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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Insektizid Toxaphen in Fischen (G-SIG: 13010683)

Gesundheitsgefährdung durch Toxaphen, Grenzwerte, Vermarktungseinschränkungen für Fische, Fischmehlbelastung, Verbot des Insektizids auf EU-Ebene

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

24.08.1995

Aktualisiert

19.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 13/191529. 06. 95

Insektizid Taxaphen in Fischen

der Abgeordneten Antje-Marie Steen, Lilo Blunck, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Petra Ernstberger, Dagmar Freitag, Ilse Janz, Klaus Kirschner, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Brigitte Lange, Waltraud Lehn, Dr. Martin Pfaff, Gudrun Schaich-Walch, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Regina Schmidt-Zadel, Dr. Angelika Schwall-Düren, Dr. Peter Struck, Dr. Wolfgang Wodarg, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Der weltweite Einsatz von Insektiziden hat zur Folge, daß es bei lebenden Organismen zu Anreicherungen von Rückständen dieser Substanzen kommt. Im Zusammenhang mit einer Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung wurden die Werte für Camphechlorrückstände (Toxaphen, Polychlorterpene) diskutiert. Nach Aussage einiger Wissenschaftler ist Toxaphen eine sehr kritisch zu bewertende, krebserregende Substanz. Gleichwohl gibt es hinsichtlich der wissenschaftlichen Erkenntnisse über Camphechlorrückstände noch erhebliche Defizite. Das aber führt zu einer Diskussion um die grundsätzliche Problematik des Verhältnisses zwischen gesundheitlichem Verbraucherschutz und wirtschaftlichen Interessen. Um eine effektive Diskussion zu ermöglichen, die alle vorhandenen Gesichtspunkte berücksichtigt und zu einem befriedigenden Ergebnis führt, ist es notwendig, die derzeit vorhandenen Sachverhalte und Kenntnisse aufzuzeigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Erkenntnisse und gesicherten Daten hat die Bundesregierung hinsichtlich der Toxizität und Kanzerogenität von Toxaphen?

2

Ist der Bundesregierung durch Untersuchungen bekannt, daß Toxaphene in Fischen gesundheitsgefährdend für Menschen sind, und wie hoch wird derzeit der Grenzwert angesetzt?

3

Ist die Bundesregierung bereit, weitere Forschungsvorhaben zu initiieren, bzw. zu unterstützen?

4

Was unternimmt die Bundesregierung, um die methodischen Unsicherheiten bei der Festlegung von Grenzwerten für das Stoffgemisch Toxaphen zu beseitigen, und wann ist mit einer nachvollziehbaren, toxikologisch begründeten Höchstmengenregelung mit der dazugehörigen klar definierten Analytik zu rechnen?

5

In welchen Ländern, in welchen Mengen und zur Bekämpfung welcher Schädlinge wird das Insektizid noch verwendet, und wie gelangt es in die maritime Nahrungskette?

6

Sind entsprechende Mengen dieses Mittels bereits in weiteren tierischen Lebensmitteln sowie in pflanzlichen Lebensmitteln nachgewiesen worden, und wenn ja, in welcher Höhe?

7

Wie will die Bundesregierung den in verschiedenen Fischarten aus unterschiedlichen Fischgebieten jeweils wechselnden Substanzgemischen bei der Festlegung von Grenzwerten im Rahmen der Rückstands-Höchstmengenverordnung gerecht werden, und welche Bewertungsmaßstäbe werden dafür benötigt?

8

Welche Toxaphenrückstände wurden bei Fisch fressenden Seevögeln, Robben und Walen u. ä. nachgewiesen, und ist der Bundesregierung bekannt, ob und in welchem Umfang die Anreicherung von Toxaphen in Meerestieren zu einer Beeinflussung des Ökosystems (Erhaltung der Artenvielfalt etc.) geführt hat oder noch führen kann?

9

Hat es unter der bisherigen Rückstands-Höchstmengenverordnung wegen erhöhter Toxaphenkonzentrationen in Fischen Vermarktungseinschränkungen gegeben, und welche Folgen für Vermarktung und Verzehr von Fischen in Deutschland sind durch eine Reduktion der Grenzwerte um den Faktor 10 zu erwarten?

10

Wie kann sichergestellt werden, daß Arzneimittel, die unter Verwendung von Fischölen und Tranen hergestellt werden, frei von Toxaphenrückständen sind, und welchen Schutz bietet hier das Arzneimittelgesetz?

11

Sind der Bundesregierung epidemiologische Erkenntnisse über Krankheitssymptome oder gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Menschen bekannt, die mit einer möglichen Toxaphenaufnahme durch die Nahrung korrelieren oder die den Verdacht eines solchen Zusammenhanges nahelegen?

12

Mit welchen reversiblen und irreversiblen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit muß durch die Anreicherung von Toxaphenrückständen in menschlichen Organen gerechnet werden, und kann ausgeschlossen werden, daß Frauen (durch Speicherung des Insektizids in Fettgeweben) aufgrund der Aufnahme von Toxaphen besonders gesundheitlich gefährdet sind (z. B. an Brustkrebs zu erkranken)?

13

Wie schätzt die Bundesregierung den Eintrag von Polychlorterpenen in die Nahrungskette durch die Verwendung von Fischmehl in Futtermitteln ein, und wie wird die Bundesregierung prüfen, inwieweit hierzu im Rahmen des Futtermittelrechts besondere Regelungen zum Schutz der Tiere und der Verbraucherinnen und Verbraucher zu treffen sind?

14

Sind der Bundesregierung Alternativen zum Einsatz des Insektizids Toxaphen bekannt? Wenn ja, welche?

15

Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene bzw. durch die Intensivierung internationaler Vereinbarungen für ein Verbot des Insektizids einsetzen?

Bonn, den 29. Juni 1995

Antje-Marie Steen Lilo Blunck Dr. Ulrich Böhme (Unna) Petra Ernstberger Dagmar Freitag Ilse Janz Klaus Kirschner Dr. Hans-Hinrich Knaape Brigitte Lange Waltraud Lehn Dr. Martin Pfaff Gudrun Schaich-Walch Horst Schmidbauer (Nürnberg) Regina Schmidt-Zadel Dr. Angelika Schwall-Düren Dr. Peter Struck Dr. Wolfgang Wodarg Rudolf Scharping und Fraktion

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