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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Rentenzahlungen an rentenberechtigte Staatsangehörige des ehemaligen Jugoslawien (G-SIG: 13011503)

Rentenzahlungen an Empfänger im ehemaligen Jugoslawien während der Zeit des Embargos, Rentenbezug wegen Erwerbsunfähigkeit, Verfahren für das Geltendmachen von Ansprüchen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

26.04.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/431504. 04. 96

Rentenzahlungen an rentenberechtigte Staatsangehörige des ehemaligen Jugoslawien

der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rentenzahlungen an rentenberechtigte Staatsangehörige des ehemaligen Jugoslawien

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wurden während des gegen die Bundesrepublik Jugoslawien verhängten Embargos Renten an jugoslawische Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt?

Auf welche Weise wurde sichergestellt, daß die Rentnerinnen und Rentner die ihnen zustehende Rente erhalten konnten und können?

2

Gab es Regionen des ehemaligen Jugoslawien, in die keine Rentenzahlungen geleistet wurden?

Wenn ja, aus welchem Grund und wie wurde in diesem Fall der Anspruch der Rentenberechtigten gesichert?

3

Haben rentenberechtigte bosnische und kroatische Staatsangehörige nach Ausbruch der Konflikte in diesen Staatsgebieten noch Rentenzahlungen erhalten?

Wenn nicht, wie wurden die Ansprüche der Rentenberechtigten gesichert?

4

Werden an ehemalige „Gastarbeiterinnen" und „Gastarbeiter" , die Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit haben, sowie an Witwen und Waisen Renten gezahlt?

5

Wie ist die Antragstellung für diese Rentenarten geregelt?

6

Welche Maßnahmen ergreifen die deutschen Rentenversicherungsträger, damit die Auszahlung der Renten an die Anspruchsberechtigten im ehemaligen Jugoslawien ermöglicht wird?

7

Falls Zahlungen eingestellt wurden, wann werden sie wieder aufgenommen?

8

Erhalten die Erben die nicht ausgezahlte Rente, wenn Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger während der Zeit des Embargos verstorben sind?

Welches Verfahren ist für die Geltendmachung des Anspruchs vorgesehen?

Bonn, den 4. April 1996

Andrea Fischer (Berlin), Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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