Genehmigung von Thermoselect-Anlagen
des Abgeordneten Gerhard Jüttemann und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Zur Müllentsorgung nach dem Thermoselect-Verfahren gibt es in der Fachwelt außerordentlich unterschiedliche, teilweise sich widersprechende Gutachten. Die Befürworter unterstellen, daß Müllentsorgung nach diesem Verfahren in neuer Qualität quasi ohne Umweltbelastung durchgeführt werden könne. Gegner des Verfahrens meinen dagegen, daß mögliche Gefahren für die Umwelt weitaus größer sein könnten als der versprochene Nutzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Inwieweit entspricht die Müllentsorgung durch Thermoselect dem Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallgesetz vom 27. August 1986, BGBl. I S. 1410, 1501) und insbesondere der 3. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz (TA Siedlungsabfall vom 14. Mai 1993, Bundesanzeiger, Jg. 45, Nr. 99 a)?
Inwiefern ist bei der Müllentsorgung durch Thermoselect die Einhaltung der Normen der siebzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe - 17. BImSchV) vom 23. November 1990, BGBl. I S. 2545, 2832, gewährleistet?
Liegen der Bundesregierung Daten über kontinuierliche Langzeitmessungen (länger als ein Jahr) an Thermoselect-Anlagen von Emissionsmengen vor, die über den Anforderungskatalog der 17. BImschV hinausgehen?
Welche Referenzanlagen gibt es für das Thermoselect-Verfahren, wie lange wurde diese Art der Müllentsorgung dort mit welchen Ergebnissen getestet, und wie reagiert die Bundesregierung auf die Testergebnisse hinsichtlich der Umweltverträglichkeit und der Betriebssicherheit des Verfahrens?
Hält die Bundesregierung das Thermoselect-Verfahren für hinreichend getestet und damit grundsätzlich für genehmigungsfähig? Wenn nein, was steht dem noch entgegen, und ab welchem Zeitraum rechnet die Bundesregierung mit der Genehmigungsfähigkeit des Verfahrens?
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus den kritischen Einwänden des Direktors des Instituts für Toxikologie des Klinikums der Christian-Albrecht-Universität zu Kiel, die dieser als Sachverständiger in dem Genehmigungsverfahren für eine Thermoselect-Anlage in Ansbach/Bayern gegenüber der Regierung von Mittelfranken deutlich machte?
Welchen detaillierten Inhalt hat ein Genehmigungsverfahren für den Bau und die Inbetriebnahme einer Thermoselect-Anlage, inwieweit werden die betroffenen Gemeinden und Anwohner in das Verfahren einbezogen?
Welche Kosten entstehen bei der Müllbeseitigung durch das Thermoselect-Verfahren, gerechnet ohne die Kosten für die Müllanlieferung und ohne die Kosten für die Ablagerung der Schlacke?
Welche Reststoffe fallen bei der Müllentsorgung durch Thermoselect an, welche Risiken entstehen dadurch, und wie können diese Rückstände umweltgerecht beseitigt werden?
Kann ausgeschlossen werden, daß durch das Thermoselect-Verfahren eine weitere Vergiftung von Luft, Boden und Wasser erfolgt?
Wenn nein, in welchem Ausmaß muß mit einer solchen Vergiftung gerechnet werden?
Kann eine zusätzliche Belastung der Lebensmittel durch Schadstoffe infolge des Thermoselect-Verfahrens ausgeschlossen werden?
Wenn nein, mit welchen konkreten Belastungen der Lebensmittel muß in welchem Ausmaß gerechnet werden?
Kann eine zusätzliche Gefährdung der Gesundheit von Menschen infolge des Thermoselect-Verfahrens (insbesondere Krebsrisiken, Atemwegserkrankungen, Schwächung des Immunsystems) ausgeschlossen werden?
Wenn nein, mit welchen konkreten Risiken muß gerechnet werden?
An welchen Standorten in der Bundesrepublik Deutschland sind Thermoselect-Anlagen im Bau, wo sind weitere genehmigt, und wo sind weitere geplant?
Welche Kapazitäten haben diese Anlagen, bzw. welche Kapazitäten sind geplant?
Gibt es Einspruchsmöglichkeiten gegen Thermoselect- bzw. andere Müllentsorgungsanlagen, wenn die geplante Kapazität das erwartete Müllvolumen bei weitem übersteigt?
Handelt es sich bei dem von Thermoselect verwendeten Schwelbrenn-Verfahren um ein Patent der „Kammer der Technik" der ehemaligen DDR?
Wenn ja, auf welche Weise ist das Patent in den Besitz von Thermoselect übergegangen?