Personalbestand zur Leitungs- und Kommunikationsstruktur sowie zur Vergabe, Messbarkeit und politischen Relevanz externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
der Abgeordneten Uwe Schulz, Dr. Malte Kaufmann, Bernd Schattner, Raimond Scheirich, Christian Reck und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach Medienberichten fällt die Ausschreibung für eine externe „strategische Top-Management-Beratung“ im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in eine Phase erheblicher personeller und organisatorischer und fachpolitischer Unruhe innerhalb des Wirtschaftsministeriums. Es sollen externe Berater das BMWE mit 9 000 Arbeitsstunden pro Jahr unterstützen. Der Auftrag soll über zwei Jahre laufen und um weitere zwei Jahre verlängerbar sein. Gegenstand sei die „strategisch-methodische Beratung der Hausleitung zur organisations- und steuerungsbezogenen Weiterentwicklung ministerieller Strukturen und Entscheidungsprozesse“. Die Leistung soll in Form von Ad-hoc-Beratung, Workshops, Präsentationen sowie schriftlichen Ausarbeitungen erbracht werden. Im Ministerium selbst werde dies teilweise aber mindestens mit Verwunderung aufgenommen. Zugleich wird berichtet, dass mehrere Funktionen und Referate im leitungsnahen Bereich offen oder in Umstrukturierung seien (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/beratung-berater-sollenwirtschaftsministerium-9000-stunden-jaehrlich-helfen/100213866.html).
Weitere Berichte stellen heraus, dass die Ausschreibung auch Aufgabenfelder wie Organisationsgestaltung, Prozesssteuerung, Effizienzgewinne, wirtschaftspolitische Vorhabenplanung sowie prioritäre Themenfelder wie industrielle Transformation, wirtschaftliche Resilienz, Rohstoffsicherheit und Zukunftstechnologien umfasst. Der Sprecher des Ministeriums wird mit der Aussage zitiert, die ausgeschriebenen Leistungen seien keine, die von Mitarbeitenden des Hauses selbst erbracht werden könnten. Zugleich sei das Stundenvolumen im Wege einer Bedarfsschätzung bestimmt worden und ein Mindestabruf nicht vorgegeben (www.finanznachrichten.de/nachrichten-2026-04/68118575-reiche-will-top-management-beratung-aus-ministerium-auslagern-003.htm).
Parallel hierzu ist bereits externe Unterstützung im Kommunikationsbereich öffentlich bekannt geworden. Nach Presseberichten unterstützen seit Februar 2026 externe Agenturen die Öffentlichkeitsarbeit des BMWE. Berichtet wird über europaweit ausgeschriebene Kommunikationsleistungen mit einem hohen Höchstwert. Damit stellt sich nicht nur die Frage nach Umfang und Kosten externer Unterstützung, sondern auch nach ihrer Messbarkeit, ihrem tatsächlichen Nutzen, ihrer Abgrenzung zu ministeriellen Kernaufgaben und ihrer politischen Relevanz für die Arbeit einer obersten Bundesbehörde (www.zeit.de/politik/deutschland/2026-04/katherina-reiche-wirtschaftsministerium-ausschreibung-kosten-millionen-gxe).
