Neubau der Bundesstraße 498 auf dem Gebiet der Stadt Goslar
der Abgeordneten Dr. Manuel Kiper, Gila Altmann (Aurich), Ursula Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Zum „Sparpaket '96" der Bundesregierung trägt das Bundesministerium für Verkehr mit einem Beitrag von 1,04 Mrd. DM bei.
Auch für 1997 will das Bundesministerium der Finanzen den Ansatz des Einzelplans 12 über die rund drei Mrd. DM hinaus, die der Verkehrsetat 1997 bereits laut mittelfristiger Finanzplanung unter der Summe des Vorjahres liegt, noch weiter kürzen. Um so sinnvoller erscheint es, daß auch die Ausgaben für den Straßenaus- und -neubau zusammengestrichen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei einem Straßenbau Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis mehr zueinander stehen, die Auswirkungen auf Stadtstruktur und Landschaftsbild aber darüber hinaus gravierend sind. Ein Beispiel für eine solche Straßenbaumaßnahme ist die Neutrassierung der Bundesstraße 498 auf dem Gebiet der Stadt Goslar (Stadtteil Oker).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
In welcher Planungs- bzw. Realisierungsphase befindet sich das Projekt „Neutrassierung der B 498" in der Stadt Goslar? Wann wäre frühestens mit seiner Durchführung zu rechnen?
Mit welchen Kosten ist aus derzeitiger Sicht bei einer Realisierung der Baumaßnahme zu rechnen?
Ist es richtig, daß bei einer Verwirklichung der geplanten Trasse eine Altlastensanierung in großem Umfang notwendig werden würde? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Kosten werden für die Altlastensanierung veranschlagt? Wer wäre Kostenträger für die straßenbaubedingten Sanierungsmaßnahmen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Neutrassierung der Bundesstraße 498 lediglich eine einzige innerörtliche Straße entlastet, eine Vielzahl anderer Wohngebiete aber belastet würde? Welche Schlußfolgerungen zieht sie daraus?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die fehlende (Negativ-) Entscheidung des Bundes über die Finanzierung des angesprochenen Straßenneubaus die Sanierung des Stadtteiles Oker der Stadt Goslar unter ökologischen und städtebaulichen Gesichtspunkten seit Jahren blockiert wird, obwohl der Bund diese Sanierung selbst seit Mitte der 80er Jahre mit Millionenbeträgen aus Städtebauförderungsmitteln unterstützt hat?
Ist die Bundesregierung bereit, nunmehr auf die Neutrassierung der Bundesstraße 498 zu verzichten, um so Planungssicherheit für das betroffene Sanierungsgebiet zu schaffen? Wenn nein, was will der Bund tun, damit bis zu einer Realisierung der B 498 n in ferner Zukunft die städtebauliche Sanierung weitergeführt werden kann?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung städtebaulich und finanziell nicht sinnvoller, auf die Neutrassierung zu verzichten, um statt dessen die einzige durch den Neubau begünstigte Straße (die Bahnhofstraße) für den Schwerlastverkehr zu sperren und die Umwandlung des Straßenzuges in einen verkehrsberuhigten Bereich zu ermöglichen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann wird der Bund die Entlastung der genannten Straße anordnen?
In welcher Form überprüft die Bundesregierung den Bedarf, die Sinnhaftigkeit und die Finanzierbarkeit von Maßnahmen des Bundesstraßenneu- und ausbaus, die - wie im vorliegenden Fall - durch die Bauleitplanung einer betroffenen Kommune (hier bereits vor der Herstellung der deutschen Einheit) planerisch festgesetzt worden sind?