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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet
Unbegleitete Minderjährige in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 13010601)
Herausnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge aus dem Asylverfahren, Behandlung der Minderjährigen bei der Einreise auf den Flughäfen, Gewährung eines besonderen Schutzes für weibliche Minderjährige
Fraktion
SPD
Ressort
Bundesministerium des Innern
Datum
29.06.1995
Aktualisiert
26.07.2022
BT13/165507.06.1995
Unbegleitete Minderjährige in der Bundesrepublik Deutschland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/1655
07. 06. 95
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Friedhelm Julius Beucher,
Dr. Ulrich Böhme (Unna), Anni Brandt-Elsweier, Gabriele Fograscher, Arne
Fuhrmann, Günter Graf (Friesoythe), Klaus Hagemann, Christel Hanewinckel, Ingrid
Holzhüter, Barbara Imhof, Hans-Peter Kemper, Fritz Rudolf Körper, Thomas Krüger,
Christa Lörcher, Dorle Marx, Angelika Mertens, Ursula Mogg, Dr. Edith Niehuis,
Dr. Willfried Penner, Bernd Reuter, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Gisela Schröter,
Lisa Seuster, Johannes Singer, Dr. Peter Struck, Siegfried Vergin, Ute Vogt
(Pforzheim), Jochen Welt, Hildegard Wester, Dieter Wiefelspütz, Hanna Wolf,
Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Unbegleitete Minderjährige in der Bundesrepublik Deutschland
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Abgeordneten Gabriele Fograscher und weiterer Abgeordneter
der Fraktion der SPD zur Situation unbegleiteter minderjähriger
Flüchtlinge (Drucksache 13/1076) zeigt, daß das Asylrecht nicht in
allen Fällen der Situation von Kindern und Jugendlichen, die ohne
Begleitung von erwachsenen Angehörigen in die Bundesrepublik
Deutschland einreisen, gerecht wird: Nur wenige der
unbegleiteten Minderjährigen können Fluchtmotive nachweisen, die den
engen asylrechtlichen Regelungen von politischer Verfolgung
entsprechen. Die Gründe, die zum Verlassen ihrer Heimat führen,
sind — wie auch die Bundesregierung bestätigt — vielfältig und
spiegeln das gesamte Drama der weltweiten Flucht- und
Migrationsbewegung wider. Dennoch ist nicht sichergestellt, daß die
Kinder und Jugendlichen einen ihrer Lage gemäßen Schutz und
besondere Zuwendungen erhalten. Nach den asyl- und
ausländerrechtlichen Bestimmungen werden sie grundsätzlich wie
Erwachsene behandelt. Um dem besonderen Schutz- und
Hilfsbedürfnis von unbegleiteten Minderjährigen gerecht werden zu
können, sind differenzierte Regelungen notwendig.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
1. Wie vereinbart sich nach Auffassung der Bundesregierung das
deutsche Asyl- und Ausländerrecht bezüglich seiner
Wirkungen gegenüber Minderjährigen mit dem internationalen Recht
der Genfer Flüchtlingskonvention, dem Haager
Minderjährigen-Schutzabkommen sowie der VN-Konvention über die
Rechte des Kindes?
Drucksache 13/1655 • Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung vieler
Menschenrechts-, Flüchtlings- und Kinder-Fach-Organisationen,
wonach die Beachtung der unter Frage 1 genannten
Abkommen und des Vorrangs des Kindeswohls sie veranlassen
müßte, unbegleitete Minderjährige aus dem neugeregelten
Asylverfahren, insbesondere hinsichtlich der
Drittstaatenregelung und des Flughafenverfahrens, herauszunehmen, ihnen
vielmehr für die Dauer eines Clearing-Verfahrens (in dem die
gesamten Lebensumstände des Kindes sowie die drohenden
Gefahren im Herkunftsland einschließlich einer Rückkehr
abgeklärt werden) eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen?
3. Wie viele Fälle sind bekannt, in denen unbegleitete
Minderjährige an deutschen Flughäfen zurückgewiesen worden sind?
4. In wie vielen Fällen haben diese Kinder, soweit sie unter
16 Jahre alt waren, einen Asylantrag gestellt?
5. Können die Betroffenen ein Schutzbegehren äußern, und wird
dies von den Behörden auch als solches gewertet?
6. Wie lange dauert es am Flughafen (z. B. Frankfurt/Main), bis
dem unbegleiteten Minderjährigen ein Pfleger/Vormund
bestellt wird?
7. In wie vielen Fällen wurde unbegleiteten Minderjährigen die
Einreise gemäß § 18 a Abs. 6 Nr. 1 und 2 des
Asylverfahrensgesetzes gestattet?
8. In wie vielen Fällen wurden unbegleitete Minderjährige bei
der Einreise aus einem sog. „sicheren Drittstaat" in diesen
zurückgeschoben?
9. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zum Schutz
von zurückgeschobenen unbegleiteten Minderjährigen in
einen „sicheren Drittstaat", wenn dieser Staat die oben
genannten internationalen Abkommen nicht unterzeichnet
hat oder erkennbar nicht beachtet?
10. Hält die Bundesregierung die Durchführung von
Handwurzelröntgenuntersuchungen ohne gesetzliche Grundlage im
Hinblick auf Artikel 2 Abs. 2 GG für rechtmäßig?
11. Entspricht die Unterbringung von unbegleiteten
Minderjährigen auf dem Flughafengelände (z. B. Frankfurt/Main) den
Vorschriften über eine kind- und jugendgerechte
Unterbringung und Betreuung nach dem KJHG?
12. Inwieweit wird unbegleiteten Minderjährigen, die nicht
kurzfristig zurückgeführt werden können, eine schulische
oder berufliche Ausbildung angeboten, damit den jungen
Menschen bei einer Rückkehr die Chance für eine
verbesserte Existenzgrundlage in ihrem Herkunftsland eröffnet
wird?
13. Wie viele Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet
haben, werden zusammen mit erwachsenen
Asylantragstellerinnen/Antragstellern in gemeinsamen Unterkünften
untergebracht, und wie bewertet die Bundesregierung den Einfluß der
Umstände einer solchen Unterbringung auf diese Kinder?
14. Warum wird die formaljuristische Trennung von unter und von
über 16 Jahre alten unbegleiteten Asylsuchenden
aufrechterhalten?
15. Ist es nicht angebracht, für weibliche Minderjährige, die
geltend machen, daß sie wegen ihres Geschlechts besonderer
Verfolgung, Folter und Unterdrückung ausgesetzt waren,
einen besonderen Schutz, Betreuung und eine intensive
Förderung zu erwirken?
Bonn, den 2. Juni 1995
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
Friedhelm Julius Beucher
Dr. Ulrich Böhme (Unna)
Anni Brandt-Elsweier
Gabriele Fograscher
Arne Fuhrmann
Günter Graf (Friesoythe)
Klaus Hagemann
Christel Hanewinckel
Ingrid Holzhüter
Barbara Imhof
Hans-Peter Kemper
Fritz Rudolf Körper
Thomas Krüger
Christa Lörcher
Dorle Marx
Angelika Mertens
Ursula Mogg
Dr. Edith Niehuis
Dr. Willfried Penner
Bernd Reuter
Wilhelm Schmidt (Salzgitter)
Gisela Schröter
Lisa Seuster
Johannes Singer
Dr. Peter Struck
Siegfried Vergin
Ute Vogt (Pforzheim)
Jochen Welt
Hildegard Wester
Dieter Wiefelspütz
Hanna Wolf
Rudolf Scharping und Fraktion]
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