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Das Organigramm des BMWE weist in der Leitungsstruktur ausdrücklich die Bereiche Koordinierung, Politische Planung und Analyse, Parlament- und Kabinettreferat, Kommunikation, Sprecher der Ministerin, Pressestelle, Öffentlichkeitsarbeit, Soziale Medien/Online-Kommunikation und Reden und strategische Kommunikation aus. Daneben bestehen in der Zentralabteilung Zuständigkeiten für Personal, Organisation, Staatsmodernisierung, Projektmanagement und -beratung, Prozessmanagement sowie Dienstleistersteuerung und Anforderungsmanagement. Bereits deshalb ist aufklärungsbedürftig, weshalb externe Dienstleister in leitungsnahen, organisationsbezogenen, kommunikativen und strategischen Bereichen tätig werden sollen, anstatt die vorhandenen ministeriellen Strukturen personell und fachlich in die Lage zu versetzen, diese Aufgaben selbst wahrzunehmen (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/organisationsplan-bundeswirtschaftsministerium.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
Hinzu kommt, dass der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Wahlperiode einen leistungsfähigen Staat, eine ressortübergreifende Modernisierung der Bundesverwaltung, Ziel- und Wirkungsorientierung, Aufgaben- und Ausgabenkritik, die Überprüfung staatlicher Aufgaben auf ihre Notwendigkeit, die Reduzierung sächlicher Verwaltungsausgaben, einen Stellenabbau in der Bundesverwaltung sowie ausdrücklich auch eine Reduzierung der Ausgaben für externe Berater vorsieht. Gerade deshalb besteht nach Auffassung der Fragesteller ein besonderes parlamentarisches Interesse daran, ob und in welchem Umfang das BMWE diesen politischen Maßstäben gerecht wird oder stattdessen Kernbereiche ministerieller Arbeit zunehmend nach außen verlagert werden (https://dserver.bundestag.de/btd/20/067/2006746.pdf).
Vor diesem Hintergrund bedarf es in den Augen der Fragesteller einer detaillierten Aufklärung über Personalbestand, Vakanzen, Aufgabenzuschnitt, Vergabepraxis, Kosten, tatsächliche Arbeitsergebnisse, interne Erfolgskontrolle und politische Tragweite externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im BMWE sowie über deren Einordnung in die allgemeine Ausgaben- und Steuerungspraxis der Bundesregierung. Die Fragesteller halten es für geboten, dass die Bundesregierung nicht nur Art und Umfang der Fremdvergabe offenlegt, sondern auch darlegt, anhand welcher Kriterien der Nutzen solcher Leistungen überhaupt gemessen wird und welche Aufgaben sie selbst als nicht auslagerungsfähige Kernbereiche ministerieller Eigenverantwortung betrachtet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen52
Wie viele Planstellen und Stellen waren im BMWE zum Beginn der 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages vorhanden, und wie viele Planstellen und Stellen bestehen aktuell, jeweils im Ministerium insgesamt, in der Leitungsabteilung, in der Zentralabteilung und in den wirtschaftspolitischen Fachabteilungen?
Wie viele Planstellen und Stellen sind seit Beginn der 21. Wahlperiode im BMWE neu geschaffen, abgebaut, mit Wegfallvermerk versehen, gesperrt oder dauerhaft oder vorübergehend unbesetzt geblieben?
Wie viele Planstellen und Stellen in den wirtschaftspolitisch relevanten Bereichen des BMWE mit welchen Besoldungsstufen sollen bis zum Ende der 21. Wahlperiode künftig wegfallen oder künftig umgewandelt werden (bitte aufschlüsseln)? Wie viele Dienstposten oder Funktionen in der Leitungsabteilung des BMWE waren seit Beginn der 21. Wahlperiode jeweils für mindestens einen Monat vakant, insbesondere in den Bereichen Koordinierung, Politische Planung und Analyse, Parlament- und Kabinettreferat, Kommunikation, Pressestelle, Öffentlichkeitsarbeit, Soziale Medien/Online-Kommunikation und Reden und strategische Kommunikation?
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Wie viele Referate oder Untereinheiten der Leitungsabteilung wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode organisatorisch neu zugeschnitten, zusammengelegt, vorübergehend kommissarisch geführt oder mit neuen Aufgaben versehen?
Welche internen oder externen Stellenausschreibungen hat das BMWE seit Beginn der 21. Wahlperiode für Funktionen der Leitungsabteilung veröffentlicht, welche dieser Funktionen konnten bisher nicht dauerhaft besetzt werden, und aus welchen Gründen nicht?
Welche Begründung gibt die Bundesregierung dafür, dass zwischen offenen Personalstellen im BMWE und der Ausschreibung externer Top-Management-Beratung kein Zusammenhang bestehen soll?
