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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Ausgestaltung und Zielerreichung der geplanten Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ("Altersvorsorgereformgesetz")

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

22.04.2026

Aktualisiert

28.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/489823.03.2026

Ausgestaltung und Zielerreichung der geplanten Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge („Altersvorsorgereformgesetz“)

der Abgeordneten Stefan Schmidt, Katharina Beck, Dr. Armin Grau, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Sascha Müller, Karoline Otte und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge – Altersvorsorgereformgesetz – (Kabinettsbeschluss vom 17. Dezember 2025, Bundestagsdrucksache 21/4088) verfolgt die Bundesregierung nach eigener Darstellung das Ziel, „ein effizientes ergänzendes Angebot von Altersvorsorgeverträgen für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen“ und die private Altersvorsorge „kostengünstiger, renditestärker, unbürokratischer, flexibler, einfacher und transparenter“ zu machen und damit die Verbreitung zu erhöhen. Es bleiben jedoch zentrale Fragen hinsichtlich der Zielerreichung und tatsächlicher Orientierung an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger offen.

Nach Auffassung des Bundesrates (Bundesratsdrucksache 768/25 (B)), vieler Expertinnen und Experten aus Ökonomie und Verbraucherschutz sowie der Fragestellenden bleibt der Gesetzentwurf deutlich hinter den Zielsetzungen zurück. Die strukturellen Probleme der bisherigen Riester-Rente – insbesondere hohe Kosten, mangelnde Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit in der Produktwelt, geringe Verbreitung, insbesondere in unteren Einkommensgruppen – werden nicht grundlegend adressiert.

So sieht der Gesetzentwurf nach vorgebrachter Kritik weiterhin kein alleinstehendes, einfach zugängliches und provisionsfreies Standardprodukt vor, welches als echte Default-Option für alle Bürgerinnen und Bürger dienen könnte. Damit wird die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (2025, S. 37) formulierte Ankündigung, „Kern der reformierten Riester-Rente [werde] ein Anlageprodukt sein, das es auch in Form eines Standardproduktes geben soll[e]“, unzureichend eingelöst. Denn das vorgesehene „Standarddepot“ stellt kein einheitliches und vergleichbares Produkt dar, sondern schafft vielmehr einen Rahmen für sehr unterschiedliche, in Risiko- und Kostenstruktur stark variierende Angebote (vgl. u. a. Bundesratsdrucksache 768/25 (B), Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands e. V. (vzbv) vom 10. Dezember 2025, Stellungnahme des Bunds der Versicherten e. V. (BdV) vom 10. Dezember 2025). Ein weiterer Schwerpunkt der Kritik betrifft die vorgesehenen Kostenregelungen. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Kostendeckel von 1,5 Prozent Effektivkosten für das Standardprodukt liegt deutlich über den Kosten breit gestreuter, passiver Kapitalmarktprodukte wie Aktien-ETFs, die nach Ansicht des Bundesrats und vieler Sachverständiger als geeigneter Kern eines echten Standardprodukts in Betracht kämen. Ein Marktüberblick von Finanzwende e. V. (www.finanzwende.de/themen/verbraucherschutz/riester-rente/riester-viel-gebuehren-wenig-rente und Studie-2026_Leider-teuer_Kundennutzen-bei-Riester-und-Rueruprenten.pdf) zeigt, dass Riester-Produkte viel zu hohe Effektivkosten von durchschnittlich 1,46 Prozent (bis hin zu 4 Prozent) aufweisen. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass der vorgesehene Kostendeckel von 1,5 Prozent bestehende Kostenstrukturen am Markt zementiert.

Zudem bleibt Klärungsbedarf hinsichtlich des Ziels der stärkeren Verbreitung der privaten Altersvorsorge. Internationale Beispiele und Erkenntnisse aus der Verhaltensökonomie zeigen, dass eine automatische Teilnahme mit Opt-out-Option zu hoher Akzeptanz und hoher Beteiligung führt und die Einstiegshürden deutlich senkt. Die Bundesregierung setzt hingegen weiterhin auf Freiwilligkeit, was nachweislich zu geringerer Verbreitung, insbesondere bei einkommensschwächeren Gruppen, führt und somit regressiv wirkt.

Die geplanten Regelungen zur Produktinformation, zur Berechnung und Darstellung von Effektivkosten und zur Anwendung der PRIIP (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products)-Methode werfen Fragen hinsichtlich Transparenz und Vergleichbarkeit auf.

Die vorliegende Kleine Anfrage soll dazu beitragen, Transparenz über die Entscheidungsgrundlagen der Bundesregierung zu schaffen und zu klären, inwieweit der Gesetzentwurf geeignet ist, einen fairen, kostengünstigen und renditestarken Zugang zur privaten Altersvorsorge für alle Verbraucherinnen und Verbraucher sicherzustellen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen55

1

Wie begründet die Bundesregierung, dass es mit dem Gesetzentwurf weiterhin kein alleinstehendes, einheitliches Standardprodukt gibt, zu dem Verbraucherinnen und Verbraucher einfach und ohne Kosten, die vom Vertrieb erhoben werden, Zugang erhalten?

2

Sieht die Bundesregierung einen Weg, hohe Vertriebskosten, die zulasten des Vermögenszuwachses der Vorsorgenden gehen, auszuschließen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

3

Warum weicht die Bundesregierung – auch nach Ansicht des Bundesrates, der zum Ausdruck bringt, dass der Gesetzentwurf nicht im Einklang mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD steht, der auf ein Standardprodukt setzt – vom Koalitionsvertrag ab?

4

Wie möchte die Bundesregierung echte Vergleichbarkeit ermöglichen, wenn unter dem Begriff „Standarddepot“ faktisch völlig unterschiedliche Produkte mit unterschiedlichen Kosten- und Risikostrukturen und Renditechancen angeboten werden dürfen?

5

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus viel diskutierten Modellen wie in Schweden, die ein staatlich organisiertes Standardprodukt als Default-Lösung anbieten, und warum nutzt die Bundesregierung diese Erfahrungen nicht konsequent, um sicherzustellen, dass die Effizienz- und Kostenvorteile, die sich hier ergeben, auch den Vorsorgenden in Deutschland zugutekommen?

6

Inwiefern gibt es Überlegungen oder wurde in Erwägung gezogen, ein einheitliches Standardprodukt nach schwedischem Vorbild für die private Altersvorsorge zu etablieren, so wie es auch als Auffangprodukt für die Frühstartrente bei der Deutschen Bundesbank vorgesehen ist (https://table.media/berlin/talk-of-the-town/fruehstart-rente-bezug-soll-auf-kinder-in-deutschland-beschraenkt-werden)?

7

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus internationalen Erfahrungen und empirischen Erkenntnissen, auf die sich beispielsweise der Sachverständigenrat (SVR) Wirtschaft (Jahresgutachten 2025/2026) bezieht, wonach ein einheitliches Standardprodukt den Wettbewerb stärkt und insgesamt für kostengünstige und renditestarke Produkte sorgt?

8

Welche konkreten Erwartungen verbindet die Bundesregierung mit der Reform hinsichtlich einer Steigerung der Produktqualität, angesichts dessen, dass der Vertrieb das Nachfragemuster steuert und somit der Wettbewerb in einem solchen Markt nicht zu optimalen Ergebnissen führen kann?

9

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die neuen Altersvorsorgeprodukte sowohl in Bezug auf Qualität als auch auf Kosten tatsächlich eine Verbesserung gegenüber bestehenden Angeboten darstellen?

10

Welche Erwartungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der Teilnahmequote an Altersvorsorgeverträgen, jeweils in Form von a) Standardprodukten, b) Altersvorsorgedepots, c) Garantieprodukten mit 80-Prozent-Garantie, d) Garantieprodukten mit 100-Prozent Garantie, e) ungeförderten Verträgen?

11

Welche Erwartungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der Zahl der Personen, die von der vorgesehenen Wechselmöglichkeit aus bestehenden Riester-Verträgen in neue Altersvorsorgeverträge Gebrauch machen werden?

12

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die standardisierte Bereitstellung von Produktinformationen an Dritte tatsächlich zu einer unabhängigen und besseren Vergleichbarkeit und mehr Transparenz führt, die laut Gesetzentwurf eine „wesentliche Voraussetzung für eine gut informierte Vorsorgeentscheidung“ ist?

