Das Europäische Zentrum für Minderheitenfragen
der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Noch in diesem Jahr soll das Europäische Zentrum für Minderheitenfragen (EZM) in Flensburg eröffnet werden. Getragen wird die Einrichtung derzeit Von der Bundesregierung, dem Land Schleswig-Holstein und dem Königreich Dänemark. Am Vorbereitungsausschuß waren darüber hinaus auch Minderheitenvertreter beteiligt. Nach einer Presseerklärung des schleswig-holsteinischen Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten, Gerd Walter, vom 27. März 1996, soll dem EZM eine „gesamteuropäische Aufgabenstellung" zufallen.
In der Öffentlichkeit ist bisher nur sehr wenig über die Konzeption und Aufgabenstellung des EZM bekannt geworden, obwohl das Themenfeld, mit dem sich die Einrichtung befassen soll, vieldeutig und umstritten ist. Besonders auf europäischer Ebene hat die Debatte um das „Europäische Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten" Defizite und Diskussionsbedarf verdeutlicht, die sich bereits in der Unmöglichkeit zeigten, eine einheitliche Minderheitendefinition zu formulieren.
Auch in der Bundesrepublik Deutschland selbst ist die Minderheitenpolitik der Bundesregierung umstritten. Zwar wurde allgemein begrüßt, daß seit Mai 1995 neben der dänischen und sorbischen Minderheit auch Friesen und Sinti und Roma unter den Schutz des Rahmenabkommens gestellt wurden, die zahlenmäßig weitaus größeren „neuen Minderheiten", wie sie in den letzten Jahrzehnten durch Migration entstanden sind, wurden jedoch nicht als „nationale Minderheiten" anerkannt. Dabei stellt die Diskriminierung gerade dieser Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland ein Problem dar, das dringend einer Lösung bedarf.
Laut einer Meldung der Agence France-Presse vom 11. Mai 1995 erklärte das Bundesministerium der Justiz dazu: „Für die Gastarbeiter streben wir eine Integrierung in die Gesellschaft an; dies würde durch die Aufnahme dieser Bevölkerungsgruppe in den Konventionsschutz nicht unbedingt gefördert" . Hier zeigen sich in der innerstaatlichen Politik bereits zwei verschiedene Ansätze. Während einerseits die Eigenarten und Unterschiedlichkeiten kleiner sog. „Volksgruppen" gepflegt und gefördert werden, wird die gleiche Politik gegenüber zahlenmäßig stärkeren Bevölkerungsgruppen aufgrund der Befürchtung einer möglichen Desintegration abgelehnt. Es muß daher in Frage gestellt werden, ob die von Gerd Walter in der o. g. Presseerklärung als beispielhaft dargestellte Minderheitenpolitik im deutsch/dänischen Grenzland überhaupt übertragbar ist.
Gerade im gesamteuropäischen Rahmen birgt diese Minderheitenpolitik die Gefahr einer Desintegration in sich, die nicht nur dem Bemühen um eine Überwindung nationaler Gegensätze im europäischen Einigungsprozeß zuwiderlaufen, sondern auch die zwischenstaatlichen Beziehungen beeinträchtigen könnte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welches Konzept liegt der Gründung des EZM zugrunde, und welches sind die binational vereinbarten Aufgabenfelder?
Welches sind die satzungsgemäßen Gremien des EZM, wie wird über deren Besetzung entschieden, und inwieweit ist die Bundesregierung darin vertreten?
a) Aus welchen Personen besteht der Gründungsvorstand des EZM?
b) In welchen Medien wird die Ausschreibung für die Stelle der Direktorin oder des Direktors des EZM veröffentlicht, und welches Gremium entscheidet über die Einstellung der Direktorin oder des Direktors und über die Einstellung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen?
Wie setzt sich der Vorbereitungsausschuß des EZM zusammen, und welche Minderheitenvertreter sind do rt beteiligt? Welche Kriterien lagen der Standortentscheidung des EZM zugrunde?
Welche Definition des Minderheitenbegriffs liegt der Arbeit des EZM zugrunde, und inwieweit unterscheidet sich diese Definition von denen anderer europäischer Regierungen?
In welcher Weise berücksichtigt die Konzeption des EZM im Rahmen seiner „gesamteuropäischen Aufgabenstellung" die jeweils unterschiedlichen Minderheitendefinitionen anderer europäischer Staaten, wie sie im Zuge der Diskussion um das Europäische Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten deutlich geworden sind?
Warum wurde das EZM als binationales Zentrum gegründet, und welches waren ggf. die Hinderungsgründe, weitere europäische Staaten an dem Vorbereitungsausschuß zu beteiligen, im Hinblick darauf, daß dem EZM eine „gesamteuropäische Aufgabenstellung" zugewiesen wird?
Warum wird das EZM aus dem Etat des Bundesministeriums des Innern finanziert, und welches waren im Hinblick auf die „gesamteuropäische Aufgabenstellung" die Hinderungsgründe für eine Zuständigkeit des Auswärtigen Amtes?
Welche Nichtregierungsorganisationen sollen in welcher Weise in die Arbeit des EZM einbezogen werden, und inwieweit soll insbesondere die „Föderalistische Union europäischer Volksgruppen" (FUEV) in die Arbeit des EZM einbezogen werden?
In welcher Weise wird sich das EZM mit den sog. „neuen Minderheiten" in der Bundesrepublik Deutschland befassen, wie sie durch Migration in den letzten Jahrzehnten entstanden sind?
Wie erklärt die Bundesregierung hinsichtlich ihrer Integrationsbemühungen gegenüber den sog. „neuen Minderheiten" ihre besondere Förderung der Eigenarten und Besonderheiten sog. „nationaler Minderheiten"?