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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Versorgungslücke bei Polizeibeamten in den neuen Bundesländern (G-SIG: 13011302)

Gründe für den Ausschluß von § 14a Beamtenversorgungsgesetz gem. § 2 Nr. 9 Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung für Empfänger einer Mindestversorgung in den neuen Bundesländern, Zahl der von der Übergangsregelung betroffenen, bis zum Jahr 2000 in den Ruhestand tretenden Polizeibeamten, durchschnittliche vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gem. § 14a BeamtVG bei Anwendung für die Betroffenen, Initiativen zur Schließung der Versorgungslücke

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

07.03.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/380607. 02. 96

Versorgungslücke bei Polizeibeamten in den neuen Bundesländern

der Abgeordneten Fritz Rudolf Körper, Günter Graf (Friesoythe), Hans-Peter Kemper, Dr. Eberhard Brecht, Christel Deichmann, Iris Follak, Iris Gleicke, Hans-Joachim Hacker, Manfred Hampel, Dieter Heistermann, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Ingrid Holzhüter, Wolfgang Ilte, Renate Jäger, Siegrun Klemmer, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Thomas Krüger, Dr. Christine Lucyga, Winfried Mante, Dorle Marx, Markus Meckel, Christian Müller (Zittau), Gerhard Neumann (Gotha), Albrecht Papenroth, Dr. Willfried Penner, Bernd Reuter, Dr. Edelbert Richter, Siegfried Scheffler, Otto Schily, Gisela Schröter, Richard Schuhmann (Delitzsch), Ilse Schumann, Rolf Schwanitz, Johannes Singer, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Wieland Sorge, Dr. Peter Struck, Dr. Bodo Teichmann, Wolfgang Thierse, Uta Titze-Stecher, Siegfried Vergin, Ute Vogt (Pforzheim), Reinhard Weis (Stendal), Jochen Welt, Dieter Wiefelspütz, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Bei Polizeibeamten in den neuen Bundesländern werden Vordienstzeiten nicht als ruhegehaltsfähig für die Beamtenpension anerkannt, sondern in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Das hat zur Folge, daß viele Polizeibeamte, die nach dem 3. Oktober 1990 im vorgerückten Alter in das Beamtenverhältnis berufen wurden, bei Eintritt in den Ruhestand mit dem 60. Lebensjahr (vorgezogene gesetzliche Altersgrenze) nur die Mindestversorgung von 35 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus ihrem Amt oder - wenn dies günstiger ist - 65 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Besoldungsgruppe A 4 erhalten. Die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird erst mit dem 65. Lebensjahr gezahlt. Dadurch entsteht zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr eine „Versorgungslücke", weil andererseits die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gemäß § 14 a des Beamtenversorgungsgesetzes nach § 2 Nr. 9 der Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung für Empfänger von Mindestversorgung in den neuen Bundesländern ausgeschlossen ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Welche Gründe waren dafür maßgebend, § 14 a des Beamtenversorgungsgesetzes nach den geltenden Übergangsregelungen in den neuen Bundesländern (§ 2 Nr. 9 der Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung) für Empfänger einer Mindestversorgung auszuschließen?

2

Wie hoch ist die Zahl der durch die genannte Übergangsregelung betroffenen Polizeibeamten, die bis zum Jahre 2000 in den Ruhestand treten

a) aufgeschlüsselt jeweils für die Jahre 1996 bis 2000,

b) unterteilt nach Bund und Ländern?

3

Welche durchschnittliche vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gemäß § 14 a des Beamtenversorgungsgesetzes würde sich bei Anwendung dieser Vorschriften in den neuen Bundesländern für die betroffenen Polizeibeamten ergeben, und welche Mehrbelastung der Haushalte von Bund und Ländern würde dadurch eintreten?

4

Welche Regelungen schlägt die Bundesregierung vor, und welche Initiativen wird sie ergreifen, um die „Versorgungslücke" bei Polizeibeamten zu schließen, die in den neuen Bundesländern im vorgerückten Lebensalter in das Beamtenverhältnis berufen wurden?

Bonn, den 7. Februar 1996

Fritz Rudolf Körper Günter Graf (Friesoythe) Hans-Peter Kemper Dr. Eberhard Brecht Christel Deichmann Iris Follak Iris Gleicke Hans-Joachim Hacker Manfred Hampel Dieter Heistermann Jelena Hoffmann (Chemnitz) Ingrid Holzhüter Wolfgang Ilte Renate Jäger Siegrun Klemmer Dr. Hans-Hinrich Knaape Thomas Krüger Dr. Christine Lucyga Winfried Mante Dorle Marx Markus Meckel Christian Müller (Zittau) Gerhard Neumann (Gotha) Albrecht Papenroth Dr. Willfried Penner Bernd Reuter Dr. Edelbert Richter Siegfried Scheffler Otto Schily Gisela Schröter Richard Schuhmann (Delitzsch) Ilse Schumann Rolf Schwanitz Johannes Singer Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast Wieland Sorge Dr. Peter Struck Dr. Bodo Teichmann Wolfgang Thierse Uta Titze-Stecher Siegfried Vergin Ute Vogt (Pforzheim) Reinhard Weis (Stendal) Jochen Welt Dieter Wiefelspütz Rudolf Scharping und Fraktion

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