Umweltverträglichkeitsstudie zum Straßenbauvorhaben B 64/B 83 zwischen Hembsen und Höxter
der Abgeordneten Simone Probst, Gila Altmann (Aurich) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Zum Neubau der Bundesstraße 64 (B 64) von Brakel/Hembsen bis Höxter sowie zum Anschluß der Bundesstraße 83 (B 83) bei Godelheim wurde im Auftrag des Landesstraßenbauamtes Paderborn eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) angefertigt (AZ: 4180/4200.6142/01/1).
Laut Stellungnahme des BUND-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen vom September 1995 werden in dieser UVS wichtige ökologische Bedenken außer acht gelassen: In der städtebaulichen Zustandsanalyse würden prägende Blickbeziehungen nicht berücksichtigt, bei der Trassenfindung würde die ökologische Wichtigkeit von Aueflächen nicht ausreichend beachtet. Des weiteren seien in der UVS einige Analysen nicht erbracht worden, die gemäß den Vorgaben im „Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsstudie in der Straßenplanung" (MUVS) erforderlich sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen8
Warum wurde für die B 64 keine Nullvariante untersucht?
Warum wurde für die B 83 keine Nullvariante untersucht?
Warum werden der Bau der B 64 und der Bau der B 83 nicht unabhängig voneinander betrachtet und in ihren Auswirkungen unabhängig voneinander bewertet?
Warum findet die hohe ökologische Wertigkeit der Aueflächen in Taubenborn, Weseraue und Netheaue bei der Trassenfindung keine Berücksichtigung?
Warum wurden bei der Bewe rtung des Landschaftsbildes die Blickbeziehungen zu den nördlich der B 64 gelegenen Bergen Ziegenberg, Brunsberg, Stockberg und Mühlenberg ausgeklammert?
Ist eine nachträgliche Einbeziehung vorgesehen?
Werden die im Merkblatt zur UVS geforderten, aber bisher nicht durchgeführten Analysen über anderweitige Lösungsmöglichkeiten (z. B. Ausbau öffentlicher Personennahverkehr), Vernetzung der Varianten, Abschätzung der Rückkopplungseffekte und Sekundär- und Tertiärfolgen (z. B. Verschärfung der Hochwassersituation an Weser und Nethe) noch erfolgen und in die weitere Planung einfließen?
Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung aufgrund der vom BUND festgestellten Mängel eine Überarbeitung der UVS für notwendig?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über eventuelle Klagen der Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Flächen gegen die UVS?