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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Modellregionen autonomes und vernetztes Fahren

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

30.01.2026

Aktualisiert

30.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/393130.01.2026

Modellregionen autonomes und vernetztes Fahren

der Abgeordneten Victoria Broßart, Swantje Henrike Michaelsen, Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Jahr 2021 verabschiedete Deutschland das weltweit erste Gesetz zum autonomen Fahren (bis Level 4), wodurch die Bundesrepublik zur Vorreiterin bei der Integration von Level‑4-Fahrzeugen in den Regelbetrieb wurde. Die aktuelle Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, Deutschland zum Leitmarkt für autonomes Fahren zu machen und gemeinsam mit den Ländern Modellregionen zu entwickeln und mitzufinanzieren.

Nach Ansicht der Fragestellenden kommt dem Einsatz von Level‑4-Fahrzeugen im öffentlichen Personennahverkehr zukünftig eine besondere Rolle zu. Autonome Fahrzeuge im ÖPNV bieten das Potenzial Teilhabe zu ermöglichen und damit zu mehr Mobilitätsgerechtigkeit beizutragen. Ferner können mit autonomen Fahrzeugen trotz des akuten Mangels an Busfahrer*innen und angespannten kommunalen Haushalten ÖPNV-Angebote, besonders auch im ländlichen Raum, ausgebaut werden. Autonome Fahrzeuge im ÖPNV könnten zukünftig zur Veränderung des Modal-Split führen und den Anteil des öffentlichen Verkehrs sogar auf bis zu 35 Prozent der Verkehrsleistung erhöhen (www.deutschebahn.com/resource/blob/13716080/2f2ddd8466675f69eb655136fcb487e5/01-2026_Langversion_Studie-Autonomes-Fahren-Schluessel-zur-Mobilitaet-von-Morgen-data.pdf).

Vor diesem Hintergrund sollten Modellregionen die Inbetriebnahme von Level‑4-Fahrzeugen im ÖPNV in den Mittelpunkt stellen und praktische Erfahrungen im Regelbetrieb sammeln.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wann plant die Bundesregierung die Modellregionen für autonomes und vernetztes Fahren festzulegen?

2

Wann plant die Bundesregierung die Modellregionen für autonomes und vernetztes Fahren in Betrieb zu setzen?

3

Wie lange sollen die Erprobungen des autonomen und vernetzen Fahrens in den Modellregionen dauern?

4

Nach welchen Kriterien sollen mögliche Modellregionen für autonomes und vernetztes Fahren ausgewählt werden und wie werden diese Kriterien erarbeitet?

5

Welche räumliche Gestaltung werden die Modellregionen aufweisen?

a) Wird es eine Modellregion im urbanen Raum geben?

b) Wird es eine Modellregion im suburbanen Raum geben?

c) Wird es eine Modellregion im ländlichen Raum geben?

d) Wird es bundeslandübergreifende Modellregionen geben?

e) Wird es grenzüberschreitende Modellregionen in Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten geben?

6

Inwieweit werden die autonomen Fahrzeuge in den Modellregionen barrierefrei nutzbar sein?

a) Wie soll insbesondere sichergestellt werden, dass der Ein- und Ausstieg auch dann allen Menschen möglich sein wird, wenn kein Personal mitfährt?

b) Falls nicht für alle Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eine barrierefreie Nutzung vorgesehen ist, warum nicht?

7

Welche Mobilitätsangebote sollen in den Modellregionen in Betrieb genommen werden und welche Rolle spielen dabei On-Demand-Shuttles und ÖPNV?

8

Wie viele autonome Fahrzeuge sollen mindestens je Modellregion eingesetzt werden?

9

In welcher Höhe stellt der Bund für Planung und Durchführung von Modellregionen bereit und plant die Bundesregierung diese Mittel zukünftig zu erhöhen?

10

Welche Mittel werden seitens der Länder für Planung und Durchführung von Modellregionen bereitgestellt?

11

Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Einrichtung von Modellregionen für autonomes und vernetztes Fahren?

12

Wie werden die aus den Modellregionen gewonnenen Erkenntnisse ausgewertet und wie sollen diese später für andere Regionen nutzbar gemacht werden?

13

Plant die Bundesregierung bereits vorhandene Projekte zum autonomen und vernetzen Fahren sowie deren Erkenntnisse und Erfahrungen in die neuen Modellregionen einfließen zu lassen, wenn ja, wie und wenn nicht warum nicht?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung des autonomen Fahrens in Deutschland seit der Einführung einzelner Pilotprojekte?

15

Wie und in welchem Zeitrahmen plant die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel, Deutschland zu einem Leitmarkt für autonomes Fahren zu entwickeln, umzusetzen?

16

Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass das Angebot mit autonomen Fahrzeugen im ÖPNV in den Modellregionen nach dem Ausschöpfen der Fördermittel des Bundes weiterhin bestehen bleibt?

17

Welche Anpassungen der physischen und digitalen Infrastruktur sind notwendig, um in den Modellregionen einen sicheren, fahrerlosen ÖPNV-Regelbetrieb zu gewährleisten, und unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der Förderung auch bauliche Maßnahmen zur Einrichtung spezieller Betriebsbereiche?

Berlin, den 28. Januar 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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