Sammlung pflanzengenetischer Ressourcen im Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben
der Abgeordneten Christel Deichmann, Ernst Bahr, Dr. Eberhard Brecht, Ingrid Becker-Inglau, Hans-Werner Bertl, Ursula Burchardt, Annette Faße, Günter Graf (Friesoythe), Hans-Joachim Hacker, Manfred Hampel, Dr. Barbara Hendricks, Monika Heubaum, Stephan Hilsberg, Wolfgang Ilte, Gabriele Iwersen, Ilse Janz, Dr. Uwe Jens, Sabine Kaspereit, Ernst Kastning, Hans-Peter Kemper, Marianne Klappert, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Konrad Kunick, Werner Labsch, Dr. Christine Lucyga, Winfried Mante, Christoph Matschie, Herbert Meißner, Gerhard Neumann (Gotha), Kurt Palis, Albrecht Papenroth, Otto Reschke, Reinhold Robbe, Dagmar Schmidt (Meschede), Regina Schmidt-Zadel, Walter Schöler, Dr. Mathias Schubert, Ilse Schumann, Horst Sielaff, Wieland Sorge, Jörg Tauss, Dr. Bodo Teichmann, Margitta Terborg, Dr. Gerald Thalheim, Matthias Weisheit, Jochen Welt, Heidemarie Wright
Vorbemerkung
Die züchterischen Fortschritte, nicht zuletzt auf der Grundlage der Bio- und Gentechnologie, storten die Gefahr einer Verengung der pflanzengenetischen Ressourcen in sich. Um so wichtiger ist die Erhaltung und Sicherung dieser Ressourcen zugunsten einer nachhaltigen Nutzung für künftige Generationen. Aus diesem Grunde hat die von der Bundesregierung beabsichtigte Neustrukturierung der Sammlungen genetischer Ressourcen landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Kulturpflanzen in Deutschland, insbesondere der Genbank in Gatersleben, eine besondere Bedeutung.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen9
Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung bei der Umstrukturierung der Genbank beim Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben?
Wie weit spielen dabei Gesichtspunkte zukünftiger Ernährungssicherung und der internationalen Zusammenarbeit bei der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen eine Rolle?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß bei Maßnahmen der Erhaltung und Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen durch das IPK die Bestimmungen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt beachtet werden?
Wie weit wurde das in der Genbank des IPK enthaltene pflanzengenetische Material mit finanzieller Unterstützung aus internationalen Quellen und im Rahmen bi- und multilateraler Vereinbarungen unter welchen Bedingungen erworben?
Wie soll zukünftig der Zugang zu dem pflanzengenetischen Material in der Genbank des IPK, insbesondere solchem, das vor Inkrafttreten des Übereinkommens zur biologischen Vielfalt erworben wurde, für in- und ausländische sowie öffentliche und private Nutzer geregelt werden?
Wie ist eigentumsrechtlich der Status des pflanzengenetischen Materials des IPK zu beurteilen?
Wer verfügt über das Material, und welche Nutzungsrechte bestehen?
Wem kommen Einnahmen aus Erlösen für Materialabgaben ggf. zugute?
Wie weit ist eine Erhaltung des Materials aus öffentlichem Interesse geboten?
Wie weit bestehen Rationalisierungs- und Kostensenkungsmöglichkeiten für die Erhaltung des Materials?
Wie kann seine Nutzung für Ausbildungs-, kulturelle, Forschungs-, Züchtungs- und Nutzungszwecke in der Landwirtschaft verbessert werden?
Wie weit besteht eine Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen und Initiativen zur Erhaltung und Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen?
Wie weit sind solche Einrichtungen und Initiativen bei den Maßnahmen zur Umstrukturierung der Genbank des IPK beteiligt?
Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem Land Sachsen-Anhalt bezüglich des IPK?
Welche Bundes- und Landesministerien sind in Aufsichtsgremien bei der Abstimmung über zu ergreifende Maßnahmen beteiligt?