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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Eignung der Müllverbrennungstechnologie für moderne Abfallentsorgungskonzepte (G-SIG: 13011545)

Energieverbrauch durch Müllverbrennung, Vergleich mit biologisch-mechanischer Verarbeitung, Emissionen aus Müllverbrennungsanlagen, Bezeichnung von Schlacken als Wertstoffe

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

14.05.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/441518. 04. 96

Eignung der Müllverbrennungstechnologie für moderne Abfallentsorgungskonzepte

des Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Für welche Müllverbrennungsanlagen in der Bundesrepublik Deutschland gilt die Aussage aus dem Institut für Wasser, Boden, Lufthygiene (Berlin) vom 8. Januar 1995, daß „die für die Bearbeitung erforderliche Energie bereits im Restabfall enthalten ist, so daß kein zusätzlicher Energieaufwand zu erbringen ist"?

Für welche „modernen" Abfallverbrennungsanlagen in Planung wird dies behauptet?

2

Welche Brutto- und Nettowirkungsgrade werden an den in der Bundesrepublik Deutschland laufenden Müllheizkesseln beobachtet hinsichtlich

a) der reinen Dampferzeugung und

b) der Stromerzeugung aus diesem Dampf?

3

Welche Energien werden benötigt für

a) die Aufrechterhaltung der Feuerraum-Mindesttemperatur von 850°C,

b) Überhitzungen im Dampferzeuger zur Optimierung des thermodynamischen Wirkungsgrades,

c) die Aufrechterhaltung eines gleichmäßigen Ausbrands des zu verbrennenden Mülls,

d) die Wiederaufheizung von Rauchgasen hinter den Rauchgaswäschen zur Entfernung von Stickoxiden und Dioxinen?

4

In welcher Form werden die nach Frage 3 benötigten Energien in den Anlagen der Bundesrepublik Deutschland zugeführt?

5

Welche Mengen fossiler Energieträger werden

a) bei den laufenden Müllverbrennungsanlagen,

b) bei den geplanten Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland pro Müllkessel bzw. pro Tonne eingesetzten Mülls verbraucht, um die Vorgaben des § 4 (Feuerung) der 17. BImSchV zu erfüllen?

6

Welche Mengen fossiler Energieträger werden bei den in der Bundesrepublik Deutschland betriebenen biologisch-mechanischen Anlagen pro Tonne Müll bzw. pro Anlage verbraucht?

7

Wie sieht danach die Treibhaus-Relevanz für die Müllverbrennung einerseits und für die biologisch-mechanische Bearbeitung andererseits aus?

8

Welche biologischen Parameter kennzeichnen das Reaktionsverhalten von Restmüll besser als es der Parameter Glühverlust vermag?

9

Inwieweit lassen sich die jahrzehntelangen Emissionen der derzeit laufenden Müllverbrennungsanlagen in der Bundesrepublik Deutschland (tausende Tonnen reines Salzsäuregas, hunderte Tonnen an Staub und krebserzeugenden Schwermetallen, Kilogramme an Seveso-Dioxin-Äquivalenten) der Vergangenheit heutzutage kompensieren?

10

Inwieweit können die aus den heute laufenden Müllverbrennungsanlagen resultierenden Schlacken als „definierte Wertstoffe" bezeichnet werden?

Bonn, den 16. April 1996

Dr. Jürgen Rochlitz Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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