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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Lieferung von MSG-90-Gewehren an Indonesien (II) (G-SIG: 13011820)

Lieferung von 2 MSG-90-Gewehren vor 5 Jahren an Indonesien, Export weiterer Gewehre, auch in andere Länder, Endverbleibskontrolle bei Lizenzfertigung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

13.08.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/527612. 07. 96

Lieferung von MSG-90-Gewehren an Indonesien (II)

der Abgeordneten Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In der Antwort auf die Kleine Anfrage zur Lieferung von MSG-90-Gewehren an Indonesien (Drucksache 13/4704) heißt es, daß zwei MSG-90-Gewehre vor fünf Jahren nach Indonesien geliefert wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Handelt es sich bei den MSG-90-Gewehren um Versuchsmuster?

2

Wann wurde die Lieferung der zwei Gewehre von der Bundesregierung genehmigt?

3

Handelt es sich um eine vollständige Ausfuhr oder um eine vorübergehende Ausfuhr zur Vorführung bzw. Erprobung?

4

Falls es sich um eine vorübergehende Ausfuhr handelte, für welchen Zeitraum galt sie?

5

Liegen inzwischen weitere Genehmigungsanträge für die Lieferung von MSG-90-Gewehren an Indonesien vor?

6

Wurden bisher MSG-90-Gewehre aus der Bundesrepublik Deutschland exportiert, und wenn ja, wann, in welches Land und in welcher Stückzahl?

7

Werden MSG-90-Gewehre nur in der Bundesrepublik Deutschland gefertigt, oder werden sie auch in anderen Ländern in Lizenz gefertigt?

8

Falls MSG-90-Gewehre in anderen Ländern in Lizenz gefertigt werden, in welchen Ländern, seit wann und in welcher Stückzahl?

9

Welche Möglichkeiten der Endverbleibskontrolle von im Ausland in Lizenz angefertigten MSG-90-Gewehren hat die Bundesregierung, und welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, gegebenenfalls einen Export zu verhindern?

Bonn, den 11. Juli 1996

Angelika Beer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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