BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Zustimmungspflichtige Betriebsratswahlen bei der Deutschen Telekom AG (G-SIG: 13011321)

Vorlage eines zustimmungspflichtigen Tarifvertrags bzw. eines entsprechenden Entwurfs betr. Deutsche Telekom beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Stand des Zustimmungsverfahrens bzw. Ablehnung, veranschlagter Zeitraum

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Post und Telekommunikation

Datum

14.03.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/386022. 02. 96

Zustimmungspflichtige Betriebsratswahlen bei der Deutschen Telekom AG

der Abgeordneten Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In der Zeit vom 7. bis 9. Mai 1996 finden Betriebsratswahlen bei der Deutschen Telekom AG statt. Die dort gewählten Betriebsräte werden bis zu den nächsten regulären Betriebsratswahlen im Zeitraum vom 1. März bis 31. Mai 1998 im Amt bleiben. Nun beabsichtigen die Tarifvertragsparteien Deutsche Telekom AG und Deutsche Postgewerkschaft (DPG), abweichend von den Regelungen des § 4 Nr. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) Betriebsräte örtlich nur am Sitz der Niederlassungen zuzulassen.

Dies wären bundesweit nach Planung der Deutschen Telekom AG ca. 118. Hinzu kommen die Betriebsräte, soweit erforderlich, bei den Direktionen und der Generaldirektion der Deutschen Telekom AG.

§ 4 Nr. 1 BetrVG sieht vor, daß Betriebsteile als selbständig und somit betriebsratspflichtig gelten, wenn in ihnen mindestens fünf ständige Arbeitnehmer, von denen drei wählbar sein müssen, arbeiten und dieser Betrieb örtlich weit vom Hauptbetrieb entfernt liegt. Hiervon weicht der Plan der Tarifvertragsparteien erheblich ab. Jedoch ist eine Abweichung der Regelungen des § 4 BetrVG nur möglich, wenn ein Tarifvertrag entsprechende Regelungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 enthält und diese tarifvertraglichen Regelungen die Bildung einer Vertretung der Arbeitnehmer erleichtert. Ein solcher Tarifvertrag bedarf im vorliegenden Fall der Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Das Zustimmungsverfahren beinhaltet die Anhörung aller betroffenen Verbände sowie letztlich der betroffenen Arbeitnehmer.

Aus den z. Z. bestehenden Planungen der Deutschen Telekom AG und der DPG können sich erhebliche Nachteile für die betroffenen Arbeitnehmer ergeben, beispielsweise eine erheblich geringere Zahl von Betriebsratsmitgliedern bundesweit.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Ist ein zustimmungspflichtiger Tarifvertrag oder der Entwurf eines zustimmungspflichtigen Tarifvertrages, die Deutsche Telekom AG betreffend, beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zur Zustimmung eingereicht worden?

Wenn ja, in welchem Stadium befindet sich das Zustimmungsverfahren z. Z.?

2

Ist ein zustimmungspflichtiger Tarifvertrag oder der Entwurf eines zustimmungspflichtigen Tarifvertrages, die Deutsche Telekom AG betreffend, beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung bereits abgelehnt worden?

3

Ist ein Zustimmungsverfahren im o. g. Sinne beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, die Deutsche Telekom AG betreffend, bereits eingeleitet oder in Bearbeitung?

4

Welcher Zeitraum von der Einreichung bis zur Zustimmung bzw. Ablehnung ist für einen Abschluß eines Zustimmungsverfahrens beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zu veranschlagen?

Bonn, den 21. Februar 1996

Angelika Beer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen