BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Übermittlung von Begutachtungsergebnissen an Träger von Pflegeeinrichtungen (G-SIG: 13011553)

Untersuchung stationärer Pflegeeinrichtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung im Zusammenhang mit der zweiten Stufe der Pflegeversicherung, Übermittlung der Ergebnisse bzw. der Eingruppierung an die Träger der Einrichtungen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

07.05.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/442322. 04. 96

Übermittlung von Begutachtungsergebnissen an Träger von Pflegeeinrichtungen

der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zur Vorbereitung der zweiten Stufe der Pflegeversicherung werden derzeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung in den stationären Pflegeeinrichtungen bundesweit Untersuchungen durchgeführt.

Dabei prüft der Medizinische Dienst im Auftrag der Pflegekassen, ob die stationär Untergebrachten pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Einrichtungsträger äußern Kritik an diesem Verfahren: Obwohl die künftige Finanzierungssituation ihrer Einrichtungen stark von den Ergebnissen der Eingruppierungen abhängig sei, würden sie durch die Pflegekassen nicht rechtzeitig informiert und so erheblichen Planungsunsicherheiten ausgesetzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus den Befürchtungen der Einrichtungsträger?

2

Existieren Vereinbarungen oder Absprachen darüber, wann die getroffenen Eingruppierungen den Einrichtungen übermittelt werden?

3

Beabsichtigt die Bundesregierung für eine zügigere Bekanntmachung der Eingruppierungen zu sorgen?

Bonn, den 17. April 1996

Andrea Fischer (Berlin) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen