Der Brandanschlag in einer Lübecker Asylunterkunft (II)
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Die bisherige Ermittlungsarbeit der zuständigen Sonderkommission der Polizeidirektion Schleswig-Holstein und der Staatsanwaltschaft Lübeck bezüglich des Brandanschlages auf eine Asylunterkunft in der Lübecker Hafenstraße in der Nacht vom 17. auf den 18. Januar 1996 wurde zuletzt Anfang Juli 1996 in den Medien scharf kritisiert. Die Ermittlungsbehörden hätten demnach einseitig die Spuren verfolgt, die den 20jährigen Libanesen Safwan Eid belasteten, während die Spuren, die ins rechtsextreme Lager führten, gar nicht oder nur ungenügend verfolgt worden sind. Der beschuldigte Libanese Safwan Eid mußte mittlerweile aus der Untersuchungshaft entlassen werden.
Die Berliner ,,tageszeitung" (taz), der „Spiegel" und die „Junge Welt" listen folgende Kritikpunkte bezüglich der bisherigen Ermittlungsarbeit auf:
- So hätten drei der vier zunächst des Brandanschlags verdächtigten rechtsextremen Jugendlichen aus Grevesmühlen unmittelbar nach ihrer Verhaftung Brandspuren an den Haaren aufgewiesen. Einer der Jugendlichen gab gegenüber der Polizei an, mit einer Sprayflasche versucht zu haben, einen Hund anzuzünden. Ein Zweiter will sich die Haare beim Anzünden seines Ofens angesengt haben. Ein Dritter will angeblich im Dunkeln Sprit aus einem Mofa-Tank abgezapft haben. Durch das Benutzen eines Feuerzeuges sei eine Stichflamme „hochgezischt" (vgl. auch „Der Spiegel" 28/1996, S. 37). Diesen durch keine Sachbeweise erhärteten Schutzbehauptungen der Rechtsextremisten fügt der Leitende Lübecker Staatsanwalt Schultz eine eigene Entlastungsversion hinzu: ,,,Möglicherweise rühren die Versengungen der drei Beschuldigten auch daher, daß sie gestohlene Fahrzeuge ansteckten, nachdem diese ausgeschlachtet worden sind'. Konkrete Belege für diese These fehlen freilich" (ebenda).
- Die vier verdächtigten Rechtsextremisten sollen aus Sicht der Staatsanwaltschaft „ein hieb- und stichfestes Alibi" haben. Sie sollen zu der von der Staatsanwaltschaft angenommenen Tatzeit (angeblich um 3.15 Uhr) an einer sechs Kilometer vom Brandort entfernten Tankstelle von einer Polizeistreife gesehen worden sein. Auch um 3.19 Uhr sollen sie - ausweislich eines Kassenbons - noch dort gewesen sein. Ob jedoch die Kassenuhr der Tankstelle die Uhrzeit korrekt angab, wurde nie überprüft (vgl. taz, 8. Juli 1996).
- — Zudem erklärte das Lübecker Landgericht letzte Woche, daß der von der Staatsanwaltschaft angenommene Tatzeitpunkt „nicht feststehe" (taz, 8. Juli 1996).
Schließlich wird auch der von der Staatsanwaltschaft angenommene Ausbruchsort des Brandes in der Asylunterkunft durch ein Gutachten des Brandschutzexperten Ernst Achilles in Zweifel gezogen. Bisher hatte die Staatsanwaltschaft immer behauptet, der Brand wäre nach dem bisherigen Ermittlungsstand im ersten Stock des Hauses gelegt worden. Die „Junge Welt" schreibt dazu: „Der Frankfurter Professor hatte im April die kriminalpolizeilichen Untersuchungen des Brandhauses fundamental in Frage gestellt und einen Anschlag von außen nicht ausgeschlossen" (Junge Welt, 3. Juli 1996). Die Jugendkammerrichter räumten gegen die bisherigen Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft bezüglich des Brandherdes und des Brandverlaufs „erhebliche Zweifel" ein (ebenda).
Nunmehr wurde bekannt, daß der Hauptbelastungszeuge gegen den 20jährigen Libanesen, der Sanitäter Jens L., Kontakte zur rechtsextremen Szene, u. a. zu dem in Verdacht geratenen Skinhead Maik W., gehabt haben soll. So soll sich der Name von L. in einem im von W. bewohnten Zimmer in einer betreuten Jugendwohnung in der Nähe von Rostock zurückgelassenen Notizbuch befunden haben (vgl. taz, 8. Juli 1996 und Spiegel 28/96).
