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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Politische Situation und Lage der Menschenrechte in Zaire (G-SIG: 13011831)

Demokratisierungsprozeß in Zaire, gewaltsame Übergriffe gegen Oppositionelle, Verfolgung von Menschenrechtsaktivisten, Auswirkungen auf die Entwicklungszusammenarbeit, Zahl und Verbleib der nach Zaire abgeschobenen Asylbewerber

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

26.08.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/531117. 07. 96

Politische Situation und Lage der Menschenrechte in Zaire

der Abgeordneten Dr. Uschi Eid, Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Lage in Zaire ist einerseits durch politische und soziale Wirren und einen fortschreitenden Zerfall der zentralstaatlichen Strukturen gekennzeichnet. Andererseits stehen in Zaire wichtige politische Ereignisse bevor: das Referendum über eine neue Verfassung (Dezember 1996), die Präsidentschaftswahlen (Mai 1997), die Parlamentswahlen (Juni 1997).

Es ist fraglich, ob die z. Z. stattfindende Übergangsperiode tatsächlich zu einer Demokratisierung und politischen Stabilisierung oder zur weiteren Verfestigung der Herrschaft von Präsident Mobutu führen wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die politische Entwicklung in Zaire seit der formalen Abschaffung des Einparteiensystems durch Präsident Mobutu im April 1990?

2

Kann nach Ansicht der Bundesregierung in Zaire tatsächlich von einem Demokratisierungsprozeß gesprochen werden angesichts des nach wie vor entscheidenden Einflusses von Präsident Mobutu als Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige sog. „Übergangsperiode" bis zum geplanten Referendum über die neue Verfassung im Dezember 1996, zu den Präsidentschaftswahlen im Mai 1997 und zu den Parlamentswahlen im Juni 1997?

4

In welcher Weise wird sich die Bundesregierung an der Unterstützung demokratischer Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Zaire beteiligen?

5

Können die Oppositionsparteien in Zaire nach Ansicht der Bundesregierung ihre politischen Aktivitäten frei entfalten? Wenn nein, in welcher Weise werden sie behindert?

6

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über evtl. Einschränkungen und Behinderungen der Arbeit oppositioneller Parteien, insbesondere der Oppositionsparteien UDPS, PALU, CDS und NMC/L, vor?

7

Hat es nach Erkenntnissen der Bundesregierung in Zaire eine Untersuchung über die Verantwortlichkeit für die blutige Niederschlagung der am 29. Juli 1995 von der PALU organisierten Demonstration vor dem zairischen Parlament gegeben, bei der zahlreiche Menschen getötet und verletzt wurden? Wenn ja, wurden Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen?

8

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Schicksal der am 29. Juli 1995 und an den folgenden Tagen verhafteten Demonstranten vor?

9

Sind der Bundesregierung nach den tragischen Ereignissen vom Juli 1995 weitere gewaltsame Übergriffe gegen Oppositionelle bekannt? Wenn ja, welche? Wer trug dafür die Verantwortung?

10

Wie hat sich die Menschenrechtssituation in Zaire seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom Mai 1995 (Drucksache 13/1341) entwickelt?

11

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die verstärkte Behinderung der Arbeit und Verfolgung von Menschenrechtsaktivisten vor?

12

Welche Konsequenz hat die Einschätzung der Situation in Zaire durch die Bundesregierung im Hinblick auf eine mögliche Aufnahme der Entwicklungszusammenarbeit?

13

Aus welchen Titeln welcher Bundesministerien und in welcher Höhe werden bzw. wurden Projekte in Zaire finanziert, und wer sind die Projektträger?

14

Wie viele Staatsbürger Zaires sind seit dem 1. Januar 1995 aus der Bundesrepublik Deutschland nach Zaire abgeschoben worden?

15

Verfügt die Bundesregierung inzwischen über Informationen über den Verbleib des im Mai 1996 aus der Bundesrepublik Deutschland abgeschobenen Asylbewerbers N. Kabuiko, der Presseberichten zufolge nach seiner Abschiebung in Zaire „verschwunden" ist?

16

Liegen der Bundesregierung darüber hinaus Erkenntnisse vor, daß nach Zaire abgeschobene Personen nach ihrer Rückkehr verschwanden, verhaftet, mißhandelt oder in anderer Weise verfolgt und menschenunwürdig behandelt wurden?

17

Sind der Bundesregierung die in einer Dokumentation des Aachener Flüchtlingsrats genannten Fälle über das Schicksal abgeschobener Asylbewerber aus Zaire bekannt, und wie bewertet die Bundesregierung diese Informationen?

18

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des UNHCR, wonach eine Rückkehrgefährdung insbesondere bei folgenden Personengruppen gegeben ist:

— aktive Mitglieder oppositioneller Parteien, wie UDPS, MNC/L, PALU und andere im Oppositionsbündnis USORAL zusammengeschlossene Parteien;

— Journalisten, die sich in der Presse kritisch über Präsident Mobutu geäußert haben;

— Angehörige des Volkes der Luba (Baluba) und der aus Nord-Kivu stammenden Banyarwandas;

— Verweigerer, Deserteure, Abtrünnige der Armee, der Polizei und der Sicherheitsdienste?

Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

19

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeit einer Sondereinheit des zairischen „Service National d'Intelligence et de Protection (SNIP)" in anderen Staaten, insbesondere in den europäischen Staaten, die eine nennenswerte Zahl von zairischen Flüchtlingen beherbergen?

Bonn, den 17. Juli 1996

Dr. Uschi Eid Amke Dietert-Scheuer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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