Mögliche Interessenkollisionen im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
des Abgeordneten Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEI
Vorbemerkung
Die Illustrierte Stern macht in ihrer Ausgabe 9/96 vom 22. Februar 1996 darauf aufmerksam, daß der stellvertretende Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Wolfgang G. Gibowski, nach wie vor Mitglied der „Forschungsgruppe Wahlen e. V." sei und es deshalb zu Interessenüberschneidungen bei Auftragsvergaben des Bundespresseamtes an die Forschungsgruppe bzw. ihr angegliederte Unternehmen wie das „Institut für praxisorientierte Sozialforschung" (IPOS) kommen könne.
Auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Werner Schulz (Berlin), ob Wolfgang G. Gibowski „noch Gesellschafter des Auftragnehmers IPOS oder der Forschungsgruppe Wahlen oder in anderer Form an diesen Gesellschaften beteiligt" sei, hatte die Bundesregierung durch den Chef des Presse- und Informationsamtes unter dem 6. Dezember 1993 geantwortet, der stellvertretende Chef des Presse- und Informationsamtes Wolfgang G. Gibowski „hat mit Eintritt in die Dienste des Amtes seine Geschäftsanteile an IPOS abgegeben und ist als Vorstand der Forschungsgruppe Wahlen zurückgetreten. Er ist auch nicht in anderer Form an diesen Institutionen beteiligt".
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Kann die Bundesregierung die o. g. Meldung in der Illustrierten Stern bestätigen, daß der stellvertretende Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Wolfgang G. Gibowski, nach wie vor Mitglied der ,, Forschungsgruppe Wahlen e. V." ist, und falls ja, hat Staatssekretär Dieter Vogel in Kenntnis der Tatsache, daß sein Stellvertreter Wolfgang G. Gibowski weiterhin Mitglied in der Forschungsgruppe Wahlen ist, die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Auftragsvergabepraxis beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung" (Drucksache 12/6321 vom 6. Dezember 1993) dahin gehend beantwortet, daß Wolfgang G. Gibowski an der Forschungsgruppe Wahlen und an IPOS in keiner Weise mehr beteiligt sei?
War dem Nachfolger des Staatssekretärs Dieter Vogel im Amt des Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung diese Mitgliedschaft vor der neuerlichen Veröffentlichung im „Stern" bekannt?
Trifft es zu, daß Wolfgang G. Gibowski zur Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine dienstliche Stellungnahme zu seinen Beziehungen zur Forschungsgruppe Wahlen/IPOS abgegeben und darin die fortbestehende Mitgliedschaft in der Forschungsgruppe Wahlen verschwiegen hat?
In welcher Höhe haben das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung bzw. andere Stellen der Bundesregierung an welche Meinungsforschungsinstitute Aufträge in den Jahren 1988 bis 1996 vergeben?
Wie reagiert die Bundesregierung darauf, wenn Wolfgang G. Gibowski an ein Meinungsforschungs-Institut, auf dessen Führung er mittelbaren Einfluß hat, in seiner Eigenschaft als Verwaltungschef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Millionenaufträge vergeben hat?
Ist die Bundesregierung darüber unterrichtet, ob Wolfgang G. Gibowski als Mitglied der Forschungsgruppe Wahlen e. V. für seine Tätigkeit im Verein Sitzungsgelder, Aufwandsentschädigungen oder sonstige geldwerte Leistungen erhält, und falls ja, in welcher Höhe erhält er diese Leistungen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Erklärung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregerierung vom November 1993, Wolfgang G. Gibowski habe seine Anteile am IPOS „abgegeben", einen unwiderruflichen Verkauf der Anteile oder nur eine treuhänderische Abgabe der Anteile beispielsweise an seine Ehefrau oder einer anderen, ihm privat oder geschäftlich verbundenen Person bedeutet?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob Vereinbarungen über eine mögliche Rückkehr Wolfgang G. Gibowskis in die Führung der Forschungsgruppe Wahlen und/oder den Kreis der IPOS-Gesellschafter für den Fall des Ausscheidens aus dem Staatsdienst bestehen, und falls ja, welche Vereinbarungen sind ihr bekannt?
Welche weiteren Unternehmen oder Institute, an die Aufträge der Bundesregierung vergeben wurden oder werden, gehören zur Forschungsgruppe Wahlen bzw. unterliegen deren Einfluß?
Hält es die Bundesregierung mit dem Status der Gemeinnützigkeit von eingetragenen Vereinen für vereinbar, wenn diese wirtschaftliche Unternehmen - wie im vorliegenden Fall - betreiben, oder sieht sie insoweit gesetzgeberischen Handlungsbedarf?