Umfang, Auswirkungen und Prävention des legalen Drogenkonsums
des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach Schätzungen der Deutschen Hauptstelle gegen Suchtgefahren (DHS) ist jeder zwanzigste Deutsche suchtkrank. Ein Großteil dieser Suchtkranken ist von legalen Drogen abhängig: laut „Jahrbuch Sucht 95" schätzt die DHS ca. 2,5 Millionen Alkoholabhängige, 1,4 Millionen Medikamentenabhängige, 17 Millionen behandlungsbedürftige Raucher. Die finanziellen Aufwendungen für die medizinische und soziale Betreuung dieser Süchtigen dürften sich zu Milliardenbeträgen addieren.
Auch wenn jüngeren demoskopischen Studien zufolge die Akzeptanz v. a. Jugendlicher gegenüber legalen Drogen abzunehmen scheint, so kann von einem nachlassenden Problemlösungsbedarf im Bereich dieser Alltagsdrogen kaum gesprochen werden.
Die Bundesregierung weist zwar auf die Gefahren des Mißbrauchs legaler Drogen und die Notwendigkeit hin, auch auf diesem Gebiete die Prävention zu intensivieren (etwa in der Rauschgiftbilanz 1994 des Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Eduard Lintner, vom 21. Februar 1995). Tatsächlich aber scheint die Drogenpolitik der Bundesregierung sich auf die Bekämpfung illegalen Drogenkonsums, repressive Lösungsstrategien und Fragen innerer Sicherheit zu konzentrieren und dem Komplex der legalen Drogen immer noch zu wenig Aufmerksamkeit zu schenken.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
(Für die Fragen 1 bis 7 erbitten wir von der Bundesregierung Perannum-Angaben für die Jahre zwischen 1990 bis 1995, damit auch aktuelle Trends erkennbar werden.)
Fragen18
Wie hoch waren in den Jahren von 1990 bis 1995 in Deutschland a) der Gesamtverbrauch an alkoholischen Getränken (differenziert nach Branntwein, Schaumwein, Bier, sonstiges), b) der Pro-Kopf-Verbrauch an alkoholischen Getränken, c) die jeweiligen Erlöse aus der Branntweinabgabe, Schaumweinsteuer und Biersteuer?
Wie hoch waren in den Jahren von 1990 bis 1995 in Deutschland a) der Gesamtverbrauch an Tabakwaren, b) die Zahl der Raucher, c) der durchschnittliche Zigarettenverbrauch von Rauchern, d) die Erlöse aus der Tabaksteuer?
Wie hoch waren in den Jahren von 1990 bis 1995 in Deutschland jeweils a) der Gesamtverbrauch an Beruhigungs-, Schmerz- und Schlafmitteln, b) der Anteil von Personen über 60 Jahren am Verbrauch dieser Mittel, c) der Anteil von Frauen am Verbrauch dieser Mittel?
Wie hoch waren in den Jahren von 1990 bis 1995 in Deutschland jeweils (ggf. Schätzwerte) a) die Zahl der behandlungsbedürftigen Alkoholkranken, b) die Zahl der durch Alkohol Gefährdeten, c) die Zahl der Todesfälle aufgrund von Alkoholmißbrauch, d) die Zahl der Verkehrsunfälle, die unter Alkoholeinfluß verursacht wurden, e) die Zahl der Verkehrsunfälle mit Todesfolge, die unter Alkoholeinfluß begangen wurden, f) die Dunkelziffer bei den alkoholbedingten Straßenverkehrs-Unfalltoten, g) der Anteil der kriminellen Tatverdächtigen nach Polizeilicher Kriminalstatistik, die z. Z. der Tat unter Alkoholeinfluß standen, an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen, h) der volkswirtschaftliche Schaden, der durch Alkoholmißbrauch und dessen Folgen (z. B. Arbeitsausfälle, Menschen- und Sachschäden durch Unfälle, Rentenzahlungen etc.) entstand?
Wie hoch waren in den Jahren von 1990 bis 1995 in Deutschland (ggf. Schätzwerte) a) die Zahl der behandlungsbedürftigen Raucher (Suchtraucher), b) die Zahl der gefährdeten Raucher (Gewohnheitsraucher), c) die Zahl der Todesfälle aufgrund von Tabakkonsum, d) der volkswirtschaftliche Schaden, der durch Tabakkonsum entstand?
