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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Verbleib des veräußerten Teiles von 2.400 Tonnen wiederaufgearbeiteten Urans (WAU) aus deutschen Atomkraftwerken (G-SIG: 13010722)

Abtreten der Souveränität der Bundesregierung betr. wiederaufbereitetes Uran an die EURATOM, Vereinbarkeit mit dem Atomgesetz, Beschaffung von Informationen über den Verbleib des veräußerten WAU, Reaktion der Bundesregierung bei Erhärtung des Verdachts, daß radioaktive Reststoffe einschl. Material aus deutschen Atomanlagen von der französischen COGEMA nach Rußland geliefert bzw. von der italienischen Mafia im Mittelmeer versenkt worden sein könnten

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

15.08.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/ 197910. 07. 95

Verbleib des veräußerten Teils von 2 400 Tonnen wiederaufbereiteten Urans (WAU) aus deutschen Atomkraftwerken

der Abgeordneten Rolf Köhne, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Laut Antwort der Bundesregierung (Drucksache 13/1607) auf die Kleine Anfrage (Drucksache 13/1353) wurde ein Großteil des deutschen Energieversorgungsunternehmen zugeordneten WAU unter Beteiligung der EURATOM-Versorgungsagentur veräußert.

Die Bundesregierung verfügt über keine Informationen bezüglich der näheren Umstände der Veräußerung, der derzeitigen Eigentümer respektive Besitzer und der weiteren Verwendung.

Andererseits erklärt die Bundesregierung, vertreten durch ihren Parlamentarischen Staatssekretär Ulrich Klinkert, daß die Kenntnis über den Verbleib von öffentlichem Interesse ist und daß sich das WAU aufgrund der Gesetzeslage entweder in der Wiederaufbereitung in Frankreich oder auf dem Weg der ordnungsgemäßen Entsorgung innerhalb Deutschlands befinden muß, ohne dies jedoch konkret zu belegen.

Gleichzeitig ergeben sich aus Informationen von russischen und italienischen Umweltgruppen Verdachtsmomente, daß radioaktive Reststoffe von der französischen COGEMA nach Rußland geliefert (Aussage von Fr. Popova gegenüber der Delegation des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages) bzw. von der italienischen Mafia im Mittelmeer versenkt (Meldung der Saarbrücker Zeitung vom 21. Juni 1995) worden sein könnten und daß darin auch Material aus deutschen Atomanlagen enthalten sein könnte.

Vor diesem Hintergrund fragen Wir die Bundesregierung:

Fragen6

1

Ist dem Atomgesetz genüge getan, wenn die Bundesregierung ihre diesbezügliche Souveränität an eine supranationale Organisation abtritt, ohne daß sie Informationen darüber hat, auf welche konkrete Weise die nationalen Bestimmungen eingehalten werden?

2

Wird sich die Bundesregierung, da von öffentlichem Interesse, konkrete Kenntnis über den Verbleib des veräußerten WAU beschaffen, und wenn ja, bis wann?

3

Wie würde es die Bundesregierung politisch und juristisch werten, wenn die o. a. Verdachtsmomente zuträfen?

4

Welche konkreten Kontrollmechanismen bieten die Gewähr, daß mit radioaktiven Reststoffen aus deutschen Atomanlagen entsprechend § 9 a des Atomgesetzes verfahren wird?

5

Welche konkreten Informationen liegen der Bundesregierung vor, die ausschließen, daß die o. a. Verdachtsmomente zutreffen könnten?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung ihren konkreten Informationsstand?

Bonn, den 3. Juli 1995

Rolf Köhne Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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