Zahnmedizinische Versorgung und Zahnprothetik
der Abgeordneten Monika Knoche, Marina Steindor und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. „Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung - Beitragsentlastungsgesetz - (BeitrEntlG)" sieht vor, daß Jugendliche des Jahrgangs 1979 und jünger keinen Zuschuß mehr für Zahnersatz (Kronen, Brücken oder Zahnprothesen) erhalten sollen. Der Wegfall des Zuschusses wird mit der Möglichkeit der regelmäßigen Inanspruchnahme zahnärztlicher Untersuchungen und der damit weitgehenden Vermeidung des Zahnersatzes begründet.
Die schleichende Ausgrenzung der Zahnprothetik trifft besonders Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Schichten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Menschen jährlich Kronen, Brücken oder Zahnprothesen benötigen? Wie viele davon sind Frauen, wie viele junge Erwachsene, wie viele Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren? Wie hoch sind die Ausgaben der Krankenkassen für Zahnprothesen insgesamt und nach Altersgruppen gestaffelt? Wie hoch sind die Zuzahlungen, die für einen durchschnittlichen prothetischen Versorgungsfall von den Versicherten selbst zu leisten sind? Wie hoch sind die Summen an Privatleistungen der Versicherten und die Gesamtausgaben der privaten Haushalte für die prothetische Versorgung?
Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der zahnmedizinischen Prophylaxe bei? Welche Formen sind der Bundesregierung bekannt? Wie viele Personen werden jährlich durch prophylaktische Maßnahmen erreicht?
Welchen besonderen Stellenwert räumt die Bundesregierung der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe ein? In welchen Bundesländern wird diese nach Erkenntnissen der Bundesregierung in größerem Ausmaß vom öffentlichen Gesundheitsdienst wahrgenommen? Wie hoch liegen (in diesen Bundesländern) die Kosten des zahnärztlichen öffentlichen Gesundheitsdienstes, und welchen Anteil hat dieser am Gesamtbudget des öffentlichen Gesundheitsdienstes? Wie hoch sind die Ausgaben der Krankenkassen für die Gruppenprophylaxe? Wie viele Jugendliche und Kinder erhalten im Rahmen der Gruppenprophylaxe bundesweit eine einmal jährliche Untersuchung und Zahngesundheitsaufklärung, Mundhygieneaufklärung und Zahnschmelzhärtung mit der für die Lokalanwendung von Fluoriden notwendigen Häufigkeit? Inwieweit hält die Bundesregierung die Flächendeckung und die Art der durchgeführten Maßnahmen für ausreichend, und welche weiterführenden Maßnahmen sollten ergriffen werden? Inwieweit erachtet die Bundesregierung eine stärkere Verpflichtung der Krankenkassen bei der Gruppenprophylaxe für erforderlich, und welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung hierfür vor?
Wie steht die- Bundesregierung zu den Bestrebungen der niedergelassenen Zahnärzte und Zahnärztinnen, Mittel der Gruppenprophylaxe für die individualprophylaktische Betreuung von Kindern mit hohem Kariesrisiko in der Zahnarztpraxis aufzuwenden? Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, die Altersbeschränkung der Gruppenprophylaxe gemäß § 21 SGB V auf die Altersgruppen bis 18 Jahre zu erweitern und die gruppenprophylaktische Betreuung auch beispielsweise von Behinderten- und Alteneinrichtungen vorzusehen? Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung hierfür vor?
