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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

K.O.-Tropfen (Spiking) - Dunkelfeld sexualisierter Gewalt und Handlungsbedarf bei Prävention, Beweissicherung und Versorgung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

12.05.2026

Aktualisiert

01.06.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/591512.05.2026

K.O.-Tropfen („Spiking“) – Dunkelfeld sexualisierter Gewalt und Handlungsbedarf bei Prävention, Beweissicherung und Versorgung

der Abgeordneten Linda Heitmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Ulle Schauws, Dr. Lena Gumnior, Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer, Johannes Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Sexualisierte Gewalt unter Einsatz sogenannter K.O.-Tropfen („Spiking“) wird in Deutschland nach Einschätzung laufender Forschungsvorhaben bislang nur unzureichend erkannt, erfasst und verfolgt. In diesem Sinne zeigt die kürzlich veröffentlichte Dunkelfeldstudie „LeSuBiA“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums des Innern und des Bundeskriminalamts mit rund 15 000 Teilnehmern, dass 5,2 Prozent der Bevölkerung glauben, dass ihnen irgendwann einmal „K.O.‑Tropfen“ verabreicht wurden. Die Prävalenz ist höher unter Frauen und jüngeren Menschen (Leitgöb-Guzy, N., & Bieber, I. (2026). Ergebnisse der Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“ I: Gewalterfahrungen innerhalb und außerhalb von (Ex-)Partnerschaften. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Bundesministerium des Innern; Bundeskriminalamt). In Ergänzung hierzu zeigt eine laufende Studie der Technischen Universität Chemnitz unter Leitung von Jun.-Prof. Dr. Förster auf, dass ein erheblicher Teil der Fälle im Dunkelfeld, da viele Betroffene weder medizinische Hilfe in Anspruch nehmen noch Anzeige erstatten – unter anderem aufgrund von Unsicherheit, Scham, fehlender Erinnerung oder mangelndem Vertrauen in die Erfolgsaussichten einer Strafverfolgung. (online abrufbar unter: www.tu-chemnitz.de/tu/pressestelle/aktuell/13298 und www.tu-chemnitz.de/tu/pressestelle/aktuell/13348).

Unter dem Begriff der sogenannten K.O.-Tropfen wird dabei kein einheitlicher Stoff verstanden, sondern eine Vielzahl unterschiedlicher Substanzen, die zur Betäubung oder Beeinflussung von Personen eingesetzt werden können. Betroffene berichten häufig von plötzlichem Kontrollverlust, Erinnerungslücken und körperlichen Ausfallerscheinungen, ohne dass eine sichere Einordnung oder unmittelbare Beweissicherung erfolgt. Während Betroffene häufig weder medizinische Hilfe in Anspruch nehmen, noch Anzeige erstatten, werden Fälle auch im Kontext der Inanspruchnahme medizinischer Hilfe möglicherweise nicht erkannt oder können aufgrund der kurzen Nachweisfenster der eingesetzten Substanzen nicht mehr zuverlässig diagnostiziert werden (Bendau, A., Michnevich, T., Petzold, M. B., Piest, A., Schmolke, R., Jakobson, D., Ahrend, K., Reitz, T., Roediger, L., & Betzler, F. (2025). Spiking Versus Speculation? Perceived Prevalence, Probability, and Fear of Drink and Needle Spiking. Journal of Drug Issues, 55(1), 89–103; Bicker, W. (2015). „K.O.‑Tropfen“: Eine forensisch-toxikologische Betrachtung. Deliktszenarien, Substanzen, Wirkungen, Beweismittel, chemische Analytik, toxikologische Beurteilung [„Knockout Drops“: A Forensic Toxicological Analysis. Crime Scenarios, Substances, Effects, Evidence, Chemical Analysis, Toxicological Assessment]. SIAK-Journal − Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis, (3), 13–26; Davies, E. L., Piatkowski, T., Frankovitch, A., Puljević, C., Barratt, M. J., Ferris, J. A., & Winstock, A. R. (2025). Exploring experiences of drink and needle spiking incidents among global drug survey respondents from 22 countries. Journal of drug issues, 55(4), 672-687; Taylor, N., Charlton, K., & Prichard, J. (2004). National Project on Drink Spiking: Investigating the nature and extent of drink spiking in Australia. Australian Institute of Criminology).

