Übermittlung von Begutachtungsergebnissen an Träger von Pflegeeinrichtungen
der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Zur Vorbereitung der zweiten Stufe der Pflegeversicherung werden derzeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung in den stationären Pflegeeinrichtungen bundesweit Untersuchungen durchgeführt.
Dabei prüft der Medizinische Dienst im Auftrag der Pflegekassen, ob die stationär Untergebrachten pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Einrichtungsträger äußern Kritik an diesem Verfahren: Obwohl die künftige Finanzierungssituation ihrer Einrichtungen stark von den Ergebnissen der Eingruppierungen abhängig sei, würden sie durch die Pflegekassen nicht rechtzeitig informiert und so erheblichen Planungsunsicherheiten ausgesetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus den Befürchtungen der Einrichtungsträger?
Existieren Vereinbarungen oder Absprachen darüber, wann die getroffenen Eingruppierungen den Einrichtungen übermittelt werden?
Beabsichtigt die Bundesregierung für eine zügigere Bekanntmachung der Eingruppierungen zu sorgen?