L. hatte Safwan Eid beschuldigt, daß dieser ihm - unmittelbar nach dem Brand - auf der Fahrt ins Krankenhaus gestanden haben soll: „Wir waren es". L. hatte sich nicht sofort nach dem angeblichen „Geständnis" Eids bei der Polizei gemeldet, sondern erst zwei Tage danach seine Aussage zu Protokoll. gegeben. L. soll von seinem Freund Matthias H. gedrängt worden sein, den Libanesen zu belasten. Die „taz" berichtet diesbezüglich aus den Akten der Staatsanwaltschaft, aus denen hervorginge, daß L. „nicht aus freien Stücken zur Polizei ging". Die „taz" schreibt weiter: „(...) daß Matthias H. telefonisch den Kontakt zu den Ermittlern herstellte, nachdem die vorläufige Festnahme der vier Tatverdächtigen aus Grevesmühlen bekanntgeworden war" (taz, 8. Juli 1996).
H. war beim Malteser Hilfsdienst beschäftigt und in jener Nacht als Retter eingesetzt. Bei einer Durchsuchung seines Spindes beim Malteser Hilfsdienst ist inzwischen zahlreiches rechtsextremes Propagandamaterial gefunden worden, u. a. ein Protokoll oder Plan für den Aufbau einer Wehrsportgruppe in Lübeck. Den Recherchen zufolge soll H. engen Kontakt zu dem Grevesmühlener Maik W. haben (Junge Welt, 3. Juli 1996).
Die Sanitäter L. und H. verstrickten sich - bei Nachvernehmungen - in Widersprüche. Gegenüber die Polizei sagte L. aus, daß der Libanese ihm im Wagen das Geständnis offenbart haben will. H. sagte aber aus, daß L. ihm dieses Geständnis des Libanesen schon vor der Fahrt zum Krankenhaus mitgeteilt habe (vgl. taz, 8. Juli 1996).
Die „taz" schreibt, daß es noch eine weitere Spur gibt: „Die Grevesmühlerin Kerstin B., bei der Maik W. im Winter einige Wochen wohnte, fand in den zurückgelassenen Aufzeichnungen des jungen Skins nicht nur den Namen von Jens L., sondern auch die Namen von André B. und Mike E. Zwei namensgleiche Männer waren im vergangenen Oktober von Safwan Eid und einem seiner Brüder gestellt worden, als sie sich vor dem Flüchtlingsheim an dem Auto der libanesischen Familie zu schaffen machten" (taz, 8. Juli 1996).
Vielleicht wäre es sachgerechter gewesen, wenn sich die Generalbundesanwaltschaft (GBA) nicht bereits am Nachmittag des 20. Januar aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Lübeck zurückgezogen hätte, nachdem der in die Hansestadt gesandte GBA-Beamte den Anfangsverdacht einer fremdenfeindlich motivierten Straftat durch die bis dahin zweitägigen Ermittlungen als „widerlegt" ansah (Drucksache 13/4298, S. 2).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) aus welchen BKA-Abteilungen waren zu welchem Zweck (Spurensicherung, Vernehmung etc.) in Lübeck eingesetzt?
Welche weiteren Tätigkeiten hat das BKA - z. B. im Wege der Amtshilfe - in diesem Ermittlungskomplex geleistet?
Bis wann exakt waren die Verbindungsbeamten des BKA in Lübeck?
Wodurch wurde nach Ansicht des GBA und des BKA der Anfangsverdacht einer fremdenfeindlich motivierten Straftat „widerlegt"?
War dem BKA und GBA zu dem Zeitpunkt, als die Ermittlungen wegen eines fremdenfeindlich motivierten Anschlags eingestellt worden waren, bekannt, daß bei drei der festgenommenen und des Brandanschlags verdächtigten Jugendlichen Brandspuren festgestellt wurden?
Wenn ja, war dem BKA und GBA bekannt, mit welchen Schutzbehauptungen die drei Verdächtigen die Herkunft der Brandspuren erklärt haben?
Hatten sich schon in der Zeit, als Beamte des GBA und des BKA in Lübeck vor Ort waren, Matthias H. und Jens L. als Zeugen gemeldet und Safwan Eid belastet?
War dem BKA und dem GBA zu jenem Zeitpunkt bekannt, daß die Zeugen Matthias H. und Jens L. Verbindungen ins rechtsextreme Lager hatten bzw. noch haben?
Hat die Bundesregierung verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse über die Zeugen Matthias H. und Jens L.?
Wenn ja, seit wann hat sie welche Erkenntnisse, und wann hat sie diese an die ermittelnden Behörden weitergeleitet?
Hat die Bundesregierung verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse über André B. und Mike E.?
Wenn ja, seit wann hat sie welche Erkenntnisse, und wann hat sie diese an die ermittelnden Behörden weitergeleitet?
Wurden GBA und BKA während der Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Lübeck und der Sonderkommission der Polizeidirektion Schleswig-Holstein Süd über den Stand der Ergebnisse informiert, und wenn ja, wann und worüber?
Ergeben sich nach Ansicht von BKA und GBA aus den jetzt bekanntgewordenen Fakten Anhaltspunkte dafür, daß es sich bei dem Brand in der Asylunterkunft um einen fremdenfeindlich motivierten Anschlag handeln könnte?
Wenn ja, hat der GBA die Ermittlungen übernommen, und wann ist dies erfolgt?
Wenn nein, warum nicht?