Wissenschaftsfreiheit und Politikferne in Forschungseinrichtungen des Bundes (I): GMD - Forschungszentrum Informationstechnik
des Abgeordneten Dr. Manuel Kiper und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei", postuliert das Grundgesetz in Artikel 5 Abs. 3. Dieses Grundrecht gilt nicht in allen Forschungslabors gleichermaßen, doch wird es an Universitäten und Forschungseinrichtungen hochgehalten.
Vorkommnisse an Forschungseinrichtungen des Bundes nähren jedoch Zweifel daran, ob die Wissenschaftsfreiheit wie auch die Meinungsfreiheit überall in vollem Umfang geachtet wird.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie stark Sachentscheidungen über Forschungseinrichtungen des Bundes durch parteipolitisches Kalkül bestimmt sind.
In mehrfacher Weise bemerkenswert sind Begebenheiten in der GMD — Forschungszentrum Informationstechnik. Die GMD hat historisch eine besonders große Nähe zu Aufgaben der Bundesverwaltung. Sie wurde als Rechenzentrum des Bundes gegründet und mit verschiedenen Entwicklungsarbeiten für Computersysteme des Bundes beauftragt. Diese Nähe sollte in den letzten Jahren reduziert und die GMD stärker auf ihre Forschungsarbeiten konzentriert werden. Drei verschiedene Begebenheiten legen den Schluß nahe, daß der Bund als Mehrheitseigentümer der GMD in einseitiger Weise auf Entscheidungen Einfluß nimmt.
Der damalige Aufsichtsratsvorsitzende der GMD setzte Presseberichten zufolge durch, daß drei anläßlich des Schloßtages der GMD 1994 zu einer lange Zeit vorbereiteten Podiumsdiskussion eingeladene SPD-Politiker ausgeladen wurden. Während er dies damit begründete, jenen kein „Forum für Wahlwerbung" geben zu wollen (Computer Zeitung 1. September 1994), war dieses Argument offenbar kein Hinderungsgrund, einen der damaligen Staatssekretäre im Bundesministerium für Wirtschaft sowie den Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der deutschen Industrie (BDI) auf der Veranstaltung diskutieren und reden zu lassen.
Um den Aufsichtsratsvorsitz der GMD hat es nach unden tierten Zeitungsberichten (Computer Zeitung Nr. 20, 18. Mai 1995, S. 2; Computer Zeitung Nr. 40, 5. Oktober 1995, S. 1) ein monatelanges Tauziehen gegeben. Auslöser war die Auffassung des Bundesrechnungshofs, es bestehe eine Interessenkollision in der Doppelfunktion des für die GMD zuständigen Abteilungsleiters im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) als Aufsichtsratsvorsitzender der GMD. Von der Presse als Kandidatin bezeichnet wurde die Parlamentarische Staatssekretärin im BMBF. Die Bundesregierung erklärte in ihrer Antwort auf eine schriftliche Frage (Drucksache 13/1656, Frage 36), daß weder eine Interessenkollision bestehe noch ein entsprechender Aufsichtsratswechsel angekündigt worden sei. Im Herbst wurde dann - anders als es nach der Antwort der Bundesregierung zu erwarten war - der Wechsel an der Aufsichtsratsspitze der GMD so vollzogen, wie im Frühjahr diskutiert. Wie danach in der Presse berichtet wurde, stand die Ablösung u. a. im Zusammenhang mit der Kandidatur der Staatssekretärin bei den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen.
Zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Bundesregierung als Anteilseigner der GMD ist eine Kontroverse über die vom BMBF vorangetriebene Kooperation der GMD mit der Informations- und Medienzentrale der Bundeswehr (IMZBw) entstanden. Es geht dabei um die Nutzung von Einrichtungen und Forschungsergebnissen des GMD-Medienlabors. Die Kontroverse entzündete sich an der Frage, ob eine solche Nutzung eine nach der Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Forschungsförderung nach Artikel 91 b GG unzulässige Ressortfinanzierung zugunsten des Bundesministeriums der Verteidigung aus der Grundfinanzierung der GMD darstellt. Bedenklich ist darüber hinaus, daß die zur Debatte stehenden Einrichtungen und Forschungsergebnisse des Medienlabors der GMD Anforderungen entsprechen, die an neue Formen elektronischer Kriegsführung - sogenannte Information Warfare - gestellt werden. Bei Information Warfare geht es neben der direkten Zerstörung gegnerischer Elektronik auch um die Manipulation von Daten und Nachrichten der Medien eines Konfliktgegners. Als Weiterentwicklung der psychologischen Kriegsführung wurden u. a. Möglichkeiten zur Manipulation von Fernsehbildern und die Abstrahlung manipulierte Sendungen in eine Krisen- bzw. Kriegsregion untersucht. Zu derartigen Manipulationen an Fernsehdaten sind hochleistungsfähige Computer und Medienexperten vonnöten - ebensolche technischen und infrastrukturellen Mittel also, die die GMD der Informations- und Medienzentrale der Bundeswehr zur Verfügung stellen soll. Die Informations- und Medienzentrale selbst entstammt organisatorisch ehemaligen Einheiten der psychologischen Verteidigung, Angehörige der Bundeswehr haben an Lehrgängen zum Thema Information Warfare teilgenommen (Kurt Petersen, Ulrich Pracht: Information Warfare; in: Soldat und Technik Nr. 12, 1995, S. 783-788).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Inwieweit sind der Vorstand oder andere Organisationsgliederungen der GMD frei, Gäste zu öffentlichen Veranstaltungen einzuladen?
