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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Bau der Bundesstraße 70n, Ortsumgehung Wettringen (G-SIG: 13011505)

Streckenführung, Bürgerbeteiligung, Situation bei den Wasserschutzgebieten, Feststellung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses, Verkehrsaufkommen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

26.04.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/431704. 04. 96

Bau der Bundesstraße 70n, Ortsumgehung Wettringen

der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Ortsumgehung Wettringen ist als Projekt NW 350 in den Bundesverkehrswegeplan 1992 eingestellt und als „vordringlicher Bedarf” ausgewiesen. Im Rahmen der Projektplanung sind von Bürgerinnen- und Bürgerseite umfangreiche Mängel an der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und der Umweltverträglichkeitsprüfung gerügt worden.

Hiernach sollen während der Offenlegungszeit keine hinreichend detaillierten Pläne ausgelegen haben, eine gültige Wasserschutzgebietsverordnung für das für die Wasserversorgung der Gemeinden Neuenkirchen und Wettringen zuständige Wasserschutzgebiet „Neuenkirchen-St. Arnold" existiere aufgrund gravierender Veränderungen der regionalen Wasserversorgung nicht und in die durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung seien Wasserschutzgebietszonen eingeflossen, die wiederum das Projekt B 70n nicht berücksichtigen. Zusätzlich seien Alternativen zur Trassenführung nicht oder nur unzureichend geprüft worden.

Durch die von Bürgerinnen- und Bürgerseite gerügten Mängel besteht die Gefahr, daß es zu Nachteilen für die Umwelt und zu erheblichen Mehrkosten bei der Durchführung des Projektes kommt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität des Raumordnungsverfahrens insgesamt und der Umweltverträglichkeitsstudie im besonderen?

Erfüllen beide sämtliche gesetzlichen Anforderungen?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die im Raumordnungsverfahren favorisierte Südvariante unter ökologischen Gesichtspunkten nicht die optimale Streckenführung darstellt?

3

Welche Gesichtspunkte gaben den Ausschlag, die derzeitige Planungsvariante gegenüber der ökologisch „besseren" Nordvariante oder der alternativen Streckenführung über die bestehenden Straßen L 567 und B 499 zu bevorzugen, da für die nördlichen Industriegebiete eine zusätzliche Anbindung geschaffen werden muß?

4

Sind der Bundesregierung Argumente und Ergebnisse bereits stattgefundener Prüfungen oder Abwägungen bekannt, die aus den Zielen des Bundesverkehrswegeplans und des Bundesfernstraßengesetzes gegen die Nordtrasse der B 70n bzw. der alternativen Streckenführung über die bestehenden Straßen L 567 und B 499 sprechen?

Wenn ja, welche sind dies?

5

Kann die in der Projektbeurteilung des Bundesverkehrswegeplans 1992 angegebene Transportkostensenkung um jährlich 2,378 Mio. DM auch bei einer alternativen Trassenführung erreicht werden, bzw. wie hoch sind die angenommenen Transportkostensenkungen bei der Nordtrasse der B 70n bzw. der alternativen Streckenführung über die bestehenden Straßen L 567 und B 499?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß im Rahmen der Planfeststellung während der Offenlegungszeit lediglich Pläne in unzureichendem Maßstab 1: 25 000 und unzureichender Qualität (Verkleinerungen von Originalplänen 1: 5 000) ausgelegt wurden, so daß für Anwohner und Landwirte das Ausmaß der Berührung ihrer Belange nicht konkret nachvollzogen werden konnte?

Sieht die Bundesregierung in dieser unzureichenden Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung Gefahren für die ordnungsgemäße und juristisch einwandfreie Planfeststellung?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die geplante Trassenführung mittig zwischen zwei Zuflußbereichen für die Wassergewinnungsanlagen „Neuenkirchen" und „St. Arnold II", und welche Vorkehrungen zum Schutz der betroffenen Wasserschutzgebiete sind aus Sicht des Bundes zu treffen?

8

Sieht die Bundesregierung in der Tatsache, daß z. Z. für die Gemeinde Neuenkirchen keine gültige Wasserschutzgebietsverordnung vorliegt, ein gravierendes Hindernis für die korrekte Durchführung des Raumordnungsverfahrens?

Wenn nein, warum nicht?

9

Kann die Nichtbeachtung der durch die Inbetriebnahme einer neuen Brunnengalerie des Wasserwerkes „Neuenkirchen-St. Arnold. II” im April 1989 aufgetretenen Änderungen der Grundwasserströme seitens der Gemeinde und des Landes im Rahmen der Ausweisung von Wasserschutzgebieten negative Auswirkungen für die Durchführung des Bauvorhabens B 70n haben?

10

Welche Risiken für die ordnungsgemäße und juristisch einwandfreie Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfung und Planfeststellung sowie zur Abwehr erfolgversprechender Klagen gegen das Projekt sieht die Bundesregierung in der Nichtveröffentlichung bzw. Nichterhebung von Umweltdaten nach der EG-Richtlinie 90/313/EWG durch die Gemeinde und das Land Nordrhein-Westfalen?

11

Wie erklärt die Bundesregierung die gravierenden Differenzen bei der Feststellung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses für die B 70 n zwischen der Fortschreibung des Bedarfsplans von 1985 mit einem Faktor von 1,44, der Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr vom 23. Oktober 1985 an den Kreis Steinfurt mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 0,20 sowie der dann erfolgten Einstellung der Ortsumgehung in den Bedarfsplan 1985 - als vordringlicher Bedarf - mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,44 und dem für den Bundesverkehrswegeplan 1992 ausgewiesenen Nutzen-Kosten-Verhältnis von 7,7?

12

Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Einstellung der Ortsumgehung Wettringen in den Bundesverkehrswegeplan 1992 als „vordringlicher Bedarf " angesichts der bis 1985 geringen Nutzen-Kosten-Relationen?

13

Auf welcher Grundlage beruht dann die Berechnung, wonach die Ortsumgehung Wettringen jetzt ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 7,7 erzielen soll, besteht bei dieser Berechnung Aktualisierungsbedarf durch die jetzt bekanntgewordenen Belastungen für Umwelt und Wasserwirtschaft?

14

Kann vor dem Hintergrund der fehlerhaften Ausweisung von Wasserschutz- und Wassereinzugsgebieten die positive Einschätzung der Umwelteffekte aus dem Bundesverkehrswegeplan 1992 von 1,393 Mio. DM p. a. aufrechterhalten werden?

15

Sind die im Bundesverkehrswegeplan 1992 prognostizierten Verkehrsstärken für das Jahr 2010 weiterhin aktuell?

Wenn nicht, welche aktuellen Prognosen liegen vor?

Bonn, den 3. April 1996

Gila Altmann (Aurich) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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