Verkleinerung der Lärmschutzzone im Bereich des militärischen Flughafens Lechfeld
des Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
1992 wurden im Umgriff des militärischen Flughafens Lagerlechfeld der Bundeswehr die Lärmschutzzonen drastisch verkleinert.
Dies hat erhebliche Auswirkungen zum einen auf die Bauplanung der betroffenen Gemeinden, zum anderen auf die Lärmentschädigungsansprüche von Anliegern.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
An welchen weiteren militärischen Flughäfen der Bundeswehr in Deutschland wurden in den letzten Jahren ebenfalls die Lärmschutzonen verkleinert?
Wie entwickelte sich die Zahl der Flugbewegungen auf den militärischen Flughäfen in Bayern (Erding, Fürstenfeldbruck, Ingolstadt, Lechfeld, Leipheim, Memmingen, Neuburg/Donau Landsberg, Altenstadt, Laubheim, Niederstetten, Roth, Straubing) in den Jahren 1985 bis 1995?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie die entsprechenden Zahlen für die Flugplätze der US-Streitkräfte (Illesheim, Ansbach, Giebelstadt, Kitzingen, Grafenwöhr, Hohenfels) lauten?
In welchem Umfang fanden und finden am Standort Lagerlechfeld Flüge im Ausbildungsbetrieb statt?
Welche Gründe führten zu einer Verkleinerung der Lärmschutzzonen im Falle Lechfeld?
Spielten dabei insbesondere folgende Punkte eine Rolle:
a) Reduzierung der Flugstunden,
b) Entwicklungs- bzw. Baumöglichkeiten der Gemeinden,
c) Einsparung von Entschädigungszahlungen an Anlieger,
d) Verringerung der Dezibel- bzw. Frequenzzahlen der Triebwerke des Waffensystems TORNADO?
Spielte bei der Neufestlegung der Lärmschutzzonen auch das Gefahrenpotential der Flugzeuge im An- und Abflug, also in extremen Langsamflugbereichen, ein Rolle?
Welche wesentlichen Veränderungen der Lärmbelastungen haben im Hinblick darauf, daß nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm der Lärmschutzbereich nur dann „neu festzusetzen ist, wenn eine Änderung in der Anlage oder im Betrieb des Flugplatzes zu einer wesentlichen Veränderung der Lärmbelastung in der Umgebung des Flugplatzes führen wird" , im Falle Lechfeld zur Verkleinerung des Lärmschutzbereichs geführt?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Einsparung an Entschädigungszahlungen im Falle Lechfeld durch die Verkleinerung der Lärmschutzzonen?
Welche konkreten Lärmmessungen haben in den letzten Jahren am Standort Lechfeld stattgefunden, und mit welchen Ergebnissen?
Welche Berechnungs- und Messungsgrundlagen führten zu einer Verkleinerung der Lärmschutzzonen am Standort Lechfeld?
Weshalb wird bei der Bewertung der Lärmentschädigungsansprüche von Anliegern bei militärischen Flughäfen anders verfahren als bei zivilen Flughäfen?