13

Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass „Dritte“, denen die Produktinformationen standardisiert zur Verfügung gestellt werden und die Produktvergleiche anbieten können, wirklich marktumfassende und unabhängige Vergleiche anbieten, angesichts der schlechten Erfahrung mit einem privaten Portal bei der Einführung einer Girokontenvergleichswebseite aufgrund gerichtlich festgestellter unzureichender Marktabdeckung (vgl. www.heise.de/news/Unklare-Rechtslage-Check24-beendet-zertifizierten-Girokontovergleich-5027767.html)?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagekraft und Transparenz der Kostendarstellung in den zukünftig vorgeschriebenen Produktinformationsblättern (PIB), vor dem Hintergrund, dass die PIB zwar die Effektivkosten als Renditeminderung bis zum Rentenbeginn ausweisen, jedoch nicht offenlegen, welcher absolute Kostenanteil der eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen durchschnittlich tatsächlich für Kosten anfällt?

15

Plant die Bundesregierung, die Transparenz der Kostendarstellung dahin gehend zu verbessern, dass der absolute Kostenanteil an Beiträgen und Zulagen für Verbraucherinnen und Verbraucher klar und verständlich ausgewiesen wird (bitte begründen)?

16

Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Effektivkostenquoten bei verschiedenen Anbietern einheitlich und vergleichbar berechnet werden, vor dem Hintergrund, dass diese auf unternehmensindividuellen PRIIP-Annahmen beruhen?

17

Wie sollen Vorsorgende Kostenunterschiede realistisch vergleichen können, vor dem Hintergrund, dass zentrale Annahmen zur Rendite und Kosten nicht einheitlich vorgegeben sind?

18

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Forderungen der Verbraucherschutzverbände, von der Berechnung nach der PRIIP-Methode abzusehen und die PIA (Privacy Impact Assessment)-Methode zu erhalten (vgl. u. a. Stellungnahme des BdV e. V. und vzbv e. V. vom 10. Dezember 2025) und sind dahin gehend Anpassungen vorgesehen (bitte begründen)?

19

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den vorgebrachten Einwänden der Verbraucherschutzverbände, dass rein vergangenheitsbasierte PRIIP-Risikoklassen zu unnötigen Umschichtungen zum Nachteil der Verbraucherinnen und Verbraucher führen können (vgl. ebd.), und welche Vorkehrungen trifft der Gesetzentwurf, um Umschichtungen allein aufgrund kurzfristiger Volatilität zu vermeiden?

20

Auf welcher fachlichen Grundlage hat die Bundesregierung den Kostendeckel für das Standardprodukt auf 1,5 Prozent Effektivkosten festgelegt?

a) Welche konkreten Marktanalysen oder Simulationen wurden dazu durchgeführt?

b) Inwiefern wurden Erfahrungen aus anderen Ländern mit niedrigeren Kostenobergrenzen berücksichtigt?

21

Warum soll nach Plänen der Bundesregierung eine Kostenbegrenzung nur für das Standardprodukt und nicht für alle Produkte gelten?

22

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Kosten (Total Expense Ratio (TER)) der zehn von Anlegerinnen und Anlegern in Deutschland am häufigsten genutzten ETFs?

23

Welche konkreten Auswirkungen haben Effektivkosten von 1,5 Prozent langfristig auf die Nettorendite der Sparerinnen und Sparer, und wie hoch fällt der langfristige Renditeverlust durch Effektivkosten von 1,5 Prozent im Vergleich zu kostengünstigen ETF-Lösungen aus (bitte jeweils anhand von Beispielrechnungen erläutern)?

24

Wie rechtfertigt die Bundesregierung einen Kostendeckel, der rund siebenmal höher liegt als die Kosten eines passiven, breit gestreuten Aktien-ETF (vgl. Bundesratsdrucksache 768/25 (B)) – obwohl genau solche ETFs, z. B. laut Bundesrat, als Kern eines echten Standardprodukts geeignet wären?

25

Welche Ergebnisse hat die Prüfung des Bundesratsvorschlags ergeben, „die vorgesehene Deckelung der Effektivkosten deutlich abzusenken und an der internationalen Best Practice auszurichten“, und wird die Bundesregierung in dieser Hinsicht tätig (bitte begründen)?

26

Auf welcher Grundlage basiert die Annahme, wonach eine niedrigere Kostenobergrenze zu einer relevanten Verengung des Anbieterkreises führen würde, nachdem die Bundesregierung den Kostendeckel in „Abwägung zwischen dem Ziel niedriger Kosten und dem Ziel eines hinreichend breiten und hinsichtlich der angebotenen Produkte vielfältigen Anbieterkreises, der für einen funktionierenden Wettbewerb wichtig ist“, festgelegt hat (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 40, Plenarprotokoll 21/49 vom 17. Dezember 2025)?

