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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Möglichkeiten der Eindämmung aggressiver Steuermodelle bzw. Steuerplanungsmodelle

<span>Zunahme aggressiver Steuergestaltungen seitens Unternehmen und vermögender Privatpersonen: Steuermindereinnahmen, bekannte Modelle, OECD-Gremien zur Eindämmung, erzielte Ergebnisse, Zusammenarbeit mit Länder- und Bundesfinanzministerien, mögliche Einführung von Anzeige- und Genehmigungspflichten</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

07.02.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/783122. 01. 2008

Möglichkeiten der Eindämmung aggressiver Steuermodelle bzw. Steuerplanungsmodelle

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Zahlreiche OECD-Mitgliedstaaten sahen sich in den vergangenen zehn Jahren mit einer Zunahme aggressiver Steuergestaltungen seitens der Unternehmen und vermögenden Privatpersonen konfrontiert. International agierenden Unternehmen stehen national ausgerichtete Steuersysteme gegenüber. Im Privatbereich kommen Vermögenszuwächse und ein leichterer Zugang zu den Steueroasen hinzu. Dies wird von Banken, Kanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften genutzt, um aktiv Steuergestaltungsmodelle – so genannte aggressive Steuermodelle – (ATP) – zu verkaufen. Dies sind Gestaltungen zur gezielten Steuervermeidung, ohne wirtschaftlichen Hintergrund beim Steuerpflichtigen. In der Regel werden sie nicht weiter verfolgt, sobald das Steuermotiv wegfällt. Aggressive Steuermodelle können massive Steuermindereinnahmen verursachen.

Einzelne Staaten haben darauf mit Offenlegungs- bzw. Anzeige- und Genehmigungspflichten für Steuerpflichtige und ihre Berater bezüglich von Steuergestaltungen reagiert. So ist beispielsweise in Großbritannien der Vertreiber (Promoter) verpflichtet, die beabsichtigte Auflage eines Steuermodells fünf Tage nach Abgabe des Angebots an den Steuerpflichtigen bei den Behörden anzuzeigen. Der Steuerpflichtige erhält eine Identifikationsnummer und muss diese seinerseits bei der Einkommensteuererklärung angeben. Der Vorteil dieser Verfahren liegt in einer sehr frühen Information der Behörden und der Möglichkeit, zeitnah zu reagieren. Die betroffenen Länder USA, Kanada, Australien und Großbritannien bewerten ihre Erfahrungen als positiv. Die Bundesregierung hat in einem Schreiben an die Abgeordneten des Finanzausschusses zur Einführung von Anzeige- und Registrierungspflichten (17. April 2007) nur verhalten Stellung bezogen.

Im Rahmen der OECD wurde – parallel zu den nationalstaatlichen Bemühungen – beschlossen, die Arbeit im Bereich aggressiver Steuergestaltungen zu forcieren. Dazu wurde im Jahr 2005 eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung einer Datenbank zu aggressiven Steuergestaltungen, deren Erkennung und Entwicklung von Ansätzen ihrer Bekämpfung eingesetzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie schätzt die Bundesregierung die Steuermindereinnahmen aufgrund aggressiver Steuermodelle bzw. Steuerplanungsmodelle aktuell ein?

2

Von welchen aggressiven Steuermodellen bzw. Steuerplanungsmodellen hat die Bundesregierung aktuell Kenntnis?

3

In welchen Gremien der OECD und auf welche Weise sind derzeit die Aktivitäten zur Eindämmung aggressiver Steuermodelle organisiert (Arbeitsgruppen, Mitglieder der Arbeitsgruppen etc.)?

4

Welche Vorhaben mit welchen Zeitabläufen wurden in Zusammenhang mit Frage 3 definiert?

5

Welche Ergebnisse konnten in den unter Frage 3 in Frage kommenden Gremien bereits erzielt werden?

6

Wie bringt sich die Bundesregierung in diesen Prozess der OECD zur Eindämmung von aggressiven Steuermodellen bzw. Steuerplanungsmodellen konkret ein?

7

Wie ist die Zusammenarbeit der Finanzministerien auf Länder- und Bundesebene mit den entsprechenden Gremien der OECD organisiert (Aufgabenverteilung etc.)?

8

Wie sind die Offenlegungspflichten bezüglich aggressiver Steuermodelle bzw. Steuerplanungsmodelle in den einzelnen Mitgliedstaaten der OECD ausgestaltet, und wie bewerten die betroffenen Staaten ihre Erfahrungen konkret?

9

Welche Vorteile können sich aus Sicht der Bundesregierung aus einer Anzeige- und Genehmigungspflicht von aggressiven Steuermodellen bzw. Steuerplanungsmodellen ergeben (bitte mit Begründung)?

10

Wie könnte ein Verfahren zur Offenlegung und Genehmigung von aggressiven Steuermodellen bzw. Steuerplanungsmodellen aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll ausgestaltet werden (gesetzliche Regelungen, Kompetenzen von Bund und Ländern sowie ihrer Behörden usw.)?

11

Für welche Steuerplanungsmodelle wäre eine Anzeige- und Genehmigungspflicht aus Sicht der Bundesregierung konkret geeignet, für welche nicht (bitte mit Begründung)?

12

Welche Hindernisse bzw. Nachteile sieht die Bundesregierung bei der Einführung einer Anzeige- und Genehmigungspflicht aggressiver Steuermodelle bzw. Steuerplanungsmodelle?

13

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch die Einführung einer Anzeige- und vor allem Genehmigungspflicht von aggressiven Steuermodellen bzw. Steuerplanungsmodellen die aktuell vorherrschende Fülle von Änderungen der Steuergesetze vermieden werden könnte (bitte mit Begründung)?

Berlin, den 22. Januar 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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