Leistungsniveau der gesetzlichen Altersrente, Riesterförderung und Grundsicherung im Alter
der Abgeordneten Klaus Ernst, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Katja Kipping, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung erklärte im Oktober 2007, dass der Gesetzgeber mit der öffentlich geförderten Riesterrente „bewusst ein Instrument geschaffen hat, von dem gerade auch Geringverdienende überproportional profitieren.“ (Bundestagsdrucksache 16/6898). Das Politikmagazin Monitor hat am 10. Januar 2008 einen Bericht gesendet, der aufzeigt, dass die private Vorsorge kein verlässlicher Schutz gegen Altersarmut ist. Die Sendung konzentrierte sich auf das Problem, dass Rentenansprüche von Geringverdienenden bei einem möglichen Bezug von Grundsicherung im Alter komplett auf diese angerechnet werden. Die Hauptaussage der Sendung war, dass sich für bestimmte Gruppen mit geringen beitragspflichtigen Einkommen oder Lücken in der Erwerbsbiografie eine private Alterssicherung nicht lohne.
Monitor zitiert eine – bislang nicht öffentliche – Analyse der deutschen Rentenversicherung, nach der ein Versicherter mit 32 Beitragsjahren und durchschnittlichem Einkommen bei Renteneintritt im Jahr 2030 mit gesetzlicher Rente plus Riesterrente nicht über das Grundsicherungsniveau kommt. In der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu der genannten Sendung führt das Ministerium aus, dass 27 Jahre Beitragszahlungen bei einem rentenversicherungspflichtigen Durchschnittsverdiener ausreichen, um das Grundsicherungsniveau von 627 Euro zu erreichen.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 16/6898) führt die Bundesregierung aus, dass eine Person über 45 Jahre rund 1 450 Euro, über 40 Jahre rund 1 625 Euro oder 35 Jahre rund 1 850 Euro im Durchschnitt brutto aus einer versicherungspflichtigen Tätigkeit verdient haben muss, um aktuell einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erreichen, der oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegt.
Durch den Fernsehbeitrag ist die Problematik Altersarmut und der rentenpolitischen Aktivitäten und Maßnahmen, die geeignet sind, diese zu verhindern, erneut auf die politische Agenda gerückt. Ins Zentrum der Debatte um Altersarmut und Rentenpolitik gehört die politisch gewollte Niveauabsenkung bei der gesetzlichen Rentenversicherung, die maßgeblich zur vorhersehbaren Wiederkehr von Altersarmut beiträgt. Die Möglichkeiten und Grenzen einer öffentlich geförderten, privaten Altersvorsorge, diese Niveauabsenkung zu kompensieren, müssen kritisch überprüft werden. Insbesondere die Leistungsfähigkeit der privaten Altersvorsorge – Kosten und Nutzen für verschiedene Gruppen/Akteure, sozial selektive Wirkungen etc. – gilt es kritisch zu beleuchten.
Im Rentenversicherungsbericht 2007 prognostiziert die Bundesregierung in der Übersicht B 8 auf S. 39 das Versorgungsniveau im Alter für bestimmte Rentenzugangsjahrgänge. Für 2021 kommt die Bundesregierung auf ein Sicherungsniveau vor Steuern von 46,2 Prozent aus der gesetzlichen Rentenversicherung und bei Hinzuziehung der maximalen Riesterrente auf 50,3 Prozent. Diese Zahlen sind nur nachvollziehbar, wenn zugleich die Annahmen offengelegt werden, die diesen Schätzungen zugrunde liegen. Diese gilt es nachzureichen, zumal die Prognose bedeutet, dass in 15 Jahren das Leistungsniveau aus der GRV und der privaten Altersvorsorge (Riesterrente) noch unter dem heutigen von rund 51 Prozent liegt, das allein die GRV erbringt. Die private Altersvorsorge kann demnach den Leistungsverlust aus der GRV nicht kompensieren, wie es das Ziel der Regierungspolitik ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Annahmen liegen der zitierten Prognose (B 8, S. 39) im Rentenversicherungsbericht zugrunde?
