Verurteilung von Wladimir Lawrentjew wegen Spionage für Deutschland
der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi, Ulla Jelpke, Andrea Lederer und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
In der Frankfurter Rundschau vom 16. August 1995 wurde gemeldet, daß der russische Ex-Major Wladimir Lawrentjew vom Obersten Gericht Rußlands wegen Spionage für Deutschland zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde. Er sei im März 1991 während seines Dienstes in der sich aus Ostdeutschland zurückziehenden Westgruppe der russischen Streitkräfte vom Bundesnachrichtendienst (BND) angeworben worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Handelt es sich bei der Anwerbung des russischen Ex-Majors Wladimir Lawrentjew als Spion für den BND um einen Einzelfall, oder gab es im Zusammenhang mit dem Rückzug der Westgruppe der russischen Streitkräfte aus Ostdeutschland ein mehrere Kandidaten betreffendes Anwerbungsprogramm des BND?
Wenn ja, in welchem Umfang, mit wessen Auftrag und mit welchem Wissen der Bundesregierung?
Haben die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Dienststellen gegenüber der russischen Regierung bzw. russischen Behörden nach der Festnahme oder auf die Verurteilung des BND-Spions Wladimir Lawrentjew reagiert?
Wenn ja, in welcher Weise?
Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß sie eine politische, moralische oder arbeitsrechtliche Mitverantwortung für die Verurteilung des BND-Spions Wladimir Lawrentjew trägt?
Wenn ja, wie wird sie dieser gerecht, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Ist die Bundesregierung bereit, sich für eine Freilassung, eine vorzeitige Haftentlassung, eine Begnadigung oder einen Austausch des BND-Spions Wladimir Lawrentjew einzusetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung bereit, Wladimir Lawrentjew politisches Asyl in der Bundesrepublik Deutschland anzubieten?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Spione des BND befinden sich derzeit im Ausland in Haft (bitte nach Ländern aufgliedern)?
In wie vielen und welchen Fällen hat die Bundesregierung sich entsprechend den Fragen 4 und 5 eingesetzt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß sie im Falle eines Engagements im Sinne der Fragen 4 und 5 auch ihre Haltung gegenüber ehemaligen Spionen fremder Geheimdienste auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (u. a. Auslandsaufklärung der DDR und des KGB) überprüfen müßte?
Wenn nein, warum nicht?