Entscheidung über die Verglasung hochradioaktiven Atommülls in der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK)
der Abgeordneten Simone Probst, Monika Knoche, Ursula Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der stillgelegten Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) werden noch 80 Kubikmeter hochradioaktiver flüssiger Atommüll gelagert. Zwei Optionen der Weiterverarbeitung sind zur Zeit in der Diskussion: die Verglasung vor Ort in Karlsruhe und die Verglasung im belgischen Mol. Laut Aussage der Bundesregierung in Drucksache 13/1959 werden die beiden Optionen zur Zeit von den Gesellschaftern des Forschungszentrums Karlsruhe (FZK) geprüft. Konzeptionelle Papiere des FZK zur Entscheidungsfindung lagen bereits im Juni 1995 vor. Durch ein Hinauszögern der Entscheidung über den weiteren Umgang mit dem hochradioaktiven Abfall entstehen Kosten, die zum Teil vom Bund zu tragen sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen8
Aus welchen Gründen war es den Gesellschaftern des FZK - dem Bund und dem Land Baden-Württemberg - in den vergangenen sechs Monaten nicht möglich, die Prüfung der beiden Optionen zum Abschluß zu bringen?
Welche neuen Studien oder Konzepte sind seit Juni 1995 erstellt worden, die die Entscheidungsfindung unterstützen sollen? Welche neuen Erkenntnisse sind zur Entscheidungsfindung noch notwendig?
Erwartet die Bundesregierung eine Entscheidung über die Verglasung der hochradioaktiven Abfälle vor den baden-württembergischen Landtagswahlen Ende März 1996? Wenn nein, wann wird nach Einschätzung der Bundesregierung die Prüfung der beiden Optionen abgeschlossen sein?
Wie hoch sind die monatlichen Kosten, die durch den Stilllegungsbetrieb der WAK entstehen, a) bei der WAK, b) durch den Lagerbetrieb, c) insgesamt?
Wie hoch sind die monatlichen Kosten, die durch die Lagerung des hochradioaktiven flüssigen Atommülls entstehen?
Wie hoch sind die monatlichen Kosten, die durch die Verschiebung der Verglasungsentscheidung entstehen, durch a) die Verzögerung des Rückbaus der WAK, b) das Offenhalten der Verglasungsoption in Mol, c) das parallele Verfolgen zweier Verglasungsvarianten, d) sonstiges?
Wer trägt diese Kosten zu welchen Teilen?
Wie lange kann die Verglasungsoption in Mol offengehalten werden?