a) Von welcher Bruttoentgeltentwicklung geht die Bundesregierung in den Jahren 2002 bis 2030 aus (jährlich in Euro)?
b) Von welcher Nettoentgeltentwicklung vor Steuern geht die Bundesregierung in den Jahren 2002 bis 2030 aus (jährlich in Euro)?
c) Von welcher Entwicklung der Abgabenquote der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach § 154 SGB VI geht die Bundesregierung für denselben Zeitraum aus (bitte einzeln ausweisen: Steuerquote, Sozialversicherungsbeitragsquote und Riesterprämienquote)?
d) Welche Entwicklung des aktuellen Rentenwerts unterstellt die Bundesregierung für denselben Zeitraum (jährlich in Euro)?
e) Welchen Anpassungssatz des aktuellen Rentenwerts unterstellt die Bundesregierung für die Jahre 2002 bis 2030 (jährlich)?
f) Welcher Sozialversicherungsbeitrag für Rentner und Rentnerinnen wird für die Jahre 2002 bis 2030 unterstellt (jährlich)?
g) Welche Steuerquote wird für Rentner und Rentnerinnen (Alleinstehende/r, der/die außer GRV und Riesterrente kein Einkommen hat) für den Zeitraum 2002 bis 2030 (jährlich nach Rentenzugang)?
h) Welche Entwicklung des Riester-Sparkapitals wird 2002 bis 2030 unterstellt (jährlich in Euro); hier bitte einzeln aufführen: die jährliche Einzahlungen brutto und netto (also abzüglich Provision, Verwaltungskosten etc.); der jährliche Stand des Riesterkapitals einschließlich Zinseszins sowie die Zinssätze 2002 bis 2030 (jährlich)?
i) Welche gesamtwirtschaftliche Riesterquote der Arbeiter und Angestellten unterstellt die Bundesregierung 2002 bis 2030 (jährlich) (dabei bitte separat ausführen: „riesternde“ Arbeiter/Angestellte zur Zahl aller förderberechtigten Arbeiter und Angestellten sowie die Ausschöpfung der Förderquote bei den „riesternden“ Arbeitern und Angestellten – volle Förderung/anteilige Förderung)?
j) Welches Lebensjahr wurde beim Zugang sowie der Riesterrentenbezugsdauer bei den Rentenzugängen 2010 bis 2030 unterstellt (jährlich nach Zugangsjahr)?
a) Wie hoch sind die Kosten der öffentlichen Förderung der privaten Altersvorsorge, d. h. die Zulagen plus Steuerausfälle durch den Sonderausgabenabzug für den Bundeshaushalt (bitte jährlich 2002 bis 2007 separate Ist-Werte sowie jährliche Annahmen der Bundesregierung bis 2030)?
b) Wie hoch ist der Sparanteil an den eingezahlten Beiträgen in einer riestergeförderten privaten Altersvorsorge durchschnittlich?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Schätzung des Lehrbuchs „Sozialpolitik und soziale Lage in Deutschland, 2007 4. Auflage, Band 2, S. 455), dass dieser Wert durchschnittlich weniger als 85 Prozent der eingezahlten Gelder beträgt?
d) Wie hoch sind durchschnittlich der Kosten- und der Risikoanteil bei den Produkten der privaten Altersvorsorge?
e) Unterliegt die Angemessenheit des Kostenanteils einer öffentlichen Kontrolle, und wenn ja, in welcher Weise wird die Angemessenheit kontrolliert und transparent gemacht?
f) Welche monatliche Auszahlung kann ein vollzeiterwerbstätiger Durchschnittsverdiener (zwei Varianten: Alleinstehende/r sowie Alleinverdiener/in mit zwei Kindern) bei einer maximalen Förderung nach 20, 30 und 40 Jahren Einzahlungen in eine Riesterrente erwarten (bei einem Garantiezins von 2007 von 2,25 Prozent; alternativ: 3 Prozent und 4 Prozent)?