In welchem Maße hält die Bundesregierung es für geboten, solche Einladungen zu bewerten und ggf. zu widerrufen?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine öffentlich geführte Debatte um Politik in der GMD gestattet oder hat die GMD vielmehr ein politikfreier Raum zu sein?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Meinung?
Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Korrektur von Entscheidungen des GMD-Vorstandes eine Beeinträchtigung der politischen Willensbildung. allgemein sowie der Möglichkeiten der in der GMD Beschäftigten, sich vor Ort über Absichten und Pläne der Parteien mit der GMD speziell und der Forschungs- und Technologiepolitik im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie speziell zu informieren?
Hat die Bundesregierung Kriterien für einzuladende Gäste von Forschungseinrichtungen oder den Zeitpunkt für eine solche Einladung?
Wenn ja, welche?
Nach welchen Kriterien wird der Vorsitz des Aufsichtsrates besetzt?
Welche Fachkenntnisse spielen dabei eine Rolle?
Wie weit treffen die angeführten Presseberichte zum Aufsichtsratswechsel zu, und in welchem Umfang waren die Landtagswahlen dafür mitbestimmend?
Wie erklärt die Bundesregierung, daß sie den Wechsel im Juni 1995 von sich gewiesen hat und ihn dann im Herbst des Jahres vollzog?
Welchem Zweck dient die Kooperation zwischen GMD und Informations- und Medienzentrale der Bundeswehr?
Welche Leistungen hat die GMD in die Kooperation einzubringen, welche Kosten entstehen ihr dadurch, und wie sollen diese Kosten kompensiert werden?
Gibt es bezüglich der Kooperation zwischen GMD und Informations- und Medienzentrale der Bundeswehr Absprachen zwischen den Staatssekretären des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie und des Bundesministeriums der Verteidigung?
Wenn ja, welchen Inhalts?
Sind für die GMD mit der Kooperation Auflagen verbunden, die den für Forschungseinrichtungen üblichen Rahmen überschreiten?
Hat sich die GMD Geheimhaltungsvorschriften zu unterwerfen, die mit der Wahrung der militärischen Sicherheit begründet werden?
Wenn ja, werden dadurch Verbreitung und Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der GMD behindert?
Besteht für Mitarbeiter der GMD, die an dem Kooperationsprojekt teilnehmen sollen, die Notwendigkeit, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen?
Wo beginnt für die Bundesregierung eine nach der Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Forschungsförderung nach Artikel 91 b GG samt Protokollnotizen nicht mehr zulässige Ressortfinanzierung?
Wäre nach Ansicht der Bundesregierung ein „Ressourcen -sharing" zwischen der Informations- und Medienzentrale der Bundeswehr und der GMD eine unzulässige Finanzierung von Forschung und Entwicklungen für das Bundesministerium der Verteidigung?
Wenn nein, mit welcher Begründung stellt die einseitige Nutzung von Ressourcen und Ergebnissen der GMD durch Stellen der Bundeswehr keine unzulässige Forschung und Entwicklung dar?
Warum kooperiert das Bundesministerium der Verteidigung sofern es den Standpunkt vertritt, die Kooperation mit der GMD sei keine Forschung, sondern eine Produktion von Filmen - für diese Produktion nicht mit kommerziellen Anbietern von digitaler TV-Technik und wie will das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie dann vermeiden, daß sich die GMD wegen kommerzieller Aktivitäten - ähnlich wie nach einem Gerichtsurteil die Deutsche Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt DLR - steuerlichen Problemen gegenübersieht, die sich aus dem Gemeinnützigkeitsgebot im Gesellschaftervertrag der GMD ergeben können?
Welchen Zweck und spezifische Vorteile haben verteilte Videoproduktionen und Remote Studio Control-Technik für die Informations- und Medienzentrale der Bundeswehr?
Welche Bestrebungen verfolgt das Bundesministerium der Verteidigung derzeit im Zusammenhang mit Information Warfare unter der von Pracht/Petersen gegebenen Definition?
Welche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben verfolgt die Bundesregierung bei der Nutzung von bzw. Verteidigung gegen die Nutzung von direkter oder indirekter Manipulation von Medien-Inhalten, Computerviren, gerichteten Energiewaffen, Vorrichtungen zur Erzeugung von elektromagnetischen Impulsen und anderer zum Repertoire von Information Warfare zu zählenden Techniken, welche Einrichtungen sind damit befaßt, und welche Mittel werden dafür aufgewandt?
Welche Eskalationsgefahren sieht die Bundesregierung in der Nutzung von Techniken der Frühphase von Information Warfare - dabei insbesondere die Manipulation von Daten und Nachrichten?
Unterternimmt oder beabsichtigt die Bundesregierung Initiativen auf internationaler Ebene mit dem Ziel, die Nutzung von Techniken der Information Warfare gegen zivile Ziele und insbesondere die Sichtweise der Funktion von Medien als Ziel von Information-Warfare-Handlungen zu ächten?
Wenn nein, warum nicht?