Der Begriff selbst ist dabei weder wissenschaftlich trennscharf noch systematisch erfassbar: Während der international verwendete Begriff des „Spiking“ die Handlung beschreibt, fehlt bislang eine einheitliche, fachlich präzise Begriffs- und Kategorisierungssystematik für die verwendeten Substanzen (vgl. Forschung von Prof. Förster, Chemnitz). Dies erschwert sowohl die medizinische Diagnostik als auch die statistische Erfassung, etwa in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), erheblich. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller besteht daher ein Bedarf an einer klaren, wissenschaftlich fundierten Terminologie sowie entsprechenden Diagnose- und Erfassungskategorien, um das Ausmaß des Problems belastbar abbilden zu können. Mit der jüngsten Änderung im Neue Psychoaktive Stoffe Gesetz (NpSG) wurden im Januar 2026 die Industriechemikalien GBL und BDO, die immer wieder als Grundstoff für KO‑Tropfen verwendet werden, strenger reguliert. Es bleibt unklar, wie wirksam dieser grundsätzlich richtige Schritt zur Unterbindung von Taten wirklich sein wird, da die Datengrundlage zur missbräuchlichen Verwendung sehr gering ist.

Zugleich weisen aktuelle Studienergebnisse wie die der Technischen Universität Chemnitz auf strukturelle Defizite im Umgang mit diesen Taten hin: Die eingesetzten Substanzen sind häufig nur für einen sehr kurzen Zeitraum – teils nur wenige Stunden – nachweisbar, was die Beweissicherung erheblich erschwert (Bicker, 2015). Gleichzeitig bestehen hohe Hürden beim Zugang zu medizinischer und forensischer Diagnostik, unter anderem aufgrund fehlender niedrigschwelliger Angebote, fehlender Routine in der Versorgung, mangelnder Ausbildung und Sensibilisierung von Rettungsdienst und medizinischem Personal sowie unklarer oder nicht gesicherter Kostenübernahme (Bendau et al., 2025).

Die öffentliche Debatte konzentriert sich bislang häufig auf Vorfälle im Nachtleben. Gleichzeitig deuten aktuelle Erkenntnisse und auch breit öffentlich diskutierte Fälle wie jener von Gisele Pelicot und den von dem Rechercheteam von STRG_F aufgedeckten Fällen (online abrufbar unter: www.tagesschau.de/investigativ/ndr/telegram-ko-tropfen-vergewaltigung-netzwerk-100.html) darauf hin, dass ein erheblicher Teil der Taten im sozialen Nahraum stattfindet und damit in einem Bereich, in dem Schutzmechanismen und Unterstützungsstrukturen bislang unzureichend greifen.

Darüber hinaus gibt es Hinweise darauf, dass entsprechende Substanzen auch im Kontext von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche eingesetzt werden könnten. In solchen Konstellationen bestehen aufgrund von Abhängigkeits- und Vertrauensverhältnissen besonders hohe Hürden, Taten zu erkennen, einzuordnen oder zur Anzeige zu bringen. Zugleich ist davon auszugehen, dass viele Betroffene entsprechende Gewalterfahrungen erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt verarbeiten und benennen können. Dies verstärkt die ohnehin bestehenden Defizite bei Erfassung, Beweissicherung und Strafverfolgung zusätzlich.

Insgesamt trägt dies dazu bei, dass viele Fälle weder medizinisch erfasst noch strafrechtlich verfolgt werden. Vor diesem Hintergrund ist auch eine stärkere Fokussierung auf wirksame Prävention erforderlich. Dazu gehört insbesondere, Täterinnen und Tätern* den Zugang zu entsprechenden Substanzen zu erschweren.

Zugleich zeigen die bestehenden Erkenntnisse, dass auch bei der Strafverfolgung erhebliche strukturelle Hürden bestehen. Insbesondere die kurzen Nachweisfenster der eingesetzten Substanzen, fehlende Beweismittel sowie die häufig eingeschränkte Erinnerungsfähigkeit der Betroffenen erschweren eine erfolgreiche strafrechtliche Aufarbeitung erheblich. Dies kann dazu führen, dass selbst bei bestehendem Tatverdacht Verfahren nicht weiterverfolgt werden. Daher bedarf es neben präventiven Maßnahmen auch einer Prüfung, inwieweit die bestehenden strafrechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Anforderungen an Beweisführung und Einwilligungssituationen den Besonderheiten solcher Taten ausreichend Rechnung tragen.

Zudem bedarf es unterschiedlichster vielschichtiger Maßnahmen insbesondere im Bereich der Prävention, der Aufklärung sowie der Verbesserung von Schutz- und Unterstützungsstrukturen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung

Fragen30

1

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Verbreitung des Einsatzes von K.O.-Tropfen („Spiking“) in Deutschland vor?

a) Welche Erkenntnisse liegen zur Entwicklung der Fallzahlen in den vergangenen Jahren vor?

b) Welche Erkenntnisse liegen zur Verteilung nach Alter, Geschlecht und weiteren relevanten soziodemografischen Merkmalen der Betroffenen vor?

2

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Dunkelziffer sexualisierter Gewalt im Zusammenhang mit K.O.-Tropfen vor?