Welche Tätigkeiten, die derzeit in der Leitungsabteilung und ihren Arbeitsbereichen organisatorisch verortet sind, hält die Bundesregierung ausdrücklich für solche, die nicht von Beschäftigten des BMWE erbracht werden können, und aus welchen Gründen nicht?
Welche Aufgaben der Bereiche Koordinierung, Politische Planung und Analyse, Parlament- und Kabinettreferat, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Soziale Medien/Online-Kommunikation und Reden und strategische Kommunikation des BMWE werden seit Beginn der 21. Wahlperiode ganz oder teilweise durch externe Dienstleister unterstützt?
Mit welchen externen Beratungsunternehmen, Agenturen, Kanzleien oder sonstigen Dienstleistern arbeitet das BMWE seit Beginn der 21. Wahlperiode zusammen, jeweils unter Angabe von Auftragnehmer, Auftragsgegenstand, betroffener Organisationseinheit, Vergabeart, Laufzeit, Höchstwert oder Auftragswert und Umsetzungsstand?
Welche externen Auftragnehmer unterstützen seit Beginn der 21. Wahlperiode die Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikationsplanung, Medienarbeit, Social-Media-Arbeit, strategische Kommunikation oder politiknahe Kommunikationsleistungen des BMWE?
Welcher Höchstwert, welcher geschätzte Auftragswert und welches tatsächliche Abrufvolumina gelten für die seit Februar 2026 öffentlich bekannt gewordenen Kommunikationsaufträge des BMWE?
Welche Leistungen schulden die externen Kommunikationsdienstleister des BMWE jeweils konkret, insbesondere hinsichtlich Öffentlichkeitsarbeit, Medienarbeit, Kampagnen, Social Media, Veranstaltungsbegleitung, Text- und Redaktionsleistungen, Planung und strategischer Kommunikationsberatung?
Welche Leistungen wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode im BMWE extern vergeben, die Reden, Sprechzettel, Briefings, Diskussionspapiere, Präsentationen, strategische Kommunikation, Planung oder politischinhaltliche Vorbereitung der Hausleitung betreffen?
Welche Leistungen wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode im BMWE extern vergeben, die Prozessmanagement, Projektmanagement, Organisationsberatung, Ressourceneinsatz, interne Steuerung oder Effizienzanalysen betreffen?
Welche Vergabearten wurden bei diesen Aufträgen jeweils genutzt, insbesondere ob es sich um offene Verfahren, Verhandlungsverfahren, beschleunigte Verfahren, Rahmenvereinbarungen, Direktvergaben oder Abrufe aus bestehenden Verträgen handelte?
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Wie viele Direktvergaben hat das BMWE seit Beginn der 21. Wahlperiode für Beratungs-, Kommunikations-, Politik- oder Unterstützungsleistungen vorgenommen?
a) Wie hoch war jeweils das Volumen dieser Direktvergaben?
b) Welche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Bedarfsbegründungen oder Alternativenprüfungen wurden für diese Aufträge jeweils erstellt, insbesondere im Vergleich zur internen Leistungserbringung durch das BMWE?
Nach welchen Qualitätskriterien bewertet das BMWE die Leistungen externer Auftragnehmer in den Bereichen Beratung, Kommunikation und Politikunterstützung, und wie fällt diese Bewertung für die bislang vergebenen Aufträge aus?
Welche konkreten Ergebnisse, Arbeitserzeugnisse oder Umsetzungsleistungen haben die seit Beginn der 21. Wahlperiode im BMWE beauftragten externen Dienstleister jeweils erbracht?
In welchen Fällen hat das BMWE seit Beginn der 21. Wahlperiode externe Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise in seine eigenen Entscheidungs-, Kommunikations- oder Organisationsprozesse übernommen?
Welche Haushaltsmittel des Einzelplans des BMWE wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode für externe Beratungs-, Kommunikations- und Unterstützungsleistungen verausgabt oder gebunden (bitte aufschlüsseln nach Kapitel und Titel)?