g) Welche monatliche Auszahlung kann ein/e vollzeiterwerbstätige/r Niedriglohnverdiener/in (definiert als Bruttomonatseinkommen von zwei Dritteln des Medians nach IAB) unter denselben Bedingungen wie 2f erwarten?
h) Welche monatliche Auszahlung kann ein/e vollzeiterwerbstätige/r Verdiener/in mit 1 400 Euro Bruttoeinkommen unter denselben Bedingungen wie 2f erwarten?
i) Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie von Corneo und Kollegen (http://www.fu-berlin.de/wiwiss/institute/finanzen/corneo/ dp/Riester_CKS.pdf), nach der die Riesterförderung nicht zu einer Erhöhung der Sparneigung von Geringverdienern führt und daher die Riesterförderung massive „Mitnahmeeffekte“ produziert?
j) Plant die Bundesregierung – wie von den genannten Autoren angeraten (a. a. O., S. 18) – eine umfassende Evaluierung der Förderung der privaten Altersvorsorge, bevor sie die massive Subventionierung der privaten Altersvorsorge fortführt oder sogar noch ausweitet?
k) Welche Schwerpunkte setzt die Bundesregierung in einer solchen Evaluierung? Falls keine Überprüfung geplant ist, bitte begründen warum nicht?
a) Ist der Bundesregierung die von „Monitor“ zitierte Analyse der Deutschen Rentenversicherung bekannt, seit wann sind ihr diese Informationen gegebenenfalls bekannt?
b) Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen der Analyse der Rentenversicherung und ihren eigenen Berechnungen?
c) Wie verändert sich die Anzahl der notwendigen Jahre Beitragszahlungen für eine/n Durchschnittsverdiener/in (alternativ: Niedriglohnverdiener/in), um eine Altersrente oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu erreichen bis 2030 (ohne Riesterrente)?
d) Wie verändert sich die Anzahl der notwendigen Jahre Beitragszahlungen für eine/n Durchschnittsverdiener/in (alternativ: Niedriglohnverdiener/in), um eine Altersrente oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu erreichen bis 2030 (mit maximaler Riesterrente)?
Ist das gesetzlich normierte Mindestsicherungsniveau vor Steuern von 46 Prozent bis zum Jahr 2020 und 43 Prozent bis zum Jahr 2030 geeignet und ausreichend, um Rentenansprüche oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu garantieren?
a) Wie hoch liegt bei den letzten Rentenzugangsjahrgängen die durchschnittliche Anzahl von Beitragsjahren?
b) Wie hoch ist derzeit (nach den letzten verfügbaren Statistiken) der Anteil an erwerbstätigen Personen, die weniger als 1 450 Euro (alternativ: 1 625 und 1 850 Euro) brutto verdienen?
Wie bewertet die Bundesregierung zwei aktuell diskutierte Vorschläge zur Reform der Alterssicherung:
a) den Vorschlag zur Einführung einer „Sockelrente“ in der gesetzlichen Rentenversicherung für langjährige Beitragszahler und -zahlerinnen (Vorschlag: Prof. Rürup)?
b) den Vorschlag zur Einführung einer (teilweisen) Nichtanrechnung der Erträge aus einer Riesterrente bei der Grundsicherung im Alter?
c) Ist die Bundesregierung der Meinung, dass durch diese Maßnahmen die private Alterssicherung gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung privilegiert würde, weil diese – im Gegensatz zur gesetzlichen Rente – zu mindestens teilweise anrechnungsfrei gestellt würde?
Sieht die Bundesregierung einen Handlungsbedarf zur Verhinderung einer massiven Wiederkehr von Altersarmut, und welche Maßnahmen in der Rentenpolitik verfolgt sie dabei?