Mitwirkung von Fluggesellschaften bei Abschiebungen von Flüchtlingen
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Anfang 1990 haben sich Beschäftigte der seinerzeit noch bestehenden US-amerikanischen Fluggesellschaft PanAm geweigert, an Abschiebungen mitzuwirken. Insbesondere auch dann, wenn Abzuschiebende mit Medikamenten ruhiggestellt ins Flugzeug gebracht wurden (aus Süddeutsche Zeitung vom 16. Februar 1995).
Ende November 1995 hatten sich auf dem Düsseldorfer Flughafen drei BGS-Beamte geweigert, an der Abschiebung von 14 gambischen Staatsbürgern nach Banjul mitzuwirken. Die Beamten hatten ihr Verhalten u. a. mit Sicherheitsmängeln und dem teilweise unhygienischen Zustand des vom Bundesministerium des Innern gecharterten Flugzeugs der rumänischen Fluggesellschaft JARO begründet.
Das Bundesministerium des Innern hat gegen die drei BGS-Angehörigen ein Disziplinarverfahren eingeleitet (aus Junge Welt und Süddeutsche Zeitung vom 29. Dezember 1995).
In einem Appell „Sagt Nein" haben 1995 Vertreterinnen und Vertreter aus dem Gesundheits-, Polizei- oder dem Gewerkschaftsbereich dazu aufgerufen, sich nicht mehr an „menschenrechtswidrigen Abschiebungen" zu beteiligen.
Als Reaktion auf diesen Appell und für den Fall, daß dieser auf große Resonanz stoßen sollte, wurde vorgesorgt. Damit z. B. Rücktransporte von abgelehnten Asylbewerber und Asylbewerberinnen nach Nigeria und Ghana reibungslos funktionieren, wurden entsprechende Aufträge von der Lufthansa auf die „Ghana-Airways" übertragen, die auch die Sicherheitsbegleitung übernommen hat (aus Frankfurter Rundschau vom 16. Februar 1995).
Der Sprecher von Pro Asyl, Heiko Kaufmann, sprach daraufhin von einer „geräuschlosen Verschiebung von Menschen, bei der kein ziviler Ungehorsam mehr möglich ist" (ebenda).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele Flüchtlinge wurden seit 1993 auf dem Luftweg abgeschoben (bitte jeweils gesondert nach Jahren und Flughäfen aufführen)?
Welche bundesdeutschen Linien-Fluggesellschaften befördern seit 1993 Flüchtlinge?
Welche ausländischen Linien-Fluggesellschaften fliegen Flüchtlinge in ihre Herkunftsländer?
Mit welchen deutschen und ausländischen Chartergesellschaften läßt die Bundesregierung Flüchtlinge in ihre Heimatländer rücktransportieren?
Welches sind die Kriterien, die eine deutsche und/oder ausländische Fluggesellschaft erfüllen muß, um Aufträge für den Rücktransport von Flüchtlingen zu erhalten?
Wer hat jeweils mit diesen deutschen und ausländischen Linienflug- und Charterfluggesellschaften entsprechende Auftragsvereinbarungen getroffen? Wie gestaltet sich üblicherweise die Laufzeit derartiger Vereinbarungen/Verträge, und wurden vor Vertragsvergabe Ausschreibungen vorgenommen?
Hat die Bundesregierung in dem erfragten Zeitraum Vereinbarungen mit deutschen Linien-Fluggesellschaften gekündigt bzw. nicht verlängert? Wenn ja, wann und aus welchen Gründen?
Hat die Bundesregierung in dem erfragten Zeitraum Vereinbarungen mit deutschen und ausländischen Chartergesellschaften gekündigt bzw. nicht verlängert? Wenn ja, wann und aus welchen Gründen?
Stellen alle deutschen und ausländischen Fluggesellschaften auch das Personal für die Sicherheitsbegleitung?
Überzeugen sich Fachkräfte im Auftrag der Bundesregierung vom Sicherheitszustand der Flugzeuge und den hygienischen Verhältnissen an Bord?
a) Wenn ja, welche Mängel sind bei derartigen Kontrollen zutage getreten?
b) Welche Konsequenzen haben Mängelfeststellungen?
c) Falls keine Kontrollen stattfinden, aus welchen Gründen nicht?
Welche Kosten entstanden seit 1993 durch das Chartern von Flugzeugen deutscher und ausländischer Gesellschaften zum Zwecke der Abschiebung von Flüchtlingen? Wie hoch waren die konkreten Kosten im Zusammenhang mit der kurzfristigen Charterung für die Abschiebung von sieben sudanesischen Flüchtlingen vom Frankfurter Flughafen nach Khartoum am 12. September 1995?
Sind der Bundesregierung seit 1990 Fälle bekanntgeworden, in denen sich das Flugpersonal geweigert hat, Flüchtlinge zu befördern?
a) Wenn ja, um welche konkreten Fälle handelt es sich im einzelnen (bitte Datum und Fluggesellschaft auflisten)?
b) Welches waren jeweils die Weigerungsgründe?
c) Welche Konsequenzen hatten die Weigerungen für die Betroffenen?
Sind der Bundesregierung seit 1990 Fälle bekanntgeworden, in denen sich BGS-Beamte und -Beamtinnen geweigert haben, abzuschiebende Menschen bei ihrem Rücktransport zu begleiten bzw. an ihrer Abschiebung mitzuwirken?
a) Wenn ja, um welche konkreten Fälle handelt es sich im einzelnen?
b) Welches waren jeweils die Weigerungsgründe?
c) Welche Konsequenzen hatten die Weigerungen für die Betroffenen?
d) Wurden in allen Fällen disziplinarrechtliche Schritte gegen BGS-Beamte und -Beamtinnen eingeleitet?
e) Welche Ergebnisse hatten diese Disziplinarverfahren?
Ist das Disziplinarverfahren gegen die im Vorwort erwähnten drei BGS-Angehörigen im Fall der Mitwirkungsweigerung an der Abschiebung von 14 gambischen Flüchtlingen abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Ist der Bundesregierung der von Kirchengemeinden, Ärzte- und Flüchtlingsorganisationen, von der Bundesarbeitsgemeinschaft „BAG Kritische Polizistinnen und Polizisten" und prominenten Einzelpersonen initiierte Appell „Sagt nein! Grundrechte verteidigen! Jede Beihilfe zu menschenrechtswidrigen Abschiebungen verweigern! " bekannt?
Mit welchen organisatorischen Maßnahmen hat die Bundesregierung auf diesen Appell reagiert?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Ärzte/Ärztinnen, Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen, Beschäftigte in Abschiebehaftanstalten oder auch Richter/Richterinnen sich jeweils in ihrem Tätigkeitsbereich unter Verweis auf den vorgenannten Appell geweigert, an Abschiebungen mitzuwirken? Wenn ja, in welchen konkreten Fällen mit welchen Konsequenzen für die Betroffenen?