Brücken in Zuständigkeit des Bundes in Berlin – Zustände und Sanierungspläne
der Abgeordneten Andreas Audretsch, Dr. Moritz Heuberger, Lisa Paus, Julia Schneider, Hanna Steinmüller, Swantje Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Zustand vieler Brücken im Land Berlin ist desolat. Laut Medieninformationen sind 175 Brückenbauwerke in Zuständigkeit des Landes marode und müssen bis 2040 abgerissen und ersetzt werden (www.tagesspiegel.de/berlin/jede-sechste-brucke-in-berlin-ist-marode-diese-175-berliner-bauten-muessen-abgerissen-werden-15138364.html). Bundesweite Aufmerksamkeit erzeugte die kurzfristig notwendige Sperrung der Ringbahnbrücke der A 100, hier war eine Brücke in Zuständigkeit des Bundes betroffen. Mit dieser kleinen Anfrage will die fragestellende Fraktion mehr über den Zustand der in Zuständigkeit des Bundes liegenden Berliner Brücken in Erfahrung bringen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Brücken in Berlin befinden sich in der Zuständigkeit des Bundes bzw. der Deutschen Bahn/DB infraGO, der Autobahn GmbH und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes?
(bitte inklusive Baujahr auflisten)
Für die Brücken gemäß Frage 1 in Zuständigkeit der Autobahn GmbH,
a) welche Zustandsnoten und Traglastindexklassen wurden jeweils für diese Brücken gemäß Frage 1 zuletzt und in den Jahren seit 2015 ermittelt?
b) wie hoch ist die Anzahl und der Anteil dieser Brücken, die derzeit mit Zustandsnoten von 3,0 und schlechter bewertet werden?
c) wie hoch ist die Anzahl und der Anteil dieser Brücken, die derzeit einen Traglastindex von IV oder V aufweisen?
Für die Brücken gemäß Frage 1 in Zuständigkeit der Deutschen Bahn/DB InfraGO,
a) welche Zustandsnoten gemäß Infrastrukturzustands- und Entwicklungsbericht wurden jeweils für diese Brücken gemäß Frage 1 zuletzt und in den Jahren seit 2015 jeweils ermittelt?
b) wie hoch ist die Anzahl und der Anteil dieser Brücken, die derzeit mit Zustandsnoten von 4,0 und schlechter bewertet werden?
Für die Brücken in Zuständigkeit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes,
a) welche Zustandsnoten und welcher Tragfähigkeitsindex wurden jeweils für die Brücken gemäß Frage 1 zuletzt und in den Jahren seit 2015 jeweils ermittelt?
b) wie hoch ist die Anzahl und der Anteil dieser Brücken, die derzeit mit Zustandsnoten von 4,0 und schlechter bewertet werden?
c) wie hoch ist die Anzahl und der Anteil dieser Brücken, die sich laut Tragfähigkeitsindex in einem deutlichen Defizit oder in einem kritischen Zustand befinden?
Für welche der Brücken nach Frage 1 bestehen derzeit welche Planungen und Zeitpläne für Sanierung bzw. (Ersatz-)Neubau?
Welche Gesamtkosten sind dabei für jede dieser Brückensanierungen/ Neubauten angesetzt und in welcher Höhe ist jeweils die Finanzierung aus welchem Finanzierungsinstrument (Sondervermögen, regulärer Haushalt, weitere Finanzierungsquellen) gesichert?
Welche Abstimmungen wurden und werden dabei für jede dieser anstehenden Brückensanierungs- und Neubauvorhaben zwischen Bund, Land Berlin und Berliner Bezirksämtern unternommen?
Welche bauzeitlichen Umleitungskonzepte für die Verkehre wurden dabei für diese Sanierungs- und Neubauvorhaben für Brücken des Bundes bereits abgestimmt und festgelegt?
Für welche dieser Sanierungs- und Neubauvorhaben müssen noch bauzeitliche Umleitungskonzepte abgestimmt werden?
Wie laufen Abstimmungen für Umleitungskonzepte während Bauarbeiten an Brücken in Trägerschaft der Bundes im Land Berlin typischerweise ab, mit wie viel Vorlauf werden welche Stellen eingebunden?