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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Abstufungsvorhaben des Bundesministeriums für Verkehr betreffend autobahnparallele Bundesstraßen (G-SIG: 13011812)

Abstufungskonzepte von 1987 und 1995 (Herabstufung zu Landesstraßen), generelle Netzbereinigung der Bundesfernstraßen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

01.08.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/524905. 07. 96

Abstufungsvorhaben des Bundesministeriums für Verkehr betreffend autobahnparallele Bundesstraßen

der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bereits 1987 hat das Bundesministerium für Verkehr auf Veranlassung des Bundesrechnungshofes ein Abstufungskonzept für autobahnparallele Bundesstraßen (Herabstufung zu Landesstraßen) entwickelt. Grundlage dieses Konzeptes war die Überlegung, daß Bundesstraßen, die in einem Abstand von weniger als fünf Kilometern parallel zu Bundesautobahnen verlaufen, nicht dem in § 1 des Bundesfernstraßengesetzes geforderten weiträumigen Verkehr dienen.

Im Jahr 1995 hat das Bundesministerium für Verkehr ein weitergehendes Abstufungskonzept vorgelegt, welches sich in der Umsetzung befindet.

Über diese Abstufungskonzepte hinaus hat das Bundesministerium für Verkehr angekündigt, eine generelle Netzbereinigung nach rechtlichen und funktionalen Maßstäben vorzunehmen. Ein diesbezüglicher Auftrag an ein Ingenieurbüro wurde bereits vergeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Mit welchen durchschnittlichen jährlichen Kosten für Betrieb, Unterhalt und Ersatzinvestitionen ist bei Bundesstraßen, differenziert nach tatsächlicher Ausbaubreite, pro Straßenkilometer zu rechnen?

2

Gibt es Studien, die belegen, daß Bundesstraßen, die in einem Abstand von weniger als fünf Kilometern parallel zu Bundesautobahnen verlaufen, nicht dem in § 1 des Bundesfernstraßengesetzes geforderten weiträumigen Verkehr dienen? Wenn ja, um welche Studien handelt es sich? Wenn nein, wie ist das Kriterium von fünf Kilometern zustande gekommen?

3

Welche Bundesstraßen, differenziert nach Bundesländern, umfaßte das Abstufungskonzept von 1987?

4

Welche Straßenlänge, differenziert nach Bundesländern, umfaßte das Abstufungskonzept von 1987?

5

Inwieweit ist das Abstufungskonzept von 1987 bereits umgesetzt worden?

6

Welche finanziellen Auswirkungen hatte das Abstufungskonzept von 1987 für die einzelnen Bundesländer?

7

Welche Bundesstraßen, differenziert nach Bundesländern, umfaßt das Abstufungskonzept von 1995?

8

Welche Straßenlänge, differenziert nach Bundesländern, umfaßt das Abstufungskonzept von 1995?

9

Inwieweit ist das Abstufungskonzept von 1995 bereits umgesetzt worden?

10

Mit welchen finanziellen Auswirkungen für die einzelnen Länder ist durch das Abstufungskonzept von 1995 zu rechnen?

11

Gibt es Unterschiede in den Abstufungskonzepten von 1987 und 1995 in den den Abstufungskonzepten zugrunde liegenden Abstufungskriterien?

12

Gibt es von seiten der Bundesländer Widersprüche bzw. Klagen gegen die Abstufung einzelner Bundesstraßen? Wenn ja, um welche Bundesstraßen und Bundesländer handelt es sich, und wie ist der aktuelle Verfahrensstand?

13

Welche Zielsetzung liegt dem Untersuchungskonzept für eine generelle Netzbereinigung der Bundesfernstraßen zugrunde? Wann wird dieses Konzept vorliegen?

14

Um welchen Betrag wird der Bundeshaushalt jährlich bei voller Umsetzung der Abstufungskonzepte von 1987 und 1995 voraussichtlich entlastet?

15

Ist im Rahmen der Abstufungskonzepte oder der generellen Netzbereinigung ein finanzieller Ausgleich für die Bundesländer geplant? Wenn ja, wie hoch soll dieser Ausgleich sein, und nach welchen Kriterien soll er berechnet werden? Wenn nein, warum nicht?

Bonn, den 2. Juli 1996

Gila Altmann (Aurich) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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