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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Erfassung von israelbezogenem Antisemitismus und dessen Zuordnung im System der politisch motivierten Kriminalität

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

27.04.2026

Aktualisiert

06.05.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/526813.04.2026

Erfassung von israelbezogenem Antisemitismus und dessen Zuordnung im System der politisch motivierten Kriminalität

der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Alexander Gauland, Martin Hess, Knuth Meyer-Soltau, Thomas Fetsch, Dr. Christoph Birghan, Beatrix von Storch, Lukas Rehm, Gerold Otten, Dr. Malte Kaufmann, Erhard Brucker, Edgar Naujok, Iris Nieland, Bernd Schattner, Kurt Kleinschmidt, Thomas Dietz, Andreas Mayer, Stefan Keuter, Dr. Michael Blos, Udo Theodor Hemmelgarn, Uwe Schulz, Dr. Maximilian Krah, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Antisemitische Straftaten werden in Deutschland in der statistischen Erfassung politisch motivierter Kriminalität überwiegend dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet (www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKZahlen2024/PMKZahlen2024.html, vgl. aber www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/antisemitismus-2024-bericht-100.html). Gleichzeitig mehren sich Hinweise darauf, dass antisemitische Einstellungen und Vorfälle auch in anderen politischen und gesellschaftlichen Milieus auftreten, insbesondere im Zusammenhang mit israelbezogenem Antisemitismus und politischen Debatten zum Nahostkonflikt (https://mediendienst-integration.de/rassismus-und-antisemitismus/antisemitismus/antisemitische-einstellungen-in-deutschland-umfragen-und-studien/; https://report-antisemitism.de/documents/04-06-25_RIAS_Bund_Jahresbericht_2024.pdf).

Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob die bestehenden Erfassungs- und Bewertungssysteme ein verzerrtes Lagebild erzeugen und antisemitische Erscheinungsformen außerhalb des rechtsextremen Spektrums nicht hinreichend abbilden.

Die Fragesteller sehen die Gefahr, dass mögliche Fehlzuordnungen, fehlende Differenzierungen und Erfassungslücken zu einer systematischen Unterschätzung bestimmter Erscheinungsformen des Antisemitismus führen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche konkreten Kriterien sind für die Zuordnung antisemitischer Straftaten zu den einzelnen Phänomenbereichen der politisch motivierten Kriminalität maßgeblich?

2

In welchen Fallkonstellationen werden antisemitische Straftaten dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet, ohne dass eine eindeutige rechtsextreme Tätermotivation festgestellt werden kann?

3

Sieht die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass antisemitische Straftaten aus anderen politischen Milieus statistisch häufiger dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden?

4

In wie vielen Fällen wurden antisemitische Straftaten seit 2020 zunächst einem Phänomenbereich zugeordnet und später einem anderen Bereich zugewiesen, und welche Gründe lagen den Umklassifizierungen jeweils zugrunde (bitte nach Jahren und Phänomenbereichen in aggregierter Form aufschlüsseln sowie die Gründe in abstrahierter Form darstellen)?

5

Welchen prozentualen Anteil machen diese nachträglichen Umklassifizierungen an allen erfassten antisemitischen Straftaten seit 2020 ggf. aus?

6

Wenn eine prozentuale Auswertung im Sinne der Vorfrage nicht vorliegt, aus welchen Gründen wird eine solche Auswertung nicht vorgenommen?

7

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Phänomenbereich „nicht zuzuordnen“ bei antisemitischen Straftaten bei, und welche typischen Fallkonstellationen verbergen sich dahinter?

8

Mit welcher Arbeitsdefinition des Begriffes israelbezogenen Antisemitismus arbeitet die Bundesregierung, und welche praktischen Konsequenzen hat diese Definition für die Zuordnung von Straftaten?

9

In wie vielen Fällen wurden seit 2020 antisemitische Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen und politischen Veranstaltungen mit Bezug zum Nahostkonflikt festgestellt (bitte nach Jahren in aggregierter Form angeben)?

10

Wenn hierzu (vgl. Vorfrage) keine gesonderten Daten erhoben werden, warum nicht, und wie bewertet die Bundesregierung diese Erkenntnislücke?

11

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit 2020 über antisemitische Vorfälle im Umfeld von Hochschulen, studentischen Gruppen oder politischen Organisationen vor (bitte, soweit möglich, nach Jahren in abstrahierter Form darstellen)?

12

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit 2020 über antisemitische Einstellungen und Vorfälle im linkspolitischen Spektrum (bitte, soweit möglich, nach Jahren in zusammengefasster Form darstellen)?

13

Wenn hierzu (vgl. Vorfrage) keine belastbaren Daten vorliegen, welche Schritte wurden unternommen, um diese Erkenntnislücke zu schließen?

14

Wie bewertet die Bundesregierung den Anteil israelbezogenen Antisemitismus am Gesamtaufkommen antisemitischer Vorfälle?

15

Sieht die Bundesregierung Hinweise darauf, dass aktuelle politische Debatten – insbesondere zum Nahostkonflikt – antisemitische Vorfälle in bestimmten Milieus verstärken?

16

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit 2020 über Einschüchterungen oder Ausgrenzungen von Personen vor, die sich innerhalb politischer Milieus gegen antisemitische Positionen wenden (bitte in abstrahierter Form darstellen)?

17

Welche Erkenntnisse liegen seit 2020 über die Rolle sozialer Medien bei der Verbreitung antisemitischer Narrative außerhalb des rechtsextremen Spektrums vor?

18

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit 2020 über mögliche internationale Einflussnahmen auf antisemitische Narrative vor (bitte, soweit erforderlich, in zusammengefasster Form darstellen)?

19

Inwieweit werden antisemitische Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsschwelle seit 2020 systematisch erfasst oder ausgewertet?

Berlin, den 8. April 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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