Stand der Umsetzung der vom Innovationskreis berufliche Bildung vorgelegten Leitlinien
der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Dr. Barbara Höll, Kornelia Möller, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der im April 2006 von der Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Annette Schavan berufene Innovationskreis berufliche Bildung hat am 16. Juli 2007 seine Ergebnisse der Öffentlichkeit vorgestellt. In zehn Leitlinien formuliert er Vorschläge für die Reform der beruflichen Bildung. Der Handlungskatalog sieht unter anderem ein System von Ausbildungsbausteinen und die Zusammenführung einzelner Berufe in Berufsgruppen vor. Darüber hinaus sollen Ausbildungskapazitäten effektiver genutzt, Wege in die betriebliche Ausbildung gesichert und neue Förderstrukturen für Benachteiligte geschaffen werden. Die Leitlinien wurden am 24. Juli dem Bundeskabinett vorgelegt, das die Leitlinien begrüßte. In einer Pressemeldung der Bundesregierung zur betreffenden Kabinettssitzung wurde festgestellt, dass ein Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen bereits umgesetzt oder vorbereitet werden und die Umsetzbarkeit anderer Empfehlungen in Arbeitsgruppen zunächst geprüft werden soll (siehe http://www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Artikel/2007/07/2007-07-24-10-leitlinien-fuer-eine-moderne-ausbildung.html).
Über ein halbes Jahr später hat sich im Bereich der beruflichen Bildung nur wenig getan. Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt bleibt trotz Entspannung durch weniger Schulabgängerinnen und -abgänger dramatisch. Insbesondere für die so genannten Altbewerberinnen und -bewerber fehlt es an Perspektiven. Ihr Anteil betrug 2007 mehr als die Hälfte aller Bewerberinnen und Bewerber.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
a) Teilt die Bundesregierung die in der Präambel der Leitlinien zum Ausdruck gebrachte Zielsetzung, „allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen jungen Menschen die Chance auf den Einstieg in Ausbildung und auf den Aufstieg durch Weiterbildung zu eröffnen“?
b) Muss aus der in Frage 1a zitierten Formulierung gefolgert werden, dass das Recht auf Ausbildung für lernbehinderte oder sonst benachteiligte junge Menschen nicht oder nur eingeschränkt gilt (bitte mit Begründung)?
c) Wie definiert die Bundesregierung die Begriffe „ausbildungsfähig“ und „ausbildungswillig“, und wie lassen sich beide Begriffe voneinander abgrenzen?
a) Sind aus Sicht der Bundesregierung vor Ort ausreichende Erfahrungen mit Kooperationen und Netzwerken vorhanden, um die in der ersten Empfehlung des Innovationskreises angestrebten Ziele zur Verbesserung der Ausbildungsreife zu erreichen (bitte mit Begründung)?
b) Welche Umsetzungsschritte für dieses Ziel sind bisher in der Kultusministerkonferenz (KMK) vereinbart worden, bzw. wie sehen die aktuellen Planungen dazu aus?
a) Welche Ressourcen stellt die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen ihrer Aufgaben nach § 33 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) zur Verbesserung der Berufsberatung zur Verfügung?
b) Ist aus Sicht der Bundesregierung auf diese Weise sichergestellt, dass laufende Modellprojekte der Bundesagentur für Arbeit in der Praxis flächendeckend implementiert werden können?
a) In welchen Punkten und inwiefern gehen die Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildungsvorbereitung für Benachteiligte über den Status quo hinaus?
b) Welche weiter gehenden Vorschläge wurden in dieser Frage von den Sachverständigen im Innovationskreis unterbreitet?
c) Warum haben die unter Frage 4b genannten Vorschläge keinen Eingang in die Leitlinien gefunden?
Können Ausbildungsbausteine aus Sicht der Bundesregierung das Problem der fehlenden Ausbildungsplätze lösen (bitte mit Begründung)?
a) Welche Position nimmt der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung in der Frage der Anrechnung von Ausbildungsbausteinen ein?
b) Gibt es hier eine verlässliche Zusage zur Anrechnung von Ausbildungsbausteinen? Falls ja, wann wurde dieser Beschluss gefasst, und wie ist der genaue Wortlaut? Falls nein, von welchen Vertreterinnen und Vertretern wurde diese Zusage verweigert?
Besteht aus Sicht der Bundesregierung beim Einstieg in Ausbildung mit Ausbildungsbausteinen für Jugendliche eine Garantie auf eine vollqualifizierende Ausbildung, auch wenn keine klare Zusage vorliegt, dass Ausbildungsbausteine auf die Ausbildung angerechnet werden (bitte mit Begründung)?
Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Forderung nach einer Verlängerung der Möglichkeit der Zulassung zur Kammerprüfung nach einer vollzeitschulischen Ausbildung nach § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes?
Welche Rolle spielt die Hochschulrektorenkonferenz bei der in der sechsten Leitlinie benannten Forderung nach einer Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung?
a) Von welchem Finanzierungsbedarf geht die Bundesregierung betreffend der in der siebten Leitlinie genannten Forderungen nach einer „zweiten Chance“ sowie der Nachqualifizierung junger Erwachsener aus?
b) Ist diese Finanzierung gesichert? Wenn nein, wie soll die Forderung dann umgesetzt werden? Wenn ja, aus welchen Haushalstiteln, und in welcher Höhe erfolgt die Finanzierung?
Wer soll aus Sicht der Bundesregierung die Steuerung betreffend der in der siebten Leitlinie genannten Forderung nach einer Verbesserung der Berufsorientierung leisten?
In welcher Form wird die Bundesregierung bei dem in der achten Leitlinie benannten Ziel, die Zahl der Auslandsaufenthalte von Auszubildenden zu steigern, nicht nur die betriebliche Seite, sondern auch die Frage der Beschulung berücksichtigen?
Teilt die Bundesregierung die in der neunten Leitlinie zum Ausdruck gebrachte Auffassung, dass Internationalisierung sich vorrangig auf einen „Ausbau des Standortmarketing Deutschlands als weltweiter Bildungsanbieter“ beschränkt (bitte mit Begründung)?
a) Welche wissenschaftliche Grundlage zur Messung und zum Vergleich beruflicher Kompetenzen gibt es, um das in der zehnten Leitlinie zum Ausdruck gebrachte Ziel eines Berufsbildungs-PISA zu realisieren?
b) Unterstützt die Bundesregierung die Forderung nach einem Berufsbildungs-PISA? Wenn ja, welche Schritte in dieser Richtung sind von der Bundesregierung geplant, und wann soll eine erste entsprechende Studie erstellt werden? Wenn nein, warum nicht?
Besteht der Innovationskreis berufliche Bildung auch nach der Veröffentlichung der Leitlinien weiter? Wenn ja, mit welchen Aufgaben?
a) Plant die Bundesregierung eine umfassende Strategie zur Umsetzung der Vorschläge des Innovationskreises berufliche Bildung vorzulegen? Wenn ja, von wem wird diese erarbeitet, und wann soll sie vorgelegt werden? Wenn nein, warum nicht?
b) Welche inhaltliche Eckpunkte verfolgt die Bundesregierung in der Umsetzung der Leitlinien des Innovationskreises?