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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Aufklärung der finanziellen Unregelmäßigkeiten bei der Deutschen Agentur für Raumfahrtangelegenheiten und Konsequenzen (G-SIG: 13013299)

Fehlüberweisung durch einen Projektleiter, Mißbrauch bei der Spesenabrechnung durch einen Geschäftsführer, Unregelmäßigkeiten im Beschaffungswesen bei Ausschreibungen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie

Datum

30.06.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1094605. 06. 98

Aufklärung der finanziellen Unregelmäßigkeiten bei der Deutschen Agentur für Raumfahrtangelegenheiten und Konsequenzen

der Abgeordneten Simone Probst und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Deutsche Agentur für Raumfahrtangelegenheiten und Berichte über finanzielle Unregelmäßigkeiten" (Drucksache 13/5183) hat die Bundesregierung im Juli 1996 darauf verwiesen, daß der Endbericht über die finanziellen Unregelmäßigkeiten im Beschaffungswesen der Agentur noch nicht vorliege und weitere Konsequenzen vom Ergebnis der Prüfung abhängig seien.

Presseberichten ist zu entnehmen, daß inzwischen gegen mehrere Mitarbeiter sowohl strafrechtlich (Korruptionsvorwürfe) als auch arbeitsrechtlich (fristlose Kündigung) vorgegangen worden ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

A. Fehlüberweisung von 620 000 DM durch einen Projektleiter

B. Mießbrauch bei der Spesenabrechnung durch einen Geschäftsführer

C. Unregelmäßigkeiten im Beschaffungswesen bei Ausschreibungen

Fragen11

1

Hat die o. g. Prüfung auch neue Erkenntnisse im Hinblick auf die Fehlüberweisung von 620 000 DM durch einen Projektleiter erbracht?

2

Wie ist der Stand des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens?

3

Wie hoch war der Schaden, der der Deutschen Agentur für Raumfahrtangelegenheiten (DARA) durch die falschen Abrechnungen des Geschäftsführers entstanden ist?

4

Entspricht es den Tatsachen, daß der Geschäftsführer nicht fristlos gekündigt wurde, sondern 60 % seines Gehalts bis zu fünf Jahre lang als Übergangsversorgung erhält (Focus Nr. 25, Juni 1995)?

Wenn ja, warum wurde keine fristlose Kündigung ausgesprochen?

5

Ist die DARA mittels einer Strafanzeige gegen den Geschäftsführer vorgegangen, und wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie ist der Stand des Verfahrens?

6

Wie hoch wurde nach Abschluß der Prüfung der Schaden durch die angeblich unkorrekten Beschaffungen beziffert?

Ist diese Schadenshöhe im Rahmen der Gerichtsverfahren als realistisch anerkannt worden?

7

Welche weiteren Ergebnisse hat der Prüfbericht erbracht (z. B. mangelnde Kontrolle durch Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Fachreferat)?

8

Welchen Stand haben die arbeitsrechtlichen Verfahren gegen Mitarbeiter des Beschaffungswesens (Arbeitsgerichtsprozeß und Verwaltungsgerichtsverfahren)?

9

Wurde im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren Anklage erhoben?

Wenn ja, wie war der Stand des Verfahrens?

10

Trifft es zu, daß die DARA (Arbeitsgerichtsprozeß) und das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (Verwaltungsgerichtsverfahren) mit den jeweils beauftragten Rechtsanwälten eine Honorarvereinbarung ohne Obergrenzen geschlossen haben?

Wenn ja, warum wurden keine Obergrenzen vereinbart?

11

Wie hoch sind die Kosten, die durch die Rechtsstreitigkeiten bis jetzt zu Lasten des Bundeshaushaltes insgesamt entstanden sind?

Bonn, den 5. Juni 1998

Simone Probst Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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