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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Übergriffe durch "schwarze Schafe" bei Bundeskriminalamt und Bundesgrenzschutz 1995 (G-SIG: 13011211)

Anzahl der Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen fremdenfeindlicher Übergriffe, Schmerzensgeldzahlungen, Anzahl der Strafanzeigen von Polizeibeamten gegen Bürger 1995, Verhalten von Behörden bei Verdacht eines polizeilichen Fehlverhaltens

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

01.02.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/349316. 01.96

Übergriffe durch „schwarze Schafe" bei Bundeskriminalamt und Bundesgrenzschutz 1995

des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Innenministerkonferenz hat auf ihrer Sitzung am 25. November 1994 per Beschluß festgestellt, daß es sich bei fremdenfeindlichen Übergriffen der Polizei gegenüber Ausländern um „nicht zu verallgemeinernde Einzelfälle" handele, die ohne Vorverurteilung „mit der gebotenen Sorgfalt untersucht und ggf. geahndet" würden. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz erinnerte daran, daß die Länderinnenminister „erhebliche Bedenken gegen die Veröffentlichung von diesbezüglichem Zahlenmaterial" wegen der Gefahr möglicher Verallgemeinerungen hegten, und ermunterte die Minister „ ... vielmehr sollten wir gemeinsam deutlich machen, daß es vereinzelt auch in der Polizei schwarze Schafe gibt."

Daher ersuchen wir die Bundesregierung im Anschluß an die entsprechende Kleine Anfrage bezüglich der Vorjahre (Drucksachen 13/282, 13/482), durch Veröffentlichung der ihr vorliegenden Zahlenangaben über Fehlverhalten von Polizeibeamten weiterhin mit gutem Beispiel voranzugehen, gerade um unzutreffenden Vorstellungen vom Ausmaß dieses Problems möglicherweise entgegenwirken zu können.

Die nachfolgenden Fragen bitten wir für das Jahr 1995 unterschieden nach Angehörigen des Bundeskriminalamtes bzw. des Bundesgrenzschutzes und - sofern der Bundesregierung dies bekannt ist - nach Polizeien der einzelen Bundesländer zu beantworten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele Strafermittlungsverfahren wegen welcher Tatvorwürfe (StGB-Paragraphen) wurden jeweils gegen Polizeibeamte bzw. gegen Unbekannt wegen polizeilichen Fehlverhaltens eingeleitet?

2

Wie viele dieser Verfahren beruhten auf Strafanzeigen und -anträgen von Bürgerinnen und Bürgern, und wie viele wurden von Amts wegen eingeleitet?

3

Wie wurden die gegen Polizeibeamte geführten Strafermittlungsverfahren 1995 jeweils erledigt (Verfahrenseinstellung mit jeweiligen Einstellungs-Tatbeständen; Anklagen; Nicht-/ Zulassung zur Hauptverhandlung; Freisprüche; Verurteilungen je mit Strafmaß)?

4

a) Wie viele disziplinarische Vorermittlungsverfahren wurden gegen Polizeibeamte bzw. wegen polizeilichen Fehlverhaltens gegen Unbekannt eingeleitet? b) Wegen welcher Vorwürfe jeweils? c) Wie viele dieser Verfahren wurden jeweils von Amts wegen bzw. auf Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern hin eingeleitet?

5

Wie viele derartige Verfahren wurden mit jeweils welchen Ergebnissen/Disziplinarmaßnahmen abgeschlossen?

6

Wie viele dieser Strafermittlungs- und Disziplinar-(Vorermittlungs-)Verfahren gegen Angehörige des Bundesgrenzschutzes richteten sich jeweils gegen Angehörige a) der Bahnpolizei, b) der mit der Sicherung des Luftverkehrs betrauten Einheiten, c) geschlossener Verbände, d) des Grenzschutzeinzeldienstes, aa) im Bereich des Grenzschutzpräsidiums Ost, bb) am Flughafen Frankfurt/Main, cc) insgesamt?

7

Wie viele dieser Strafermittlungs- und Disziplinar-(Vorermittlungs-) Verfahren a) hatten jeweils den Vorwurf ausländerfeindlicher oder rechtsextremistischer Handlungsweisen zum Anlaß, b) beruhten auf Beschwerden von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern?

8

In wie vielen Fällen haben die Bundesregierung sowie nach deren Kenntnis die Länderregierungen jeweils aufgrund entsprechenden Urteils oder auf dem Vergleichs- bzw. Kulanzwege wegen Verdachts eines polizeilichen Fehlverhaltens Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldzahlungen in welcher Gesamthöhe an Bürgerinnen und Bürger geleistet?

9

In wie vielen Fällen ist die Rechtswidrigkeit polizeilichen Einsatzverhaltens verwaltungsgerichtlich festgestellt worden?

10

In wie vielen Fällen haben Polizeibeamte bzw. -angestellte 1995 jeweils in bezug auf Vorkommnisse während ihrer Dienstausübung gegen Bürgerinnen und Bürger a) Strafanzeige gestellt wegen Nötigung, § 240 StGB, b) Strafanzeige und -antrag gestellt wegen Beleidigungsdelikten, §§ 185 bis 187 StGB, c)Strafanzeige und -antrag gestellt wegen Verbreitung von Polizeibildern, § 33 Kunsturhebergesetz, d)wegen Befürchtung eines solchen Vergehens die Wegnahme, Beschlagnahme oder Belichtung entsprechenden Filmmaterials verfügt?

11

In wie vielen der vorstehend unter Frage 10 Buchstabe b angesprochenen Beleidigungsdelikten haben Dienstvorgesetzte gemäß § 194 Abs. 3 Satz 1 StGB Strafantrag gestellt?

12

Wie bewertet die Bundesregierung den Umfang und die Angemessenheit der unter Fragen 10 und 11 angesprochenen Aktivitäten von Polizeibeamten?

13

Wie ist in den jeweiligen Behörden die interne Kontrolle und Ermittlung in Fällen des Verdachts eines polizeilichen Fehlverhaltens verfahrensmäßig gewährleistet?

14

Mit welchen Erwägungen haben die Bundesregierung sowie - nach ihrer Kenntnis - die Länderregierungen jeweils die Möglichkeit geprüft und entschieden, Polizeibeamte in besonders sensiblen und möglicherweise kriminogenen Einsatzbereichen (z. B. verdeckte Ermittler, Drogen, Organisierte Kriminalität) nach einem Rotationsprinzip nur eine begrenzte Zeit auf den betreffenden Posten Dienst tun zu lassen? Warum haben die Bundesregierung bzw. die Länderregierungen diese Alternative ggf. nicht erwogen?

Bonn, den 2. Januar 1996

Manfred Such Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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