer Rückkehr die Chance für eine verbesserte Existenzgrundlage in ihrem Herkunftsland eröffnet wird? 13. Wie viele Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, werden zusammen mit erwachsenen Asylantragstellerinnen/Antragstellern in gemeinsamen Unterkünften untergebracht, und wie bewertet die Bundesregierung den Einfluß der Umstände einer solchen Unterbringung auf diese Kinder? 14. Warum wird die formaljuristische Trennung von unter und von über 16 Jahre alten unbegleiteten Asylsuchenden aufrechterhalten? 15. Ist es nicht angebracht, für weibliche Minderjährige, die geltend machen, daß sie wegen ihres Geschlechts besonderer Verfolgung, Folter und Unterdrückung ausgesetzt waren, einen besonderen Schutz, Betreuung und eine intensive Förderung zu erwirken? Bonn, den 2. Juni 1995 Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast Friedhelm Julius Beucher Dr. Ulrich Böhme (Unna) Anni Brandt-Elsweier Gabriele Fograscher Arne Fuhrmann Günter Graf (Friesoythe) Klaus Hagemann Christel Hanewinckel Ingrid Holzhüter Barbara Imhof Hans-Peter Kemper Fritz Rudolf Körper Thomas Krüger Christa Lörcher Dorle Marx Angelika Mertens Ursula Mogg Dr. Edith Niehuis Dr. Willfried Penner Bernd Reuter Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Gisela Schröter Lisa Seuster Johannes Singer Dr. Peter Struck Siegfried Vergin Ute Vogt (Pforzheim) Jochen Welt Hildegard Wester Dieter Wiefelspütz Hanna Wolf Rudolf Scharping und Fraktion]

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