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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet
Abkommen über die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und offene datenschutzrechtliche Probleme (G-SIG: 13011654)
Problem Datenschutzklausel beim Abschluß von Abkommen über die Bekämpfung der organisierten Kriminalität
Fraktion
SPD
Ressort
Bundesministerium des Innern
Datum
24.06.1996
Aktualisiert
26.07.2022
BT13/475323.05.1996
Abkommen über die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und offene datenschutzrechtliche Probleme
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/4753
23. 05. 96
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Hofmann (Volkach), Günter Graf (Friesoythe), Hans-Peter
Kemper, Fritz Rudolf Körper, Thomas Krüger, Dr. Uwe Küster, Dieter Maaß (Herne),
Dorle Marx, Dr. Willfried Penner, Bernd Reuter, Otto Schily, Gisela Schröter,
Johannes Singer, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Wieland Sorge, Dr. Peter Struck,
Uta Titze-Stecher, Siegfried Vergin, Ute Vogt (Pforzheim), Jochen Welt,
Dieter Wiefelspütz, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Abkommen über die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung
der organisierten Kriminalität und offene datenschutzrechtliche Probleme
Seit 1991 hat die Bundesregierung mit zahlreichen MOE-Staaten
Regierungsabkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit bei
der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des
Terrorismus (OK-Abkommen) in die Wege geleitet. Einige dieser
Abkommen sind in Kraft getreten, andere wiederum nur unterzeichnet,
und einige sind noch nicht abschließend ausgehandelt.
Seit ca. einem Jahr kommen die OK-Abkommen nicht voran, weil
Streit zwischen den beteiligten Ressorts (Bundesministerium des
Innern, Bundesministerium der Justiz und Auswärtigem Amt)
besteht. Grund hierfür ist die in den Abkommen enthaltene
sog. Datenschutzklausel (DSK). Aus deutscher Sicht dient sie der
Einhaltung unseres Datenschutzstandards, wonach die
Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland zu
nachrichtendienstlichen Zwecken verboten ist (sog. „polizeiliche
Zweckbindung"). Demzufolge enthält die DSK u. a. die Bestimmung,
daß personenbezogene Daten ausschließlich an
Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden dürfen.
Nachträglich und mit großer Verspätung ist innerhalb der
Bundesregierung erkannt worden, daß die DSK in den OK-
Abkommen, an die die ausländischen wie die deutsche Regierung
gleichermaßen gebunden sind, in Widerspruch zu deutschen
Gesetzen steht. Nach den Gesetzen über den
Bundesverfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen
Abschirmdienst sind Bundesbehörden, teilweise auch die Polizeien
der Länder und die Staatsanwaltschaften, nämlich verpflichtet,
ihnen aus dem Ausland bekanntgewordene Tatsachen, die für die
innere Sicherheit relevant sind, an die genannten Dienste zu
übermitteln.
Die Auflösung dieses Widerspruches ist den beteiligten
Bundesministerien bis heute nicht gelungen.
Seit Monaten zeigen sich die politisch Verantwortlichen nicht in
der Lage, eine Entscheidung herbeizuführen.
Diese Blockade führt zu schwerem Schaden für die innere
Sicherheit. Es ist mittlerweile Allgemeingut, daß die internationale
Zusammenarbeit der Polizeien auf der Grundlage von
Kooperationsabkommen eine zentrale Rolle in der
Verbrechensbekämpfung einnimmt. Das beschriebene Problem muß daher dringend
gelöst werden. Die Bundesregierung muß endlich zu einem in sich
schlüssigen, praktikablen und rechtlich einwandfreien Konzept
finden. Ausweichende Erklärungen einzelner Staatssekretäre
können nicht weiter hingenommen werden.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
1. Welche Gründe sind dafür maßgebend, daß die
Bundesregierung zunächst OK-Abkommen mit der genannten DSK
abschließt und erst anschließend das Verhältnis der DSK zu den
Gesetzen über den Bundesverfassungsschutz, den
Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst
problematisiert?
2. Stimmt die Bundesregierung der Ansicht zu, daß die DSK in
Widerspruch zu den o. a. Gesetzen steht?
3. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß nach deutschem
Datenschutzrecht eine Übermittlung personenbezogener
Daten ins Ausland verboten ist, wenn dort die Weiterleitung an
die jeweiligen Geheim- oder Nachrichtendienste zu besorgen
ist?
4. Stimmt die Bundesregierung der Ansicht zu, daß sich deutsche
Behörden aufgrund der in den OK-Abkommen enthaltenen
DSK entweder gesetzeswidrig verhalten müssen, weil sie
einschlägige, aufgrund der jeweiligen OK-Abkommen erlangte
personenbezogene Daten nicht an die Dienste weiterleiten,
oder sich völkervertragsrechtswidrig verhalten müssen, weil
sie entgegen der DSK an die Dienste übermitteln?
5. Wie werden die bereits in Kraft getretenen OK-Abkommen im
Hinblick auf die DSK auf deutscher Seite derzeit praktiziert
(bitte für jedes Abkommen gesondert aufführen)?
6. Hält die Bundesregierung die abgeschlossenen bzw. in Kraft
getretenen - und zukünftige - OK-Abkommen für
ratifizierungsbedürftig?
Wenn nein, warum nicht?
7. Beabsichtigt die Bundesregierung, die einschlägigen
deutschen Gesetze an die DSK der in Kraft getretenen OK-
Abkommen in der Weise anzupassen, daß eine Übermittlung der
aus dem Ausland erhaltenen personenbezogenen Daten an
die deutschen Dienste entfällt?
8. Wenn die Fragen 6 und 7 verneint werden: Welchen anderen
Lösungsweg schlägt die Bundesregierung zur Bereinigung der
beschriebenen Konfliktlage ein?
9. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß alleine die bei ihr
aufgetretenen Unsicherheiten zur DSK dem Inkrafttreten
bereits unterzeichneter Abkommen und dem Abschluß noch in
Verhandlungen befindlicher Abkommen im Wege steht?
Wenn nein, welche anderen Gründe gibt es noch (bitte nach
einzelnen Abkommen bzw. Verhandlungen aufschlüsseln)?
10. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß ein an
ausländische Regierungen gestelltes Ansinnen, sich in OK-
Abkommen auf sog. asymmetrische Datenschutzklauseln
einzulassen (die deutschen Behörden dürfen an ihre Dienste
übermitteln, die ausländischen Behörden hingegen nicht)
mangels Gegenseitigkeit für den Verhandlungspartner
unzumutbar ist, und daß alleine ein solches Ansinnen die
gegenseitigen Beziehungen zu beeinträchtigen geeignet ist?
Bonn, den 22. Mai 1996
Frank Hofmann (Volkach)
Gisela Schröter
Günter Graf (Friesoythe) Johannes Singer
Hans-Peter Kemper
Dr. Cornelie Sonntag -Wolgast
Fritz Rudolf Körper Wieland Sorge
Thomas Krüger
Dr. Peter Struck
Dr. Uwe Küster Uta Titze- Stecher
Dieter Maaß (Herne)
Siegfried Vergin
Dorle Marx
Ute Vogt (Pforzheim)
Dr. Willfried Penner
Jochen Welt
Bernd Reuter
Dieter Wiefelspütz
Otto Schily Rudolf Scharping und Fraktion]
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