Ist der Bundesregierung bekannt, bei wie vielen Kindern und Jugendlichen im Alter von sechs bis 19 Jahren im Rahmen der Individualprophylaxe jährlich einmal ein Mundhygienestatus erstellt wird? Wie viele Kinder und Jugendliche dieser Altersgruppe werden einmal im Jahr über Krankheitsursachen und deren Vermeidung aufgeklärt, wie viele erhalten jährlich eine lokale Schmelzhärtung und wie oft? Bei wie vielen Kindern und Jugendlichen sind die bleibenden großen Backenzähne mit einer Fissurenversiegelung versorgt? Wie sieht die Individualprophylaxe bei Kindern unter sechs Jahren aus, und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung? Wie hoch sind die Ausgaben der Krankenkassen für die Individualprophylaxe für Jugendliche und Kinder? Ist der Bundesregierung bekannt, ob eine Individualprophylaxe vordringlich von Kindern mit besonders hohem Erkrankungsrisiko in Anspruch genommen wird? Wie ist die Inanspruchnahme der individualprophylaktischen Maßnahmen bei Versicherten in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung? Hält es die Bundesregierung im Sinne einer eigenverantwortlichen Inanspruchnahme von Prophylaxeleistungen durch Erwachsene für sinnvoll, daß von zahnmedizinischen Fachhelfern und Fachhelferinnen oder anderem Assistenzpersonal erbrachte Präventionsleistungen auch ohne zahnärztliche Verordnung in Anspruch genommen werden können? Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung hierfür vor?
Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, daß die Mundgesundheit abhängig ist von der sozialen Schicht? Inwieweit hält es die Bundesregierung deshalb für erforderlich, besondere Maßnahmen für Jugendliche und Kinder aus sozial benachteiligten Schichten zu ergreifen? Inwieweit ist hierbei eine „aufsuchende" Betreuung unter Einsatz von Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie von Prophylaxehelfern und Prophylaxehelferinnen wichtig? Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung hierfür vor?
Inwieweit erachtet es die Bundesregierung für notwendig, besondere Angebote der Gruppen- und Individualprophylaxe für ausländische Jugendliche und Kinder bereitzustellen? Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis davon, daß es gezielte Programme gegeben hat bzw. gibt, und wie werden diese bewertet?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland im internationalen Vergleich? Welche Prophylaxemaßnahmen werden insbesondere in anderen europäischen Ländern ergriffen, wie sehen deren Erfolgsaussichten aus, und welche hält die Bundesregierung für nachahmenswert? Was hat die Bundesregierung gehindert, wie z. B. in der Schweiz, eine gut funktionierende Gruppenprophylaxe bei gleichzeitiger therapeutischer Betreuung in Schulzahnkliniken aufzubauen und zu verankern?
Inwieweit hält die Bundesregierung es für erforderlich, daß soziale Härtefälle bei der Zahnprothetik berücksichtigt werden? Welche Stellung haben diese zur Zeit? Wie will die Bundesregierung soziale Härtefälle in Zukunft besonders für Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren gesetzlich berücksichtigen?
Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, daß eine Abrechnung nach der „Gebührenordnung für Zahnärzte" um das rd. 1,7fache höher ist als nach dem Bewertungsmaßstab (BEMA)? Wie werden sog. Begleitleistungen (Spritzen, Aufbaufüllungen etc.) bei Zahnersatzleistungen abgerechnet? In welcher Form soll sich deren Abrechnung zukünftig gestalten? Wie bewertet sie dies, und welche Konsequenzen ist die Bundesregierung gewillt zu ziehen? Wie weit sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, daß für Jugendliche und Kinder aus sozial schwachen Schichten besondere Kompensationen ergriffen werden müssen? Inwieweit hält die Bundesregierung die unterschiedliche Vergütung für angemessen?
Wie viele Fälle von Vor- und Mängelbegutachtungen beim Zahnersatz sind der Bundesregierung bekannt? Welche Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Begutachtung beim Zahnersatz sieht die Bundesregierung? Welche Unterschiede gibt es bei der vertragszahnärztlichen Begutachtung in den einzelnen Bundesländern? Ist der Bundesregierung bekannt, ob in den Bundesländern die Möglichkeit besteht, Zweitgutachten einzuholen? Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von Patientenberatungsstellen in zahnmedizinischen Bereichen? Wie will die Bundesregierung die Patientenberatung im zahnmedizinischen Bereich unterstützen und ausbauen?