Lieferung von MSG-90-Gewehren an Indonesien (II)
der Abgeordneten Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Antwort auf die Kleine Anfrage zur Lieferung von MSG-90-Gewehren an Indonesien (Drucksache 13/4704) heißt es, daß zwei MSG-90-Gewehre vor fünf Jahren nach Indonesien geliefert wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Handelt es sich bei den MSG-90-Gewehren um Versuchsmuster?
Wann wurde die Lieferung der zwei Gewehre von der Bundesregierung genehmigt?
Handelt es sich um eine vollständige Ausfuhr oder um eine vorübergehende Ausfuhr zur Vorführung bzw. Erprobung?
Falls es sich um eine vorübergehende Ausfuhr handelte, für welchen Zeitraum galt sie?
Liegen inzwischen weitere Genehmigungsanträge für die Lieferung von MSG-90-Gewehren an Indonesien vor?
Wurden bisher MSG-90-Gewehre aus der Bundesrepublik Deutschland exportiert, und wenn ja, wann, in welches Land und in welcher Stückzahl?
Werden MSG-90-Gewehre nur in der Bundesrepublik Deutschland gefertigt, oder werden sie auch in anderen Ländern in Lizenz gefertigt?
Falls MSG-90-Gewehre in anderen Ländern in Lizenz gefertigt werden, in welchen Ländern, seit wann und in welcher Stückzahl?
Welche Möglichkeiten der Endverbleibskontrolle von im Ausland in Lizenz angefertigten MSG-90-Gewehren hat die Bundesregierung, und welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, gegebenenfalls einen Export zu verhindern?