Wie hoch waren in den Jahren von 1990 bis 1995 in Deutschland (ggf. Schätzwerte) a) die Zahl der Medikamentenabhängigen, b) der volkswirtschaftliche Schaden, der jährlich durch Medikamentenmißbrauch entstand?
Wie hoch waren in den Jahren von 1990 bis 1995 in Deutschland nach Erkenntnissen der Bundesregierung a). die Zahl der Verkehrsunfälle, die unter Medikamenteneinfluß begangen wurden, b) die Zahl der Verkehrsunfälle mit Todesfolge, die unter Medikamenteneinfluß begangen wurden?
Falls der Bundesregierung weder empirische Erkenntnisse noch valide Schätzwerte zum Einfluß von Medikamentenmißbrauch bei der Verursachung von Straßenverkehrsdelikten vorliegen, welche Schritte wird die Bundesregierung einleiten, um den Einfluß von Medikamentenmißbrauch bei der Verursachung von Straßenverkehrsdelikten zukünftig feststellen zu können?
Wie hoch waren in den Jahren von 1990 bis 1995 in Deutschland (ggf. Schätzwerte) a) die Zahl der Konsumenten sog. Schnüffelstoffe (Mißbrauch chemischer Lösungsmittel), b) die Zahl der von Schnüffelstoffen Abhängigen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß a) entschiedener als bisher dem Mißbrauch legaler Drogen begegnet werden muß, b) die Konzentration der Drogenpolitik auf die Bekämpfung von Drogenkriminalität dazu führen kann, daß die Bereiche der Suchttherapie und Suchtprävention und sowie das Problem legalen Drogenmißbrauchs an öffentlicher Aufmerksamkeit verlieren?
a) Ist die Bundesregierung bereit, den Vorschlag aus dem Arbeitskreis Drogen der Fraktion der CDU/CSU aufzugreifen, „eine Einschränkung der Werbung für alkoholische Getränke" vorzunehmen und als ersten Schritt z. B. „Fernsehwerbung für Spirituosen auf die ,jugendfreiere' Zeit nach 23 Uhr (zu) beschränken", und falls nein, aus welchen Gründen ist sie es nicht?
b) Welche diesbezüglichen Initiativen plant die Bundesregierung?
Sind Initiativen der Bundesregierung geplant, die die Verfügbarkeit von Medikamenten mit Mißbrauchspotential sowie die Werbung hierfür weiter einschränken?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung - z. B. vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die bei der Durchführung des Aktionsprogramms Alkohol gesammelt worden sind - den Bedarf an spezifischen, auf den Mißbrauch legaler Drogen zugeschnittenen Präventionsprogrammen?
b) Wenn die Bundesregierung zusätzlichen Bedarf an spezifischen, auf den Mißbrauch legaler Drogen zugeschnittenen Präventionsprogrammen sieht, wie hoch schätzt sie dann den Finanzbedarf für solche Programme etwa für die laufende Legislaturperiode?
a) Welche gegenwärtig laufenden Forschungs- oder Aufklärungsprogramme der Bundesregierung widmen sich explizit dem Mißbrauch legaler Drogen und dessen Prävention?
b) Wie hoch sind die Haushaltsmittel, die die Bundesregierung gegenwärtig für solche Programme eingeworben hat?
c) Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung den Mehrbedarf?
d) Welchen Anteil an den gesamten, für drogenpolitische Initiativen der Bundesregierung - im Rahmen des Nationalen Rauschgift-Bekämpfungsplans - ausgewiesenen Mitteln machen diese Haushaltsmittel aus?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Präventionsprogramme der Krankenkassen und freier Träger hinsichtlich des Ge- und Mißbrauchs legaler Drogen?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung externe wissenschaftliche Untersuchungen, die sich explizit mit dem Missbrauch legaler Drogen und Möglichkeiten einer Prävention legalen Drogenmißbrauchs befassen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, über die Anpassung der Verbrauchssteuern auf Alkoholika und Tabak den Konsum dieser „Genußmittel" zu steuern?
Ist die Bundesregierung bereit, den Vorschlag aufzugreifen, einen Teil der Einnahmen aus den Verbrauchssteuern auf Alkoholika (und Tabakwaren) inhaltlich zweckgebunden (durch Vergabe entsprechender Haushaltstitel) für die Suchtpräventionsarbeit und die Therapie von Drogenabhängigen zu verwenden (vgl. Drucksache 12/3990, Frage 37 des Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch), und falls nein, aus welchen Gründen nicht?