3

Inwieweit werden entsprechende Fälle in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) gesondert erfasst?

a) Unter welchen Begriffen oder Kategorien werden diese Fälle dort geführt?

b) Inwieweit ermöglicht die bestehende Erfassung eine belastbare Auswertung des Phänomens?

4

Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um die statistische Erfassung und Sichtbarkeit dieser Fälle zu verbessern und wie konkret sind entsprechende Planungen?

5

Wie schätzt die Bundesregierung die Aufnahme von GBL und BDO in das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz hinsichtlich ihrer tatsächlichen Wirksamkeit zur Eindämmung von Handel und Verfügbarkeit ein?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit von Stoffverboten oder -beschränkungen generell im Hinblick auf die Verhinderung des missbräuchlichen Einsatzes von Substanzen als K.O.-Tropfen?

7

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, welche Substanzen neben GBL/GHB im Zusammenhang mit K.O.-Tropfen typischerweise verwendet werden?

8

Welche konkreten Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um (potenziellen) Tätern und Täter*innen den Zugang zu entsprechenden Substanzen zu erschweren und präventiv gegen deren missbräuchlichen Einsatz vorzugehen?

9

Inwieweit werden mögliche Zusammenhänge zwischen dem missbräuchlichen Einsatz von Substanzen im Kontext von „Spiking“ und Strukturen der organisierten Kriminalität systematisch untersucht?

a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu vor?

b) Welche Behörden oder Stellen sind mit entsprechenden Untersuchungen befasst?

10

Welche weiteren regulatorischen Maßnahmen zieht die Bundesregierung in Betracht, um Missbrauch und Verfügbarkeit einzudämmen?

a) Welche möglichen Auswirkungen auf bestehende Konsum- bzw. Abhängigkeitssituationen – insbesondere bei GBL – werden dabei berücksichtigt?

b) Wie wird sichergestellt, dass Maßnahmen zur Eindämmung des Missbrauchs nicht zu unbeabsichtigten negativen Folgen für abhängige Personen führen?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Eignung und das Zusammenspiel der bestehenden regulatorischen Instrumente (insbesondere BtMG, REACH-Verordnung, Chemikalienrecht und Grundstoffüberwachungsgesetz), um den missbräuchlichen Einsatz entsprechender Substanzen wirksam einzudämmen?

a) Wo sieht die Bundesregierung Regelungslücken oder Abstimmungsbedarfe zwischen den verschiedenen Rechtsbereichen?

b) Inwiefern wird ein Anpassungs- oder Weiterentwicklungsbedarf geprüft?

12

Wie bewertet die Bundesregierung unterschiedliche Formen des sogenannten „Spiking“, insbesondere im Hinblick auf Unterschiede zwischen dem Einsatz von geschmacks- und geruchsneutralen Substanzen und der missbräuchlichen Beimischung von Alkohol ohne Wissen oder Zustimmung der betroffenen Person?

a) Inwiefern unterscheiden sich diese Fallkonstellationen aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich Nachweisbarkeit, Beweissicherung und strafrechtlicher Einordnung?

b) Sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund unterschiedlichen Handlungsbedarf?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die missbräuchliche Verwendung von Alkohol zum Zwecke des „Drink Spiking“, also wenn einer Person ohne deren Zustimmung Alkohol oder eine höhere als vereinbarte Menge Alkohol beigemischt wird (z. B. Bier mit Schuss statt Bier oder Glühwein mit Schuss statt Glühwein), und inwiefern sieht sie hier Handlungsbedarf und welchen?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Möglichkeiten der medizinischen und forensischen Beweissicherung bei Verdachtsfällen des Einsatzes von K.O.-Tropfen?

a) Welche Hürden bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere beim Zugang zu entsprechender Diagnostik und Spurensicherung (z. B. hinsichtlich Kostenübernahme, Verfügbarkeit und zeitnaher Durchführung)?

b) Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um eine niedrigschwellige und flächendeckende Beweissicherung unabhängig von einer vorherigen Anzeige sicherzustellen?

c) Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um Betroffene in der besonderen, sowohl psychisch als auch physisch hochbelastenden Situation unmittelbar nach dem Einsatz von K.O.‑Tropfen und einem sexuellen Übergriff gezielt zu unterstützen, gerade vor dem Hintergrund, dass eben diese Ausnahmesituation die unverzügliche und sachgerechte Beweissicherung in besonderem Maße erschwert?

15

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine frühzeitige und niedrigschwellige Spurensicherung flächendeckend sicherzustellen?

