Atomtransporte II
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Winfried Wolf, Rolf Köhne, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Vor der zum 1. Januar 1994 in Kraft getretenen Bahnstrukturreform fungierte das damalige staatliche Bundesbahn-Zentralamt in Minden/Westf. als Aufsichtsbehörde für die Beförderung von Atomkembrennstoffen im Schienen-, Schiffs- und Straßentransport. Nach der Überführung der Deutschen Bahn in eine Aktiengesellschaft stellt sich die Frage nach der gegenwärtigen Aufsichtsbehörde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Behörde übernimmt nach der Bahnstrukturreform die Funktion des damaligen staatlichen Bundesbahn-Zentralamtes in Minden/Westf. als Aufsichtsbehörde für die Beförderung von Atomkembrennstoffen im Schienen-, Schiffs- und Straßentransport?
Welche Behörde kontrollierte und kontrolliert die Lufttransporte, insbesondere auch von Plutonium, vor dem Hintergrund, daß sich die Kontrolle und Verantwortung des Bundesbahn-Zentralamtes Minden/Westf. auf Schienen-, Schiffs- und Straßentransporte beschränkte oder beschränkt?
Was wurde nach der Bahnstrukturreform aus der ehemals staatlichen Zentralstelle Absatz-Abteilung Nukleartransporte (G 17) der ehemaligen Deutschen Bundesbahn?
Welchen gegenwärtigen Status hat die 1987/88 gegründete Transporte und Dienstleistungs-Abwicklungsgesellschaft mbH (TNH)?
Wer ist der verantwortliche Träger derzeitiger und geplanter Lufttransporte, insbesondere auch von Plutonium?