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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Umwelt- und Sozialverträgliche Technik (3): Ersatz von Halon in Brandschutzanlagen (G-SIG: 13011677)

Menge des Ende 1993 als Brandlöschmittel, davon in Brandschutzanlagen, gelagerten Halons, Lagerung bei Einrichtungen ohne Ausnahmegenehmigung, inzwischen erfolgte Beseitigung, Anzahl und Kapazität der Entsorgungsanlagen für Halon, Freisetzung von Halon zur Vermeidung von Entsorgungskosten, Zeitraum für die vollständige Entsorgung, Alternativlöschmittel bzw. -verfahren, Forschungsvorhaben zu Brandschutzfragen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

24.06.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13481131.05. 95

Umwelt- und Sozialverträgliche Technik (3): Ersatz von Halon in Brandschutzanlagen

der Abgeordneten Dr. Manuel Kiper, Dr. Jürgen Rochlitz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Durch die Unterzeichnung des Montrealer Protokolls im Jahr 1987 hat sich die Bundesregierung zum vollständigen Verzicht auf ozonschädigende Stoffe völkerrechtlich verbindlich festgelegt.

Als Folge dieses Abkommens trat am 6. Mai 1991 die „Verordnung zum Verbot von bestimmten, die Ozonschicht abbauenden Halogenkohlenwasserstoffen" (FCKW-Halon-Verbots-Verordnung) in Kraft, nach der die Verwendung bzw. Lagerung von Halonen in der Bundesrepublik Deutschland verboten sind. Dieser Verordnung entsprechend hätten bis Ablauf der sog. „Aufbrauchsfrist" am 31. Dezember 1993 alle früher zum Brandschutz eingesetzten Halone entsorgt werden müssen.

Es ist jedoch zu konstatieren, daß eine umweltfreundliche Entsorgung des Halons, das sich in den Brandschutzanlagen von verschiedenen Einrichtungen befindet, äußerst langsam vonstattten geht. Verantwortlich für die Verzögerung sind u. a. mangelnde Alternativlöschmittel, zu geringe Entsorgungskapazitäten und die mangelnde Bereitschaft der zuständigen Behörden, die Umsetzung der Verordnung mit Nachdruck zu verfolgen.

Da davon auszugehen ist, daß das gelagerte Halon bei Bränden eingesetzt wird, besteht auch fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung immer noch eine Gefahr für die Umwelt durch die Freisetzung von FCKW. Angesichts der Sachlage erscheint ein stärkeres Engagement seitens der Bundesregierung notwendig, um die Durchsetzung dieser Verordnung zu beschleunigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Informationen liegen der Bundesregierung - insbesondere auch zur Kontrolle der Umsetzung des Montrealer Protokolls - zu folgenden Einzelpunkten vor:

a) Welche Menge Halon wurde Ende 1993 in der Bundesrepublik Deutschland als Brandlöschmittel noch gelagert, und wieviel befand sich noch in Brandschutzanlagen? Welcher Anteil davon befand sich bei Einrichtungen ohne Ausnahmegenehmigung? Welcher Anteil davon befand sich bei Behörden?

b) Welcher Anteil des Halons, der z. Z. des Inkrafttretens der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung bei Einrichtungen ohne Ausnahmegenehmigung gelagert bzw. in Löschanlagen eingesetzt wurde, ist inzwischen beseitigt worden? Wie viele Tonnen davon sind fachgerecht entsorgt worden? Wie viele Tonnen sind noch bei rücknahmepflichtigen Herstellern zwischengelagert? Wie viele Tonnen sind exportiert worden? Bei wie vielen Tonnen ist der Bundesregierung der Verbleib nicht bekannt?

c) Sind in den letzten zwei Jahren bei Einrichtungen ohne Ausnahmegenehmigung Brände ausgebrochen, bei denen Halon als Löschmittel verwendet wurde? Wenn ja, wie viele? Wieviel Halon wurde in diesen Fällen freigesetzt? Gab es in diesen Fällen eine strafrechtliche Verfolgung?

d) Sind in den letzten zwei Jahren Kontrollen zum Stand der Umsetzung der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung durchgeführt worden? Wenn ja, wie viele, in welchen Bundesländern und mit welchen Ergebnissen - insbesondere zu wie vielen Ordnungswidrigkeitsverfahren ist es gekommen? Wenn nein, warum nicht?

2

Wie viele Anlagen stehen z. Z. für die Entsorgung von Halon zur Verfügung, und wie viele Tonnen Halon können jährlich in diesen Anlagen entsorgt werden?

3

Welche Hindernisse stehen einer vollständigen Entsorgung des gelagerten bzw. in Löschanlagen eingesetzten Halons noch im Wege, und welche Kosten verbinden sich mit der Entsorgung?

4

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Halon einfach freigesetzt wurde, um die Kosten der Entsorgung zu vermeiden? Wenn ja, gab es in diesen Fällen nach Erkenntnissen der Bundesregierung eine strafrechtliche Verfolgung?

5

Von welchem Zeitraum geht die Bundesregierung aus, bis die Entsorgung vollzogen wird? Sind Initiativen der Bundesregierung geplant, um diesen Prozess zu beschleunigen? Wenn nein, warum nicht?

6

Welche Alternativlöschmittel bzw. -verfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung z. Z. auf dem Markt?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die verfügbaren Alternativlöschmittel bzw. Materialschutzverfahren unter Umweltschutz- und Arbeitsschutzgesichtspunkten?

8

Welche Forschungsvorhaben zu Brandschutzfragen hat die Bundesregierung in Auftrag gegeben oder plant sie?

Bonn, den 30. Mai 1996

Dr. Manuel Kiper Dr. Jürgen Rochlitz Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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