16

Wie ist der Stand der anonymen Spurensicherung bei Fällen sexualisierter Gewalt in Deutschland, insbesondere hinsichtlich Verfügbarkeit, Finanzierung und Inanspruchnahme?

a) Inwiefern ist die anonyme Spurensicherung auch bei Verdachtsfällen im Zusammenhang mit dem Einsatz von K.O.-Tropfen sichergestellt?

b) Welche Unterschiede bestehen zwischen den Bundesländern?

17

Inwieweit werden Kosten für toxikologische Untersuchungen derzeit durch die gesetzliche und private Krankenversicherung sowie gegebenenfalls durch weitere öffentliche Stellen übernommen, und sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?

a) Unter welchen Voraussetzungen erfolgt eine Kostenübernahme?

b) Welche Unterschiede bestehen zwischen den verschiedenen Kostenträgern?

18

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Zahl eingeleiteter und erfolgreich abgeschlossener Strafverfahren in diesem Kontext vor?

19

Wie bewertet die Bundesregierung den Zugang von Betroffenen zu medizinischer, psychologischer und rechtlicher Unterstützung sowie die Information über bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebote?

a) Welche Erkenntnisse liegen zur tatsächlichen Inanspruchnahme dieser Angebote vor?

b) Welche Hürden bestehen aus Sicht der Bundesregierung beim Zugang sowie bei der Auffindbarkeit entsprechender Unterstützungsangebote?

20

Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang Gesundheitsberufe im Rahmen von Aus-, Fort- und Weiterbildung über den Einsatz von K.O.‑Tropfen („Spiking“), entsprechende Symptome sowie Möglichkeiten der Diagnostik und Beweissicherung informiert werden

a) Welche Defizite bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Bereich?

b) Inwiefern steht die Bundesregierung hierzu im Austausch mit zuständigen Berufskammern und -verbänden, um Information und Aufklärung zu verbessern?

21

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Schulungen und Sensibilisierung für relevante Berufsgruppen im Gesundheitswesen – insbesondere für Rettungsdienst, Personal in Notaufnahmen, Arztpraxen und kinderärztlichen Einrichtungen – im Umgang mit Verdachtsfällen des Einsatzes von K.O.‑Tropfen zu stärken?

a) Welche Maßnahmen sind darüber hinaus geplant, um auch Polizeibeamtinnen und -beamte – insbesondere im Erstkontakt mit Betroffenen – entsprechend zu schulen und zu sensibilisieren?

b) Wie wird sichergestellt, dass die Zusammenarbeit zwischen Rettungsdienst, medizinischem Personal und Polizei im Sinne einer effektiven und niedrigschwelligen Beweissicherung koordiniert erfolgt?

22

Welche Maßnahmen existieren zur Sensibilisierung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten im Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt – insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von K.O.‑Tropfen („Spiking“) – und sieht die Bundesregierung hier weiteren Handlungsbedarf?

a) Inwiefern werden dabei spezifische Herausforderungen wie eingeschränkte Erinnerungsfähigkeit der Betroffenen und erschwerte Beweissicherung berücksichtigt?

b) Welche Fort- und Weiterbildungsangebote bestehen in diesem Bereich?

23

Inwieweit plant oder prüft die Bundesregierung die Einführung spezifischer Abrechnungsziffern sowie eine umfassende Kostenübernahme für Diagnostik und Beweissicherung?

24

Welche Aufklärungs- und Präventionskampagnen verfolgt die Bundesregierung derzeit, und wie bewertet sie deren Reichweite und Wirksamkeit?

25

Welche Maßnahmen existieren zur Sensibilisierung von Personal in Gastronomie, Veranstaltungs- und Nachtlebenkontexten, und sieht die Bundesregierung hier weiteren Handlungsbedarf?

26

Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung zur Prävention im häuslichen bzw. sozialen Nahraum?

27

Welche Forschungsprojekte werden derzeit gefördert, insbesondere im Hinblick auf Tätervorgehen, Substanzbeschaffung und Versorgungsstrukturen?

28

Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um die Forschung in diesem Bereich weiter auszubauen?

29

Wie bewertet die Bundesregierung die bestehenden Verjährungsregelungen im Kontext sexualisierter Gewalt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Betroffene entsprechende Taten häufig erst Jahre oder Jahrzehnte später erkennen und anzeigen können?

30

Inwieweit sieht die Bundesregierung Herausforderungen bei der praktischen Anwendung der bestehenden strafrechtlichen Regelungen – insbesondere von § 177 StGB – in Fällen, in denen Betroffene aufgrund des Einsatzes von Substanzen nicht in der Lage sind, einen entgegenstehenden Willen zu äußern?

a) Welche Erkenntnisse liegen hierzu hinsichtlich Anzeigeverhalten, Ermittlungsverfahren und Verurteilungsquoten vor?

b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine effektivere Strafverfolgung in diesen Fällen sicherzustellen?

Berlin, den 4. Mai 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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