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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

EU-Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (IVO) (G-SIG: 13010793)

Bewertung des IVO-Richtlinienentwurfs des Rates der Umweltminister, Vereinbarkeit mit der Luftqualitätsrichtlinie (KOM (94) 109), Auswirkungen auf die deutsche Umweltpolitik

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

08.09.1995

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/217721. 08. 95

EU-Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (IVO)

der Abgeordneten Dr. Manuel Kiper, Dr. Jürgen Rochlitz, Margareta Wolf und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (Richtlinie 85/337), das Umweltinformationsrecht (Richtlinie 90/313) und das Umweltmanagementsystem/Öko-Audit (Verordnung 1836/93) sind originäre Neuerungen des Umweltrechts durch die Europäische Union (EU). Ihre Umsetzung in nationales Recht wurde leider regelmäßig erst nach Überschreiten der durch die EU gesetzten Fristen vollzogen, führte in jedem Fall zur Verwässerung der ursprünglichen Intention, wenn nicht gar zum Verkehren ins Gegenteil. Mit der „Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung" [KOM (93) 423 endg.] steht aber auf europäischer Ebene nunmehr ein Vorschlag zur Debatte, der auf die nationale Gesetzgebung im Umweltschutz wiederum innovativ wirken könnte. Der Europäische Rat der Umweltminister hat zur besagten sog. IVO-Richtlinie inzwischen bereits einen gemeinsamen Standpunkt entwickelt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie sieht das weitere Vorgehen auf EU-Ebene bezüglich der IVO-Richtlinie im einzelnen aus?

2

Welche Maßnahmen im deutschen Umweltrecht sind danach (aus heutiger Sicht) zu erwarten?

3

Wie bewertet die Bundesregierung den Inhalt der IVO-Richtlinie in ihrer derzeitigen Fassung?

4

Konnten die in der Stellungnahme der Bundesregierung vom 6. Januar 1994 und des Deutschen Bundestages (Drucksache 12/6952) sowie des Bundesrates (Drucksache 803/93) geäußerten Kritikpunkte an der Richtlinie inzwischen ausgeräumt werden?

5

Wenn nein, was hat die Bundesregierung getan, um der Kritik Gehör zu verschaffen?

6

Wenn nein, welche Konsequenzen hatte dies auf das Abstimmungsverhalten der Bundesregierung auf EU-Ebene?

7

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag, das von der IVO-Richtlinie positive Wirkungen auf die Förderung integrierter Umwelttechnik erwartet?

8

Welche Gründe hat die Bundesregierung für ihre Auffassung?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die öffentlich geäußerte Kritik an der als Gegenstück zur IVO-Richtlinie verstandenen Luftqualitätsrichtlinie [KOM (94) 109] in der derzeitigen Fassung (keine Festlegung auf die „beste verfügbare Technik", keine Ausrichtung am Vorsorgeprinzip)?

10

Auf welchen branchenspezifischen Arbeitsgebieten hat sich nach Ansicht der Bundesregierung der produktionsintegrierte Ansatz der Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen in konkreten industriellen und staatlich geförderten Projekten bewährt?

11

Auf welchen branchenspezifischen Arbeitsgebieten wäre nach Ansicht der Bundesregierung ein innovativer Impuls durch die IVO-Richtlinie für die Förderung integrativer Arbeits- und Produktionsweisen nötig?

12

Welche konkreten Auswirkungen könnten die beiden genannten Richtlinien auf die umweltpolitische Praxis in der Bundesrepublik Deutschland haben?

Bonn, den 18. August 1995

Dr. Manuel Kiper Dr. Jürgen Rochlitz Margareta Wolf Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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