Welche Verpflichtungsermächtigungen oder sonstigen mehrjährigen Bindungen ist das BMWE seit Beginn der 21. Wahlperiode für externe Beratungs-, Kommunikations- und Unterstützungsleistungen eingegangen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben des Bundes insgesamt für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen seit Beginn der 21. Wahlperiode, jeweils ressortweise, getrennt nach Beratung und Unterstützung, soweit möglich nach Themenfeldern wie Kommunikation, IT, Controlling, Rechtsberatung, Organisationsberatung und Politikberatung?
Welche Arbeitsdefinition von externer Beratung und welche Definition von externer Unterstützungsleistung legt die Bundesregierung dieser Erfassung zugrunde?
Verwenden alle Ressorts einen einheitlichen Begriff für „externe Beratung“ und „externe Unterstützungsleistung“, und wer kontrolliert innerhalb der Bundesregierung hier innerhalb des BMWK, dass diese Vorgaben eingehalten und alle Kosten für die externe Beratung vollumfänglich in dem Berichtswesen an den Haushaltsausschuss ausgewiesen werden?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode ergriffen, um die Inanspruchnahme externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im BMWE und ressortübergreifend substanziell zu begrenzen oder transparenter zu machen?
In welchem Umfang greift das BMWE statt auf externe Marktanbieter auf bundeseigene oder bundeseinflussnahe Inhouse-Strukturen, Rahmenverträge oder andere interne Unterstützungsformen zurück, bevor externe Dienstleister beauftragt werden?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass einerseits ein handlungsfähiger Staat und eine leistungsfähige Bundesverwaltung angekündigt werden, andererseits aber im BMWE sowohl leitungsnahe Steuerungsleistungen als auch Kommunikationsleistungen in erheblichem Umfang extern vergeben werden?
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Nach welchen messbaren Kriterien, Kennzahlen oder Zielgrößen bewertet das BMWE den Erfolg externer Beratungs-, Kommunikations- und Unterstützungsleistungen seit Beginn der 21. Wahlperiode?
Welche konkreten Soll-Ist-Vergleiche, Meilensteine, Leistungsindikatoren oder sonstigen Controlling-Instrumente wurden bei den einzelnen externen Aufträgen festgelegt?
In welchen Fällen wurden für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen vor Auftragserteilung klare Zieldefinitionen, Zeitpläne, Output-Vorgaben oder Wirkungsannahmen schriftlich festgelegt und sind diese einsehbar, und wenn ja, wo?
Wurden extern vergebenen Leistungen im BMWE seit Beginn der 21. Wahlperiode einer systematischen Erfolgskontrolle, Evaluation oder nachträglichen Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen?
a) Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht?
In wie vielen Fällen wurden externe Auftragnehmer ganz oder teilweise deshalb erneut beauftragt, weil frühere Aufträge nach Auffassung des BMWE messbar erfolgreiche Ergebnisse erbracht haben?
In wie vielen Fällen wurden externe Beratungs- oder Unterstützungsleistungen nach Kenntnis der Bundesregierung vorzeitig beendet, reduziert, nicht verlängert oder inhaltlich nachgeschärft, weil die erwarteten Ergebnisse ausblieben oder nicht hinreichend messbar waren?
Welche Arbeitsergebnisse externer Auftragnehmer wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode im BMWE vollständig übernommen, teilweise übernommen, überarbeitet oder verworfen?
Wie erfasst das BMWE, ob externe Beratungs- oder Unterstützungsleistungen tatsächlich zu Effizienzgewinnen, beschleunigten Abläufen, besserer Koordinierung, höherer Qualität von Vorlagen, verbesserter Kommunikation oder geringerem Ressourceneinsatz geführt haben?
Welche Baseline oder welcher Ausgangszustand wurde im BMWE vor Vergabe externer Leistungen dokumentiert, um spätere Verbesserungen überhaupt messbar feststellen zu können?
In welchen Fällen hat das BMWE externe Beratungs- oder Unterstützungsleistungen mit der Erwartung vergeben, interne Prozesse zu beschleunigen, und um wie viel Zeit, Personalaufwand oder Bearbeitungsaufwand sollten diese Prozesse jeweils reduziert werden?
