Ausstellung „Zug der Erinnerung“
der Abgeordneten Dr. Lukrezia Jochimsen, Petra Pau, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Petra Sitte, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Cornelia Hirsch, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit dem 8. November 2007 hat die in Waggons der früheren Deutschen Reichsbahn untergebrachte Ausstellung „Zug der Erinnerung“, die auf ehrenamtlicher Basis durch einen Trägerverein das Gedenken an die von den Nationalsozialisten nach Auschwitz verschleppten und dort getöteten Kinder und Jugendlichen vergegenwärtigt, bereits ein sehr großes Interesse in der Öffentlichkeit gefunden. Der „Zug der Erinnerung“ machte Station u. a. in Frankfurt am Main, Darmstadt, Karlsruhe, Stuttgart, Saarbrücken, Kassel sowie Göttingen und soll am 8. Mai 2008 die Gedenkstätte Auschwitz erreichen. Der Trägerverein Zug der Erinnerung e. V. weist in einer Erklärung vom 4. Januar 2008 darauf hin, dass die Deutsche Bahn AG, Rechtsnachfolgerin der Deutschen Reichsbahn, für die Benutzung des deutschen Schienennetzes hohe Summen, sogenannte Trassengebühren, verlangt. Für den Zugang zur Ausstellung über die deportierten Kinder auf den deutschen Bahnhöfen sollen weitere Gelder an die Deutsche Bahn AG gezahlt werden, sogenannte Stationsgebühren. Selbst sogenannte Anschlussgebühren für die Beleuchtung der letzten Fotos und Briefe der Kinder und Jugendlichen werden dem Verein in Rechnung gestellt. Einen Erlass dieser Forderungen hat die Deutsche Bahn AG grundsätzlich abgelehnt. Nach Bundestagsdrucksache 16/1491 „begrüßt die Bundesregierung grundsätzlich alle Initiativen, die das Ziel verfolgen, mit Blick auf den Holocaust zu einer angemessenen Erinnerungskultur beizutragen. Dies gilt ausdrücklich auch für die bisherigen Bemühungen der Deutschen Bahn AG (DB AG), den Anteil der Reichsbahn am Holocaust aufzuarbeiten und die gewonnenen Erkenntnisse der Öffentlichkeit und insbesondere der jungen Generation zugänglich zu machen.“ Die Praxis der Gebührenerhebung durch die Deutsche Bahn AG, bei der der Bund immerhin Mehrheitsaktionär ist, gefährdet jedoch in höchstem Maße das auch von der Bundesregierung festgestellte Gebot der permanenten Erinnerung an die NS-Zeit und behindert das öffentliche Gedenken an die jugendlichen Opfer der „Reichsbahn“-Deportationen.
Drucksache 16/7875 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass es eine Ausstellung „Zug der Erinnerung“ geben wird?
Gab es einen Antrag auf staatliche Förderung für dieses erinnerungspolitisch außerordentlich bedeutende Projekt?
a) Wenn ja, wurde er befürwortet?
b) Wenn nein, warum wurde von Seiten der Bundesregierung nicht selbsttätig auf eine solche Möglichkeit hingewiesen?
Aus welchen Gründen macht der Bund seinen Einfluss als Mehrheitsaktionär der Deutschen Bahn AG nicht geltend, um zu einer angemessenen Erinnerungskultur ohne Aufrechnungen beizutragen und gerade der jungen Generation das Schicksal der „Reichsbahn“-Deportationen zugänglich zu machen?
Wie hoch sind die sogenannten Trassen-, Stations- und Anschlussgebühren genau?
Welche Position bezieht in dieser Sache das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung als das zuständige Ressort?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gebührenerhebungen für den „Zug der Erinnerung“ im Lichte des Gedenktages zur Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz durch die Rote Armee am 27. Januar 1945, der als Holocaust-Gedenktag vom Deutschen Bundestag auch 2008 ehrenvoll begangen wird?