27

Wie begründet die Bundesregierung ihre Annahme, dass eine größere Zahl von Anbietern und Produkten für mehr Wettbewerb und damit für Vorsorgende tatsächlich zu besseren Ergebnissen führt, und ab welcher Größenordnung sieht die Bundesregierung das Ziel eines funktionsfähigen Wettbewerbs als erreicht an?

28

Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung empirische Befunde zum sogenannten Choice Overload, wonach eine sehr große Produktvielfalt die Entscheidungsfindung erschweren und die Teilnahmebereitschaft senken kann, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus für die Höhe des Kostendeckels und die angestrebte Struktur des Produktangebots?

29

Sieht die Bundesregierung angesichts des eingangs zitierten Marktüberblicks von Finanzwende zu bestehenden Kostenstrukturen von Riester-Produkten die Gefahr, dass ein derart hoher Kostendeckel ineffiziente Kostenstrukturen am Markt zementiert (bitte begründen)?

30

Inwiefern hat die Bundesregierung die wiederholten Hinweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf überhöhte und renditemindernde Kostenstrukturen bei kapitalbildenden Lebensversicherungen berücksichtigt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die Kostenstruktur der neuen Altersvorsorgeprodukte?

31

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Zulassung von Produkten mit 80‑Prozent-Garantien aus den Testergebnissen der Stiftung Warentest (12/2023, S. 30), die zeigen, dass ungeförderte Versicherungsanlageprodukte mit 80‑Prozent-Garantie überdurchschnittlich hohe Kosten aufweisen und zugleich keine für den langfristigen Vermögensaufbau ausreichenden Aktienquoten erreichen, und die Stiftung Warentest daher vor dem Abschluss solcher Produkte warnt, da daran „vor allem die Versicherer verdienen“ (vgl. ebd.)?

32

Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass bei Produkten mit einer 80-Prozent-Beitragsgarantie der Kundennutzen gewahrt bleibt, insbesondere im Hinblick auf Kosten, Renditechancen und langfristigen Vermögensaufbau?

33

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung des vzbv (vgl. Stellungnahme vom 10. Dezember 2025, S. 4), dass eine Ungleichbehandlung von Verbraucherinnen und Verbrauchern vorliege, da „Selbstentscheider, die einen geförderten ETF-Sparplan im Rahmen des Altersvorsorgedepots abschließen, […] bei gleichen Einzahlungen am Ende des Berufslebens einen um mindestens 50 Prozent höheren Vermögenszuwachs als Verbraucherinnen und Verbraucher [haben], die über ein standardisiertes Vorsorgedepot sparen, dessen Kosten sich am Deckel orientieren“?

34

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Beratungsbedarf nicht zu schlechteren Vorsorgeergebnissen führt?

35

Inwiefern plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um Fehlanreize im Finanzvertrieb und damit zusammenhängende strukturelle Benachteiligungen zu beseitigen?

36

Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die neue Angebotspflicht für das Standardprodukt im Vertrieb berücksichtigt wird und das Standardprodukt im Verkaufsgespräch tatsächlich angeboten wird?

37

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der bisherigen Praxis, Abschluss- und Vertriebskosten in den ersten Jahren vollständig zu erheben, im Hinblick auf Frühstornos und Wechselhemmnisse, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die geplante Reform?

38

Warum erlaubt der Gesetzentwurf weiterhin die erneute Erhebung von Abschluss- und Vertriebskosten beim Anbieterwechsel, obwohl die bisherige Grundlage der Kostenerhebung wegfällt, da die Kosten zukünftig auf die komplette Vertragslaufzeit verteilt werden müssen?

39

Inwiefern ist geplant, die Wechselkosten künftig stärker zu begrenzen, um echten Wettbewerb zu ermöglichen (bitte begründen)?

40

Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass ein erheblicher Teil der Riester-Sparerinnen und Riester-Sparer ihre Verträge aktuell ruhend gestellt hat?

41

Wie viele Personen sind aktuell Riester-förderberechtigt?

