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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Bebauungsplan der Ortsumgehung Reutlingen (B 312 neu/"Scheibengipfeltunnel") (G-SIG: 13011189)

Einstufung des Projekts "Scheibengipfeltunnel" in die höchste Dringlichkeitsstufe des Bundesverkehrswegeplans, alternative Trassen, Gründe für ein Bebauungsplanverfahren

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

09.01.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/338418. 12. 95

Bebauungsplan der Ortsumgehung Reutlingen (B 312 neu/„Scheibengipfeltunnel")

der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In Zusammenhang mit dem Bebauungsplan für die Ortsumgehung Reutlingen, B 312 neu, „Scheibengipfeltunnel" fragen wir die Bundesregierung:

Fragen6

1

Aufgrund welcher Argumente, Zahlen, Berechnungen oder sonstiger Unterlagen wurde das Projekt „Scheibengipfeltunnel” in die höchste Dringlichkeitsstufe des Bundesverkehrswegeplanes eingestuft?

2

Entsprechen die zugrundegelegten Verkehrsdaten noch den heutigen Bedingungen und warum?

3

Aufgrund welcher Argumente, Zahlen, Berechnungen oder sonstiger Unterlagen wurde für das Projekt „Scheibengipfeltunnel" ein Kosten-Nutzen-Faktor von 1,6 berechnet?

4

Wurde ein Linienbestimmungsverfahren durchgeführt?

Wenn ja, wann?

5

Wurden alternative Trassen in Erwägung gezogen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

6

Warum wurde ein Bebauungsplanverfahren und kein Planfeststellungsverfahren durchgeführt?

Bonn, den 18. Dezember 1995

Gila Altmann (Aurich) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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