Welche quantifizierbaren Einsparungen, Effizienzgewinne oder organisatorischen Verbesserungen hat das BMWE seit Beginn der 21. Wahlperiode infolge externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen tatsächlich festgestellt?
Welche Kosten sind dem BMWE für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen entstanden, bei denen nach Auffassung der Bundesregierung kein hinreichend messbarer Mehrwert festgestellt werden konnte?
Welche konkreten Kosten sind dem BMWE für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen seit Beginn der 21. Wahlperiode entstanden und wo wurden bzw. werden diese Kosten ausgewiesen?
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Werden die Ergebnisse externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im BMWE in einem zentralen Controlling, Fördercontrolling, Projektcontrolling oder sonstigen internen Steuerungssystem dokumentiert, und wenn ja, in welcher Form?
Welche Rolle spielen dabei (vgl. Vorfrage) die im Organigramm vorgesehenen Bereiche Organisation des Ministeriums, Staatsmodernisierung, Fördercontrolling, Projektmanagement und -beratung, Prozessmanagement sowie Dienstleistersteuerung und Anforderungsmanagement?
Welche der seit Beginn der 21. Wahlperiode extern vergebenen Leistungen im BMWE hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unmittelbaren Bezug zu politisch prioritären Themenfeldern wie industrielle Transformation, wirtschaftliche Resilienz, Rohstoffsicherheit, Mittelstandspolitik, Zukunftstechnologien, Außenwirtschaft oder wirtschaftliche Souveränität?
In welchen Fällen wurden im BMWE externe Beratungs- oder Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung, Strukturierung oder Priorisierung von Vorhaben eingesetzt, die einen Bezug zum Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode haben?
Welche externen Leistungen für das BMWE betrafen nach Kenntnis der Bundesregierung die Vorbereitung politischer Schwerpunktsetzungen, die Priorisierung ministerieller Vorhaben, die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung oder die kommunikative Begleitung politisch bedeutsamer Entscheidungen?
In welchem Umfang wurden externe Auftragnehmer im BMWE seit Beginn der 21. Wahlperiode bei Themen eingesetzt, die für den Wirtschaftsstandort Deutschland von erheblicher politischer Tragweite sind, insbesondere bei Industriepolitik, Energiepreisen, Standortsicherung, Fachkräftesicherung, Rohstoffversorgung und Transformation der Industrie?
Welche Vorkehrungen bestehen seitens der Bundesregierung, um sicherzustellen, dass externe Auftragnehmer bei politisch sensiblen oder wirtschaftspolitisch besonders bedeutsamen Themen keine inhaltliche Vorprägung ministerieller Entscheidungen bewirken?
In welchen Fällen wurden externe Beratungs- oder Unterstützungsleistungen im BMWE für Themen eingesetzt, die zugleich Gegenstand parlamentarischer Befassung, Kabinettberatung, Bund-Länder-Abstimmung oder europäischer Verhandlungen waren?
Welche externen Leistungen für das BMWE hatten seit Beginn der 21. Wahlperiode Bezug zur politischen Kommunikation der Hausleitung über wirtschaftspolitische Schwerpunktsetzungen, Reformvorhaben oder Krisenreaktionen?
Hält die Bundesregierung es für vereinbar mit der politischen Verantwortung einer obersten Bundesbehörde, wenn Leistungen mit erheblicher politischer Tragweite für das Ressort ganz oder teilweise durch externe Beratungs- oder Unterstützungsunternehmen vorbereitet, strukturiert oder kommunikativ begleitet werden, und wenn ja, unter welchen Grenzen?
Welche Bereiche der politischen Schwerpunktsetzung, der ressortinternen Priorisierung und der politischen Kommunikation des BMWE hält die Bundesregierung ausdrücklich für nicht auslagerungsfähig?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der politischen Relevanz der vergebenen Leistungen für die Frage, ob das BMWE über hinreichende eigene personelle und fachliche Kapazitäten verfügt, um seine Kernaufgaben eigenständig wahrzunehmen?
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.