42

Warum plant die Bundesregierung, die Prüfung der Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt wurde, erst im Jahr 2031 vorzunehmen?

a) Wie rechtfertigt sie diesen späten Zeitpunkt der Prüfung, obwohl gerade Selbstständige ein deutlich höheres Risiko von Altersarmut tragen als abhängig Beschäftigte und das Problem daher von vielen Expertinnen und Experten als dringlich eingeschätzt wird?

b) Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Prüfbitte des Bundesrates, ihren Zeitplan anzupassen und die angekündigte Prüfung vorzuziehen (bitte begründen)?

43

Welche konkreten Erwartungen verbindet die Bundesregierung mit der Reform hinsichtlich einer Steigerung der Verbreitung der privaten Altersvorsorge, und anhand welcher Zielgrößen misst sie deren Erfolg?

44

Aus welchen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung, erst im Jahr 2031 zu evaluieren, ob die Verbreitung der privaten Altersvorsorge gesteigert werden konnte und ob die neu eingeführten Altersvorsorgeprodukte – insbesondere das Standarddepot – von den Vorsorgenden angenommen werden?

45

Erwägt die Bundesregierung im Zuge der Evaluierung die Einführung einer automatischen Teilnahme mit Opt-out-Option, und anhand welcher konkreten Kriterien soll darüber entschieden werden (bitte begründen)?

46

Sind der Bundesregierung internationale Beispiele sowie empirische Erkenntnisse aus der Verhaltensökonomie bekannt, wonach Opt-out-Modelle zu hoher Akzeptanz und zu einer hohen Beteiligungsquote führen, wohingegen Freiwilligkeit zu selektiver Teilnahme führt, und wenn ja, welche?

a) Wenn ja, warum hat die Bundesregierung trotz entsprechender Erkenntnisse und Erfahrungen auf die Einführung eines Opt-out-Modells verzichtet?

b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus aktuellen Empfehlungen, ein Opt-out-Modell einzuführen, um die Verbreitung der privaten Altersvorsorge verbindlich zu erhöhen (vgl. z. B. Stellungnahme des Bundesrats, Jahresgutachten 25/26 des SVR Wirtschaft, Schikora 2025: „Private Altersvorsorge stärken“ für die Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.)?

47

Welche Verteilungswirkung erwartet die Bundesregierung von der Reform allgemein und von der geplanten Änderung der Fördersystematik im Speziellen (nach Einkommensdezilen; bitte begründen)?

48

Welche durchschnittliche Förderquote erwartet die Bundesregierung (bitte nach den unterschiedlichen Einkommensgruppen und im Vergleich zu den jeweiligen Förderquoten im bisherigen Riester-Fördersystem aufschlüsseln)?

49

Welche Annahmen liegen der Aussage im Gesetzentwurf (S. 1) zugrunde, dass von der vereinfachten staatlichen Förderung „insbesondere die Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen profitieren“?

50

Erwartet die Bundesregierung mit Blick auf die Förderung Mitnahmeeffekte, wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant, um diese zu verhindern, und wenn nein, warum nicht?

51

Welche Erwartungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der Nutzung von jeweils Auszahlplänen und Verrentungsangeboten?

52

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus anhaltenden Vorbehalten gegenüber Verrentungsangeboten der Versicherungswirtschaft, insbesondere in Bezug auf Rentenfaktoren und Zusatzkosten (vgl. z. B. Stiftung Warentest 09/25: www.test.de/Riester-Banksparplaene-Wie-Sie-Riester-Kosten-vermeiden-5897901-0/, Stellungnahme des vzbv vom 10. Dezember 2025, S. 5), sowie vor dem Hintergrund aktueller einschlägiger gerichtlicher Entscheidungen, wie z. B. dem Bundesgerichtshof (BGH)-Urteil (Aktenzeichen IV ZR 34/25) zu einseitigen Rentenfaktor-Klauseln in fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen?

53

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um verbraucherbenachteiligendes Verhalten seitens der Anbieter bei Verrentungsangeboten künftig zu verhindern?

54

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Transparenz sowie Vergleichbarkeit der Angebote für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der Auszahlphase zu verbessern?

55

Hat die Bundesregierung den vielfach aus dem Bericht der aus der Fokusgruppe private Altersvorsorge (2023) abgeleiteten Prüfauftrag zur Verrentung über die Deutsche Rentenversicherung weiterverfolgt, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 6. März 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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